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Zollmeldung EU WTO

Mehrparteien-Übergangsvereinbarung in Kraft getreten

Ein weiteres Land beteiligt sich an der Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten wurde am 30. April 2020 der Welthandelsorganisation (WTO) weitergeleitet. Diese Mitteilung markierte den Beginn der Mehrparteien-Schlichtungsvereinbarung (Multi-party interim appeal arbitration arrangement/MPIA). 

Damit können die teilnehmenden Mitglieder sich auf ein zweistufiges Streitbeilegungsverfahren in der WTO stützen und von einer verbindlichen Beilegung profitieren und eine unabhängige und unparteiische Überprüfung der Panelberichte bewirken.

Folgende 27 Staaten haben der Vereinbarung bisher zugestimmt (Stand: Mai 2024): Australien; Benin; Brasilien; Kanada; China, Chile; Kolumbien; Costa Rica; die Europäische Union; Ecuador; Guatemala; Hongkong, China; Island; Japan; Macao, China; Mexiko; Montenegro; Neuseeland; Nicaragua; Norwegen; Pakistan; Peru; Philippinen; Singapur; Schweiz; Ukraine und Uruguay. Weitere Staaten können der Vereinbarung jederzeit beitreten. 

Der Richterpool besteht aus zehn Richtern. Sollte eine Partei gegen einen WTO-Panelbericht Berufung einlegen, so werden drei Mitglieder des Richterpools nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angehört. 

Die Mitteilung der Europäischen Kommission lesen Sie hier. Weitere Informationen entnehmen Sie dem WTO-Dokument.

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