Rechtsmeldung | EU | Mindestlohn
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU veröffentlicht
Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
25.10.2022
Von Helge Freyer | Bonn
Die im EU-Amtsblatt Nr. L 275 vom 25. Oktober 2022 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union gliedert sich in folgende Kapitel:
- Allgemeine Bestimmungen (Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung);
- Gesetzliche Mindestlöhne (Verfahren zur Festsetzung angemessener gesetzlicher Mindestlöhne, Abweichungen und Abzüge, Beteiligung der Sozialpartner an der Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne, Wirksamer Zugang der Arbeitnehmer zu gesetzlichen Mindestlöhnen);
- Allgemeine Bestimmungen (Vergabe öffentlicher Aufträge, Überwachung und Datenerhebung, Informationen über den Mindestlohnschutz, Anspruch auf Rechtsbehelfe und Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen, Sanktionen).
Ziel der Richtlinie ist es, Mindestanforderungen und Verfahrenspflichten für angemessene gesetzliche Mindestlöhne in der EU festzulegen und einen besseren Zugang der Arbeitnehmenden zum Mindestlohnschutz zu erreichen. Ziel ist es dagegen nicht, die Mindestlohnhöhe zu vereinheitlichen oder einen einheitlichen Modus für die Festsetzung von Mindestlöhnen zu schaffen.
Umsetzungsfrist: 15. November 2024
- Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union
- Überblick „Angemessene Mindestlöhne in der EU“, abrufbar auf der Website des Europäischen Rates