Zollmeldung EU Exportkontrolle, übergreifend
US-Sanktionen gegenüber Iran – Europäische Kommission beschließt Maßnahmen, um europäische Firmen zu schützen
11.06.2018
Bonn (GTAI) – Die Europäische Kommission hat beschlossen, das sogenannte Blockadestatut zu aktualisieren, indem der Anwendungsbereich auf die US-amerikanischen Sanktionen gegen Iran ausgeweitet wird. Damit sollen europäische Unternehmen, die im Iran wirtschaftlich tätig sind, geschützt werden. Es ist ihnen dann einerseits verboten, sich an die US-amerikanischen Sanktionen zu halten, und bietet andererseits die Möglichkeit Entschädigungen einzufordern. Zudem werden Urteile ausländischer Gerichte in Bezug auf die US-Sanktionen in der Europäischen Union nicht anerkannt.
Der Vorschlag tritt innerhalb von zwei Monaten in Kraft, sofern das Europäische Parlament oder der Rat nicht widersprechen, und soll somit ab Anfang August Gültigkeit erlangen.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 18. Mai 2018
Kurzmitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2018
Blockadestatut Verordnung (EG) Nr. 2271/96