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Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
15.09.2023
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)
Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).
Gesetzliche Grundlagen
Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und das Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.
Das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religion, Glaube oder aufgrund von sozialem oder wirtschaftlichem Status ist in der ghanaischen Verfassung verankert. Darüber hinaus werden die Rechte der Frau, insbesondere der Mutterschutz, verfassungsrechtlich gewährleistet. Ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Besondere Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung von Frauen und Menschen mit Behinderungen sind zudem im Labour Act enthalten. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.
Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Ghana beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 80 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Frauen und Männer sind in der Arbeitswelt (noch) nicht gleichgestellt. In einer Reihe von Studien wird festgestellt, dass vermehrt Frauen trotz gleicher Qualifikation nicht das gleiche Gehalt wie ihre männlichen Kollegen erhalten. Zudem werden mehr Frauen als Männer in den informellen Sektor gedrängt. Nachholbedarf gibt es bei der Umsetzung der existierenden gesetzlichen Regelungen. So wurden trotz zahlreicher Schutzvorschriften Fälle der Diskriminierung von Schwangeren am Arbeitsplatz bekannt. Gleichstellungsbeauftrage oder geschlechterbezogene Quotenregelungen existieren in Ghana bislang nicht, auch wenn Stimmen lauter werden, die entsprechende Quoten in der Politik einführen möchten.
LGBTQ-Personen sind häufig Diskriminierungen ausgesetzt, auch am Arbeitsplatz oder im Bildungswesen. Im Jahr 2021 wurde von einigen Abgeordneten ein Gesetzesentwurf zur Förderung sexueller Rechte des Menschen und der ghanaischen Familienwerte 2021 eingebracht. Nach diesem sollen Mitglieder und Unterstützer der LGBTQ-Community mit drei bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können, wenn sie sich als solche zu erkennen geben oder für Ihre Rechte eintreten. Derzeit befindet sich der Entwurf im Gesetzgebungsverfahren, eine Verabschiedung soll in 2023 erfolgen.
Trotz entsprechender Aufklärungs- und Präventionskampagnen durch die Ghana AIDS Commission und NGOs haben HIV-infizierte und an Aids-erkrankte Menschen oft mit Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen. Zudem gibt es Berichte von Diskriminierungen und gewaltsamen Übergriffen gegenüber Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen wie zum Beispiel gegenüber dem Volk der Fulbe (Fulani).
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.
Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.