Zollbericht EU Krieg in der Ukraine
Zweites Sanktionspaket
Erstmals richten sich die Sanktionen direkt gegen Präsident Wladimir Putin und andere Staatsoberhäupter.
10.03.2022
Von den neuen Sanktionen am 27. Februar 2022 betroffen sind nun neben Präsident Putin auch Regierungschef Michail Mischustin, Außenminister Sergej Lawrow und der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitrij Medwedew. Die Vermögenswerte der Staatsoberhäupter werden eingefroren.
Darüber hinaus verhängte die EU restriktive Maßnahmen gegen die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und gegen die übrigen Mitglieder der russischen Staatsduma, welche die sofortige Anerkennung der selbsternannten "Republiken" Donezk und Luhansk durch Russland unterstützt haben.
Das zweite Sanktionspaket beinhaltet außerdem Beschränkungen gegen das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation und den Dienst für Auslandsaufklärung (SWR), außerdem wurden Visaerleichterungen umfassend eingestellt:
Die neu verhandelten Exportverbote von Dual-Use-Gütern betreffen zahlreiche Unternehmen. Unternehmen des Verteidigungssektors sowie Schiffs- und Flugzeugbauunternehmen unterliegen dem Verbot, Ausrüstung und Technologien zu liefern sowie finanzielle Unterstützung zu leisten. Weiterhin verboten sind Lieferungen von Maschinen, Anlagen und Technologien für die Modernisierung von Ölraffinerien sowie von Geräten und Anlagen für die Luft- und Raumfahrt.
Ab dem 28. Februar 2022 ist das bilaterale Abkommen mit Russland über die Erleichterung der Ausstellung von Visa eingestellt. Betroffen sind vor allem Diplomaten und Mitglieder von Delegationen, Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts sowie Vertreter der regionalen Regierungen und Parlamente.