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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Vanillin mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Vanillin mit Ursprung in China an. 

Diese Waren sind betroffen 

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Vanillin mit der Summenformel C8H8O3 oder C9H10O3 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 GHT. Die Untersuchung umfasst synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin, biosynthetisches Vanillin (Biovanillin) und Ethylvanillin. Die Registrierungsnummer des Chemical Abstracts Service (CAS-Nummer) für synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin und biosynthetisches Vanillin (Biovanillin) lautet 121-33-5. Die CAS-Nummer für Ethylvanillin lautet 121-32-4.

Ausgenommen sind Mischungen verschiedener Aromachemikalien, die Vanillin in Konzentrationen von weniger als 95 GHT enthalten. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2912 41 00 für synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin und biosynthetisches Vanillin sowie ex 2912 42 00 für Ethylvanillin (TARIC-Codes 2912410010 und 2912420010).  

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.

Der Antrag wurde von Syensqo eingereicht, dem größten Unionshersteller von Vanillin. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2716 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Vanillin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Vanillin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 24. Mai 2024 (C/2024/3322).
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