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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt eine Korrektur bekannt. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung im Mai 2024.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 eingeführt wurden. Im März 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung verlängert die Kommission nun die Maßnahmen. 

Nun gibt sie eine Berichtigung bekannt; diese betreffen zum einen das Zusammenspiel mit den Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse. Mit der korrigierten Verordnung stellt die EU-Kommission klar, dass die Regelungen für die gleichzeitige Anwendung von Antidumping- und Schutzmaßnahmen auch für die von dieser Antidumpingmaßnahme betroffenen Waren gilt. Zum anderen ergänzt die Verordnung drei fehlende KN- beziehungsweis Taric-Codes. 

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 1. Juni 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl (ausgenommen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in China. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7304 11 00 , 7304 22 00 , 7304 24 00 , ex 7304 41 00 , ex 7304 49 83 , ex 7304 49 85 , ex 7304 49 89 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes 7304 41 00 90, 7304 49 83 90, 7304 49 85 90, 7304 49 89 90 und 7304 90 00 91).

Antidumpingzölle

Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
UnternehmenEndgültiger
Zollsatz (in Prozent)
TARIC-
Zusatzcode

Changshu Walsin Specialty Steel, Co. Ltd, Haiyu

71,9B120
Shanghai Jinchang Stainless Steel Tube Manufacturing, Co. Ltd, Situan48,3B118
Wenzhou Jiangnan Steel Pipe Manufacuring, Co. Ltd, Yongzhong48,6B119
In Anhang aufgeführte Unternehmen56,9 
Alle übrigen Unternehmen71,9B999
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1475

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] nahtlosen Rohre aus rostfreiem Stahl von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 71,9 Prozent Anwendung.

Gleichzeitige Anwendung von Schutz- und Antidumpingzöllen

Auf die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse bestehen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Waren, die den vorliegenden Maßnahmen unterliegen. Die gleichzeitige Anwendung kann zu einem höheren Schutzniveau führen als von der Europäischen Kommission beabsichtigt. Es gilt folgendes Prinzip:

  • Ist der für Einfuhren außerhalb des Kontingents geltende Schutzzoll (25 Prozent) höher als der Antidumpingzoll, wird nur der Schutzzoll erhoben. Die Antidumpingzölle werden ausgesetzt.
  • Liegt der für Einfuhren außerhalb des Kontingents geltende Schutzzoll niedriger als der Antidumpingzoll, wird der Schutzzoll erhoben, zuzüglich der Differenz zwischen dem Schutzzoll und dem höheren Antidumpingzoll. Der nicht erhobene Teil der Antidumpingzölle wird ausgesetzt.

Quellen:

Die Maßnahmen bestehen bereits seit 2011

Die EU führte die Antidumpingmaßnahmen bereits 2011 ein. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängerte die EU die Maßnahmen im März 2018. 

Quellen: 

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