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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt eine korrigierte Warendefinition bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit April 2024.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im März 2023 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Mit Wirkung vom 3. April 2024 führte die EU endgültige Antidumpingmaßnahmen ein. Nun liegt eine Korrektur der Warendefinition vor. 

Die Antidumpingmaßnahmen gelten für fünf Jahre

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr mit Ursprung in China. Mit der Korrektur wird der Verweis auf die Art und Weise der Messung der Viskositätszahl gestrichen. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 3907 61 00 (TARIC-Code 3907610010).

vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll in Prozent

TARIC-Zusatzcode

Sanfame Group:

  • Jiangsu Hailun Petrochemical Co., Ltd.

  • Jiangsu Xingye Plastics Co., Ltd.

  • Jiangyin Xingu New Material Co., Ltd.

  • Jiangyin Xingtai New Material Co., Ltd.

6,6 

899V

Wankai New Materials Group:

  • Wankai New Materials Co., Ltd.

  • Chongqing Wankai New Materials Technology Co. Ltd.

10,7 

899W

China Resources Chemical Innovative Materials Group:

  • China Resources Chemical Innovative Materials CO., Ltd.

  • Zhuhai China Resources Chemical Innovative Materials Co., Ltd.

17,2  

899X

Andere mitarbeitende Unternehmen

11,1  

Siehe Anhang

Alle übrigen Unternehmen

24,2 

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1040

Anwendung unternehmensspezifischer Antidumpingzollsätze

Die Anwendung des unternehmensspezifischen Zollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 24,2 Prozent Anwendung.

Die vorläufigen Antidumpingzölle galten sechs Monate

Im November 2023 führte die Europäische Kommission zunächst vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Die Sicherheitsleistungen werden freigegeben. 

Quellen:

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