Zollmeldung EU WTO

MPIA: Übergangslösung für die Streitbeilegung im Handel

61 WTO-Mitglieder gehören dem MPIA an.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten wurde am 30. April 2020 der Welthandelsorganisation (WTO) weitergeleitet. Diese Mitteilung markierte den Beginn der Mehrparteien-Schlichtungsvereinbarung (Multi-party interim appeal arbitration arrangement/MPIA). Seitdem können sich die teilnehmenden Mitglieder auf ein zweistufiges Streitbeilegungsverfahren in der WTO stützen und von einer verbindlichen Beilegung profitieren sowie eine unabhängige und unparteiische Überprüfung der Panelberichte bewirken.

Folgende Staaten haben der Vereinbarung bisher zugestimmt (Stand: März 2026): Australien; Barbados, Benin; Brasilien; Kanada; China, Chile; Kolumbien; Costa Rica; die Europäische Union; Ecuador; Guatemala; Hongkong, China; Island; Japan; Macao, China; Liechtenstein, Mexiko; Moldau, Montenegro; Neuseeland; Nicaragua; Norwegen; Pakistan; Paraguay; Peru; Philippinen; Singapur; Schweiz; Ukraine; Uruguay; Malaysia, das Vereinigte Königreich und Vietnam. Weitere Staaten können der Vereinbarung jederzeit beitreten. 

Der Richterpool besteht aus zehn Richtern. Sollte eine Partei gegen einen WTO-Panelbericht Berufung einlegen, so werden drei Mitglieder des Richterpools nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angehört.

Weitere Informationen: WTO - Alternative Dispute Resolution Procedures

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