Rechtsbericht | EU | Whistleblowing
Hinweisgeberschutzgesetze in Europa
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
16.09.2024
Von Nadine Bauer, Marcelina Nowak, Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Rechtswidrige Handlungen können in Unternehmen und Organisationen auf unterschiedliche Weise vorkommen, beispielsweise durch Verstöße im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, der Produktsicherheit oder des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über solche Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden, sollen einem umfassenden Schutzniveau unterliegen.
Dies will die Richtlinie (EU) 2019/1937 gewährleisten: Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten einen ausgewogenen und effizienten Schutz von Hinweisgebern zu schaffen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der nationalen Umsetzungsakte müssen Organisationen des öffentlichen Sektors und Unternehmen des privaten Sektors mit 250 oder mehr Arbeitnehmenden die Anforderungen der Richtlinie seit dem 17. Dezember 2021 erfüllen. Für Arbeitgeber des privaten Sektors mit 50 bis 249 Arbeitnehmenden galt ein späterer Umsetzungstermin (17. Dezember 2023), um interne Meldesysteme einzurichten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die nationalen Gesetze zum Schutz von Whistleblowern sowie Links zur weiterführenden Recherche:
Weitere ausgewählte Gesetze und Informationen:
Schweiz | kein nationales Gesetz; für den Kanton Genf: Loi sur la protection des lanceurs d’alerte au sein de l’Etat | Webseite der Republik und des Kantons Genf (République et Canton de Genève) (auf Französisch) |
Vereinigtes Königreich | Public Interest Disclosure Act 1998 | Guidance des britischen Home Office (auf Englisch); Protection for Whistleblowing Bill (auf Englisch) |
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