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Rechtsbericht China Umsatzsteuer

Gesetz zur Umsatzsteuer in China verabschiedet

China hat am 25. Dezember 2024 erstmals ein Umsatzsteuergesetz erlassen, das bisherige Übergangsregelungen ersetzen wird. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Von Julia Merle | Bonn

Das neue Umsatzsteuergesetz Chinas (Value-Added Tax Law) besteht aus 38 Artikeln in sechs Kapiteln. Verschiedene Steuersätze sind zum Beispiel in Kapitel 2 des Gesetzes geregelt.

Nach Art. 10 des Gesetzes bleibt die Einstufung der Steuersätze bis zum höchsten Satz von 13 Prozent grundsätzlich erhalten. So betragen die Steuersätze je nach Ware oder Dienstleistung beispielsweise:

  • 13 Prozent für den Warenverkauf oder die Vermietung beweglichen Eigentums sowie Verarbeitungs- und Reparaturdienstleistungen;
  • 9 Prozent unter anderem für Post- und Basis-Telekommunikationsdienstleistungen, Vermietung von Immobilien, Übertragung von Landnutzungsrechten, Verkauf von unbeweglichem Vermögen und bestimmter Waren wie Bücher oder landwirtschaftliche Erzeugnisse;
  • 6 Prozent auf Dienstleistungen sowie den Verkauf immaterieller Vermögenswerte.

Ein Nullsteuersatz gilt grundsätzlich bei der Warenausfuhr aus China und bei grenzüberschreitenden Verkäufen von Dienstleistungen sowie immateriellem Vermögen durch inländische Unternehmen oder natürliche Personen.

Das neue Gesetz sieht des Weiteren unter anderem folgende Bestimmungen vor:

Die Steuerbehörden können offensichtlich zu niedrige oder künftig auch offensichtlich zu hohe Verkaufsbeträge, für die es keine triftigen Gründe gibt, überprüfen (Art. 20 des Gesetzes).

Wann "steuerpflichtige Transaktionen im Inland" vorliegen, wird in Art. 4 des Gesetzes aufgeführt. Nach dessen Absatz 4 ist dafür beim Verkauf von Dienstleistungen maßgeblich, dass diese innerhalb Chinas konsumiert werden oder es sich um einen inländischen Verkäufer (Unternehmen oder natürliche Person) handelt.

In Art. 24 des Gesetzes finden sich verschiedene umsatzsteuerbefreite Gegenstände.

Wenn das umsatzsteuerpflichtige Absatzvolumen pro Jahr 5 Millionen Renminbi Yuan (RMB; entspricht ca. 656.000 Euro) nicht übersteigt, handelt es sich gemäß Art. 9 des Gesetzes um sogenannte kleine Steuerzahler (small-scale taxpayers). 

Das nun vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses verabschiedete Gesetz hatte sich bereits seit 2019 im Gesetzgebungsprozess befunden. Der letzte (zweite) Entwurf war am 1. September 2023 vorgelegt worden. Das neue Gesetz wird ab 1. Januar 2026 die bisherigen - aus dem Jahr 1993 stammenden und zuletzt 2017 vom Staatsrat angepassten - vorläufigen Regelungen (Interim Regulations on Value-Added Tax) ablösen.

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