Rechtsmeldung | Estland | Whistleblowing
Whistleblower-Gesetz in Estland in Kraft getreten
Seit dem 1. September 2024 greift das estnische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Das Gesetz setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht um.
02.09.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Gesetz schafft einen Mindestrahmen für die Entgegennahme von Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten und für den Schutz hinweisgebender Personen. So werden Beschäftigte geschützt, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation feststellen und melden. Meldepflichtig sind unter anderem Verstöße in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Produktsicherheit und Datenschutz.
Um die Meldung von Verstößen zu ermöglichen, müssen Unternehmen geeignete interne Meldekanäle für die vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen einrichten. Vorbehaltlich des Gesetzes müssen private Unternehmen und bestimmte staatliche Organisationen mit mindestens 250 Beschäftigten ab dem 1. September 2024 einen internen Kanal einrichten. Für Unternehmen mit 50 bis zu 249 Beschäftigten greift diese Verpflichtung ab dem 1. Januar 2025.
Nach Erhalt einer Meldung sollte das Unternehmen geeignete Folgemaßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Eine solche Maßnahme kann beispielsweise die Weiterleitung an die nationale Aufsichtsbehörde sein. Für die Umsetzung des Hinweisgebergesetz ist das estnischen Ministerium der Justiz (Justiitsministeerium) zuständig. Stellt die Behörde einen Verstoß fest, kann sie diesen mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ahnden.
Zum Thema:
- Informationsseite des Ministerium der Justiz
- GTAI-Rechtsbericht Hinweisgeberschutzgesetze in Europa
- Richtlinie (EU) 2019/1937
- Informationsseite der Europäischen Kommission