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Antisubvention - PET mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
30.07.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien bestehen Antisubventionsmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1286 eingeführt wurden. Im November 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 1. August 2024 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Gegenstand der Untersuchung ist Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3907 61 00.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (26. Juli 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.
Quellen:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens; ABl. C vom 26. Juli 2024 (C/2024/5156);
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C vom 6. November 2023 (C/2023/589).
Die Maßnahmen gelten seit 2019
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 1. August 2019 einen endgültigen Ausgleichszoll auf die Einfuhr von Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien ein. Die Einführung erfolgt nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung der bisherigen Antisubventionsmaßnahme.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Indien. Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code 3907 61 00 eingereiht.
Unternehmen | Ausgleichszoll (in %) | TARIC- Zusatzcode |
---|---|---|
Futura Polyesters Ltd | 0 | A184 |
IVL Dhunseri Petrochem Industries Private Limited | 2,3 | C380 |
Pearl Engineering Polymers Ltd | 13,8 | A182 |
Reliance Industries Limited | 4,0 | A181 |
Senpet Ltd | 4,43 | A183 |
alle übrigen Unternehmen | 13,8 | A999 |
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1286; ABl. L 202 vom 31. Juli 2019, S. 81.
- geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/738; ABl. L 175 vom 4. Juni 2020, S. 1.