Rechtsmeldung Dänemark Gesellschaftsrecht
Weniger Stammkapital für die dänische GmbH
Seit Januar 2025 sinkt der Betrag des Mindest-Stammkapitals für die Anpartsselskaber (ApS). Überdies: Anteile können unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich angeboten werden.
09.01.2025
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das dänische Gesetz zur Änderung des Gesellschaftsgesetzes (Lov om ændring af selskabsloven) wurde am 30. Dezember 2024 verabschiedet und ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Zum einen sieht es vor, dass das Mindestkapital der dänischen ApS von 40.000 DKK auf 20.000 DKK (Stand 9. Januar 2025 ca. 2.680 Euro) sinkt. Das gilt auch für bereits existierende Gesellschaften mit dem alten Mindestkapital, so dass das 20.000 DKK übersteigende Kapital freigesetzt werden kann. Auf der digitalen Self-Service-Lösung auf Virk.dk wird es ermöglicht werden, Unternehmen mit einer Sicherheit von 20.000 DKK zu registrieren.
Zum anderen wird die ApS künftig erheblich erweiterte Möglichkeiten haben, in der Öffentlichkeit Kapital einzuwerben. Bislang war es in Dänemark verboten, ApS-Anteile öffentlich anzubieten.
Das Gesetz ermöglicht es künftig Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Anteile über Crowdfunding-Plattformen der Öffentlichkeit anzubieten, wenn die Crowdfunding Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2020/1503) nicht anwendbar ist, also über 12 Monate weniger als 5 Millionen Euro eingeworben werden sollen. Anderenfalls gelten weitere Anforderungen, die in dem neu gefassten § 1 Abs. 3 des dänischen Gesellschaftsgesetzes (selskabsloven) geregelt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Anteile ohne Prospekt angeboten werden. Die Anteile sind allerdings nicht an geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen handelbar, was sie von börsennotierte Aktien unterscheidet.