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Ukraine erlässt ein neues Gesetz über Lobbyismus
Das Gesetz legt einen klaren Rahmen für erlaubte Lobbytätigkeit fest: Jedes Unternehmen kann durch Vereinbarungen mit Lobbyisten eigene Interessen schützen.
22.03.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Mit der Annahme dieses Gesetzes hat die Ukraine einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung EU-Beitritt getan. Das Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, den Lobbyismusprozess transparenter zu gestalten und an internationale Standards anzugleichen. Das Antimonopolkomitee (Antymonopolʹnyy komitet Ukrayiny - AMC) wird ein Transparenzregister für Lobbyisten (Lobbyregister) einrichten. Sobald AMC das Transparenzregister veröffentlicht, wird das Lobbyismusgesetz (Pro lobiyuvannya) in Kraft treten, spätestens jedoch zum 1. Januar 2025.
Obwohl Lobbyismus auch in der Ukraine zum politischen Tagesgeschäft gehört, fehlte bisher ein rechtlicher Rahmen. Durch die Einführung klarer Definitionen, wie zum Beispiel des Begriffs Lobbyismus und einer nicht abschließenden Liste von Lobbyismus-Methoden, sollen praktische Anwendungsfragen gelöst werden. Unter Lobbyismus wird demnach der Versuch verstanden, auf einen Rechtsakt oder dessen Entwurf im kommerziellen Interesse einer Person oder eines Dritten Einfluss zu nehmen.
Zudem verabschiedete das ukrainische Parlament am 21. März 2024 Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Kodeks pro administratyvni pravoporushennya) im Zusammenhang mit Verstößen gegen Lobbyismusvorschriften. Unter anderem wird die Haftungsfrage umfassend geregelt: Personen, die nicht im Transparenzregister eingetragen sind und Lobbyismus betreiben, sollen mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Reform des Wettbewerbsrecht vom 24. Januar 2024