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Rechtsbericht Ghana Umweltschutzrecht

Ghana: Umweltschutzrecht

Das ghanaische Umweltschutzrecht ist gesetzlich geregelt. Die Umweltschutzbehörde kann teilweise Umweltverträglichkeitsprüfungen anordnen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In der ghanaischen Verfassung ist unter anderem geregelt, dass der Staat geeignete Maßnahmen ergreifen soll, um die Umwelt für künftige Generationen zu erhalten. Außerdem ist dort geregelt, dass jeder Bürger zum Umweltschutz verpflichtet ist.

Neben der Verfassung finden sich Regelungen zum Umweltschutz vor allem im Environmental Protection Agency Act 1994 (ACT 490). Danach ist für den Umweltschutz die Environmental Protection Agency (EPA) zuständig. Sie berät unter anderem die ghanaische Regierung bei Umweltfragen und gibt Empfehlungen heraus. Darüber hinaus kann sie Umweltgenehmigungen und Bescheide zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung erlassen oder Untersuchungen in Umweltfragen einleiten. Sie kann auch Umweltschutzabgaben erheben oder die Einhaltung von Umweltverträglichkeitsprüfungen kontrollieren.

Gemäß Section 12 des Environmental Protection Agency Act, 1994 kann die EPA ein Unternehmen jederzeit auffordern, eine Umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb einer festgelegten Frist vorzulegen, wenn Tätigkeiten des Unternehmens nach Ansicht der EPA nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können. Die EPA kann andere Behörden auffordern, Genehmigungen nicht zu erteilen, bis eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt wurde. Wenn eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit vorliegt, kann die EPA dem verantwortlichen Unternehmen Auflagen erteilen und Maßnahmen anordnen. Im schlimmsten Fall kann das Unternehmen aufgefordert werden, seine Tätigkeiten unverzüglich einzustellen.

Gemäß Sec. 16 ff. Environmental Protection Agency Act, 1994 wird ferner der National Environment Fund eingerichtet. Mit den Geldern des Fonds sollen unter anderem Aufklärungskampagnen oder die Forschung zu Umweltthemen unterstützt werden. Außerdem sollen Umweltthemen weiterentwickelt und das dafür notwendige Personal eingestellt werden können.

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