Zollbericht China Einfuhrverbote und Beschränkungen
Ein- und Ausfuhrbestimmungen für ozonabbauende Substanzen
16.11.2021
Von Klaus Möbius
Das chinesische Wirtschaftsministerium hat neue Regelungen zur Ein- und Ausfuhr von ozonabbauenden Substanzen bekannt gegeben. Diese gelten seit 1. November 2021.
Details ergeben sich aus einer Tabelle ab Seite 3 des Erlasses. Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:
- Spalte: Laufende Nummer
- Spalte: Chinesische Zolltarifnummer
- Spalte: Chinesische Warenbezeichnung
- Spalte: Handelsname
- Spalte: Einheit
- Spalte: Anmerkung (Regelung)
Aus den Schriftzeichen in der 6. Spalte (Anmerkung) ergibt sich, welche Regelung anzuwenden ist.
Die Zeichen in der ersten Zeile bedeuten „Im- und Exportverbot“ (禁止进出口).
Die Zeichen in der zweiten Zeile bedeuten „Importverbot“(禁止进口) und „Lizenz für den Export“ (出口许可证管理).
Das Zeichen in der dritten Spalte bedeuten „Verwaltung durch Lizenz“ (许可证管理) bei Ein- und Ausfuhr.
Die Zeichen in der zehnten Zeile bedeuten Verbot für die Ausfuhr (禁止出口) und Lizenzpflicht für die Einfuhr (进口许可证管理).
Sofern eine Lizenz erforderlich ist, ist diese bei den Außenstellen des chinesischen Wirtschaftsministeriums zu beantragen.
Die Liste enthält die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine gedruckte Ausgabe oder eine CD-ROM stehen ebenfalls zur Verfügung (kostenpflichtig).
Quelle: Erlass des chinesischen Wirtschaftsministeriums vom 25. Oktober 2021 (nur Chinesisch)