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Branchen | Frankreich | Bauwirtschaft

Rahmenbedingungen

Die Marktbearbeitung im Bausektor gilt als schwierig. Die französische Konkurrenz ist gut aufgestellt. Komplexe Vorgaben stellen ausländische Unternehmen vor Hindernisse.

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Paris

Der Bausektor in Frankreich ist kein einfaches Pflaster für ausländische Firmen. Das Land verfügt über eigene große, wettbewerbsfähige und technisch versierte Baukonzerne, die sämtliche Sparten des Bausektors abdecken. Auch in rechtlicher Hinsicht weist das Land Besonderheiten auf, die im Ausland ansässigen Firmen die Tätigkeit in Frankreich erschweren. Die Marktbearbeitung gemeinsam mit einem lokalen Partner gilt daher als essenziell.

Die Teilnahme an Ausschreibungen oder Architekturwettbewerben ist oft der einzige Weg, um bei größeren Projekten zum Zuge zu kommen. 

Im öffentlichen Sektor sind alle Bauvorhaben nach den Bestimmungen des "Code des Marchés Publics" zu vergeben. Auftraggeber sind in Abhängigkeit vom Projekt der Staat, Gebietskörperschaften oder öffentliche Einrichtungen. Ausschreibungen und Informationen zum öffentliche Vergaberecht finden sich im Ausschreibungsportal der Regierung.

Die Bewerbung für eine Ausschreibung umfasst verschiedene Dokumente und Unterlagen, zusammengefasst im "Dossier de Consultation des Entreprises". Zum Dossier gehören die technische Spezifikation, eine Verpflichtungserklärung über die Leistung und den Angebotspreis und eventuell auch der Durchführungsplan.

Bauversicherung ist dringend erforderlich

Eine besondere Schwierigkeit stellt für deutsche Unternehmen in Frankreich die zehnjährige Gewährleistungspflicht (décennale) dar, da deutsche Versicherer diese in der Regel nicht abdecken und eine Versicherung in Frankreich an eine Präsenz vor Ort gebunden ist. Dennoch sollte auf eine hinreichende Absicherung nicht verzichtet werden. 

Französische Versicherungsgesellschaften sind allerdings gerade bei innovativen und noch nicht weithin erprobten technischen Lösungen am Bau mit einer Absicherung oft zurückhaltend. Versicherer akzeptieren deren Einsatz neuer Technologien in der Regel erst dann, wenn die entsprechende Baulösung eine besondere Zulassung durch das CSTB (Centre Scientifique et Technique du Bâtiment) bekommen hat. Eine hinreichende Versicherungsabdeckung kann daher teuer werden. Entsprechende Kosten sollte bereits vor Erstellung des Vertragsangebotes ermittelt und eingepreist werden. 

Beteiligung an Privatrenovierungen nur mit französischer Qualifikation möglich

Geschäftschancen für deutsche Unternehmen können sich aus einer Verschärfung der Regeln für energiefressende Wohnungen ergeben. Die RE2020 (réglementation environnementale) verbietet ab 2025, besonders ineffiziente Wohnungen neu zu vermieten. Einzelheiten hat das französische Ministerium für ökologischen Wandel veröffentlicht. Die Regierung fördert die energetische Renovierung von Wohnraum durch die Prämie MaPrimeRénov. Allerdings ist bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die staatliche Förderung in der Regel daran geknüpft, dass die ausführende Person die besondere Qualifizierung RGE (reconnu garant de l'environnement) erlangt hat. Hierfür müssen Fortbildungen und Qualifizierungskurse in französischer Sprache belegt werden. Bei geringeren Auftragsvolumina macht dieses Erfordernis Arbeiten in Frankreich für deutsche Handwerker mitunter unattraktiv. 

Handwerker und Bauunternehmungen im deutsch-französischen Grenzeinzugsbereich hingegen kämpfen mit komplexen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben, wenn sie grenzüberschreitend tätig werden wollen. Unterstützen können die Industrie- und Handelskammern der Grenzregion. 

Umweltrechtliche Vorgaben verschärfen die Dokumentationspflichten

RE2020 (réglementation environnementale) sieht strikte Dokumentationspflichten vor. So muss unter anderem bei Bauanträgen eine Lebenszyklusanalyse der verwendeten Baumaterialien und Komponenten erstellt werden. Dieser Analyse liegen wiederum Umwelterklärungen zugrunde, die vom Hersteller der jeweiligen Materialien herausgegeben werden. 

Ebenfalls ab dem 1. Mai 2023 gelten strengere Regeln bezüglich der Wiederverwertbarkeit von Bauabfällen (Responsabilité Élargie du Producteur). Zukünftig muss auch bei bedeutenden Renovierungen vor Arbeitsbeginn eine Produktdiagnose hinsichtlich der zu erwartenden Materialien und Abfälle durchgeführt werden. So soll eine gute Wiederverwertung, soweit möglich, gewährleistet werden.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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