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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA

In diesem Jahr wird kein zusätzlicher Einfuhrzoll erhoben. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die EU neu festgelegt. Er beträgt in diesem Jahr Null Prozent. 

Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:

  • Zuckermais (HS: 0710 40 00)
  • Kranwagen/Autokrane (HS: 8705 10 00)
  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (HS: 9003 19 30)
  • Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (HS: 6204 62 31)

Hintergrund ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich des amerikanischen "Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000“ (CDSOA, auch bekannt als Byrd-Amendment). Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt beziehungsweise unterstützt haben.

Das Gesetz wurde 2005 vom zuständigen WTO-Panel als nicht WTO-konform eingestuft. Der EU und sieben weiteren Klägern wurde die Erhebung von Strafzöllen zugebilligt. Die Genehmigung der WTO zur Aussetzung von Zollzugeständnissen sieht vor, dass der Umfang der Strafmaßnahmen jedes Jahr an den Umfang der durch das CDSOA zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft angepasst wird. Dementsprechend passt die EU die Höhe der Zusatzzölle jährlich an. 

Quelle:    
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1239; ABl. L vom 29. April 2024.

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