Zollmeldung Georgien Versandverfahren
Georgien: Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren
Georgien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei.
17.02.2025
Von Karin Appel | Bonn
Mit Wirkung zum 1. Februar 2025 ist Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Das bedeutet, dass ab diesem Datum gemeinsame Versandverfahren mit Georgien als Start-, Transit- oder Zielstaat möglich sind. Die Abwicklung erfolgt über das elektronische Versandsystem NCTS, in Deutschland über die ATLAS-Versand-Anwendungen.