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Rechtsbericht China Künstliche Intelligenz

Chinesisches Internetgericht entscheidet über KI und Urheberrecht

In einem Urteil ging es in China erstmals um den Urheberrechtsschutz für ein KI-generiertes Bild. Das Pekinger Gericht bejahte dessen Urheberrechtsfähigkeit als Kunstwerk.

Von Julia Merle | Bonn

Worum ging es in dem Fall? 

Der Sachverhalt des Verfahrens stellte sich im Wesentlichen folgendermaßen dar: Der Kläger hatte mittels einer bestimmten KI-Software verschiedene Bilder einer weiblichen Person generiert und auf einer chinesischen Social-Media-Plattform veröffentlicht. Die Beklagte fügte eines davon auf einer anderen Plattform ohne Erlaubnis des Klägers und ohne Wasserzeichen in ihren eigenen Artikel ein. Der Kläger forderte daher Schadensersatz wegen Verletzung seiner Urheberrechte.

Was schreibt das chinesische Recht vor?

Chinas Urheberrechtsgesetz (Copyright Law; Chinesisch) definiert in Art. 3 "Werke" als geistige Leistungen in den Bereichen der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die Originalität aufweisen und in einer bestimmten Form ausgedrückt werden können. In einer nicht abschließenden Aufzählung der Werkarten finden sich unter anderem "Kunstwerke" und in einer Auffangklausel "andere geistige Schöpfungen, die den Merkmalen eines Werkes entsprechen".

Sind diese Voraussetzungen bei einem KI-generierten Bild erfüllt? 

Die Kategorie Kunst und das Erfordernis des Ausdrucks in einer bestimmten Form lagen aus Sicht des Gerichts unproblematisch vor. 

Voraussetzung für eine geistige Schöpfung ist laut Gericht die Reflexion eines "geistigen Beitrages einer natürlichen Person". Diese geistige Investition liege, wie es ausführt, insbesondere darin begründet, dass der Kläger verschiedene mögliche Parameter bei der Erzeugung des Bildes individuell ausgewählt, die Eingabeaufforderungen mehrmals angepasst und deren Reihenfolge festgelegt habe, bis auf Grundlage der Beschreibung das Bild der Person entstanden war, das er sich vorgestellt hatte (siehe zum Erstellungsprozess nähere Ausführungen im Urteil).

Auch die Originalität sprach das Gericht dem KI-Bild zu, denn es spiegele die Entscheidungen, die der Kläger während des Erstellungsprozesses nach seinen persönlichen ästhetischen Vorstellungen getroffen habe, mithin seinen persönlichen Ausdruck, wider. So habe er insbesondere bei den Ergebnissen die Parameter wiederholt individuell justiert, bis er von der KI die spezifischen, seinen Vorstellungen entsprechenden Ergebnisse erhalten hatte. Es handele sich bei dem mit der Hilfe von KI generierten Bild somit um ein Werk der Kategorie Kunstwerk (fine art) (siehe dazu: S. 10 bis 14 des Urteils).

Wer ist Urheberrechtsinhaber? 

Urheber des Werkes und damit Inhaber des Urheberrechts ist nach Art. 11 des Gesetzes die natürliche Person, die das Werk schafft. Eine KI-Bilderstellungssoftware kann somit, wie das Gericht klarstellt, nicht Urheber i.S.d. Gesetzes sein. Im vorliegenden Fall hat schließlich der Kläger das Urheberrecht an dem KI-generierten Bild inne: Es sei das Ergebnis seiner geistigen Investition und seines originären Ausdrucks (siehe dazu: S. 14f. des Urteils).

Wie hat das Internetgericht entschieden? 

Das Gericht bejahte die Verletzung des Klägers in seinen Rechten gemäß Art. 10 Abs. 1 Ziff. 12 (Recht auf Verbreitung über ein Informationsnetzwerk) und Ziff. 2 (Recht auf Urheberschaft) des Copyright Law durch die Handlungen der Beklagten.

Die Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 500 RMB (entspricht ca. 64 Euro) verurteilt. Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Mindestschadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen nach Art. 54 Copyright Law. Maximal ist darin ein Betrag von 5 Millionen RMB (ca. 640.000 Euro) vorgesehen.

Verfahren vor dem Internetgericht finden online über eine sogenannte E-litigation Platform statt. Weitere chinesische Internetgerichte befinden sich in Hangzhou und Guangzhou. 

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