Rechtsmeldung China Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht
China verschärft Regelungen zur Produktionssicherheit
Am 1. September 2021 wird das überarbeitete sogenannte „Workplace Safety Law“ in Kraft treten. Es sieht unter anderem höhere Sanktionen bei Nichteinhaltung seiner Vorgaben vor.
12.08.2021
Von Julia Merle | Bonn
Zu den im Juni 2021 erlassenen, seit 2002 dritten Änderungen des Gesetzes über die Produktionssicherheit zählen:
Für Betriebe in Hochrisikobranchen wird nach Art. 51 des Gesetzes neben einer Berufsunfallversicherung künftig eine auf die Produktionssicherheit bezogene Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Die meisten Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorschriften werden fortan stärker sanktioniert: So können besonders schwerwiegende Umstände oder Auswirkungen Bußgelder in Höhe von bis zu 100 Millionen RMB (entspricht ca. 13,1 Millionen Euro), dem Fünffachen der bei einem besonders schweren Unfall maximal möglichen 20 Millionen RMB, zur Folge haben (siehe Art. 114 des geänderten Gesetzes). Bislang liegt der gesetzliche Höchstbetrag bei 20 Millionen RMB.
Bei Verletzung des nationalen oder öffentlichen Interesses durch einen schweren Unfall ist die Einleitung eines Verfahrens im öffentlichen Interesse möglich (Art. 74 Abs. 2 der neuen Fassung).
Das Gesetz zielt gemäß Art. 1 unter anderem allgemein auf die Stärkung der Produktionssicherheit und die Prävention von Unfällen in der Produktion sowie den Schutz von Leben.
Gesetzliche Regelungen zum Thema Arbeitsschutz finden sich zudem insbesondere im Gesetz zur Prävention und Kontrolle von Berufskrankheiten, das zuletzt Ende des Jahres 2018 angepasst wurde.
Zum Thema:
- Beschluss vom 10. Juni 2021 zu den Änderungen (Chinesisch)
- Text des „Workplace Safety Law“ (中华人民共和国安全生产法) in der neuen Fassung vom 10. Juni 2021 (Chinesisch)