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Zollmeldung Georgien Versandverfahren

Georgien: Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren

Georgien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei.

Von Karin Appel | Bonn

Mit Wirkung zum 1. Februar 2025 ist Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Das bedeutet, dass ab diesem Datum gemeinsame Versandverfahren mit Georgien als Start-, Transit- oder Zielstaat möglich sind. Die Abwicklung erfolgt über das elektronische Versandsystem NCTS, in Deutschland über die ATLAS-Versand-Anwendungen.

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