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Special | Ghana | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Menschenrechtliche Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG. Umweltbezogene Risiken, widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen sowie menschenrechtliche Risiken durch private oder staatliche Sicherheitskräfte im Dienste von Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 9-12, Abs. 3 LkSG werden nicht betrachtet.

Das Angebot unterstützt bei der abstrakten Risikobetrachtung im Rahmen der Durchführung von Risikoanalysen, siehe Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen Erstinformationen dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte wird nicht erhoben.

Herausgeber: Germany Trade & Invest (GTAI), Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK); Redaktionsschluss: 31. Juli 2023

  • Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern gilt das Gesetz ab dem 1. Januar 2024.

    Mit dem LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

    Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte übernehmen. Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden.

    Die Handreichung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU eine Hilfestellung, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. 

    Am 24. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorgelegt, der teilweise über das deutsche LkSG hinausgeht. Am 1. Dezember 2022 hat der Rat der EU seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie festgelegt. Am 1. Juni 2023 hat das EU-Parlament seine Position beschlossen (Parlamentsentwurf). Derzeit laufen nun die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen über die finale Version der Richtlinie.

    Im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderinstrumente nimmt die Berücksichtigung von Menschenrechten einen hohen Stellenwert ein. Bei der Vergabe von Investitions- und Exportkreditgarantien werden menschenrechtliche Aspekte entsprechend nationaler und internationaler Regelwerke geprüft. Künftig werden keine neuen Bundesdeckungen mehr für Exporteure übernommen, die solch schwerwiegende Verstöße gegen das LkSG begangen haben, dass sie von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind (§ 22 LkSG).

    Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.

    Zu den konkreten Aufgaben gehören:

    • Überprüfung, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
    • Durchführung von Kontrollen
    • Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen
    • Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern

    Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf Ghana

    Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements eine Risikoanalyse zur Ermittlung der entsprechenden Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie beim unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse) und in bestimmten Fällen auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse) zu ermitteln. Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

    Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen nur dann verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben. Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

    Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

    Etwa 70 deutsche Unternehmen waren 2020 in Ghana ansässig, die rund 1.500 Arbeitsplätze stellen. Die Firmen produzieren oder erbringen dabei Dienstleistungen überwiegend für den lokalen oder regionalen Markt. Die Anzahl von Unternehmen, die für den Export produzieren oder Rohstoffe nach Deutschland exportieren, ist gering. Das Handelsvolumen von Deutschland und Ghana betrug 2021 rund 640 Millionen Euro. Deutschland importiert aus Ghana in erster Linie unverarbeitete Agrarrohstoffe.

    Deutschlands Importe aus Ghana

    Produkt

    2021 (Anteil in Prozent)

    Nahrungsmittel

    74,1

    Rohstoffe (ohne Brennstoffe)

    22,5

    Natürliche Öle, Fette und Wachse

    1,9

    Chemische Erzeugnisse

    0,3

    Kork- und Holzwaren

    0,2

    NE-Metalle

    0,1

    Kfz und -Teile

    0,1

    Mess- und Regeltechnik

    0,1

    Sonstige

    0,7

    Quelle: GTAI-Wirtschaftsdaten kompakt, Dezember 2022


    Die nachfolgende Tabelle zeigt den Import von Produkten, die deutsche Unternehmen aus Ghana beziehen, die mit einem Risiko eines Verstoßes gegen einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG aufgeführten Verbotstatbestände behaftet sein können: Kinderarbeitsverbot, Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot aller Formen von Sklaverei, Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz, Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.

    Deutsche Importe möglicher risikobehafteter Produkte aus Ghana

    Produktgruppe

    Produkt

    2021 (in Millionen US$)

    Nahrungsmittel

    Kakao und Zubereitungen aus Kakao

    210

    Früchte (Ananas, Mango etc.)

    26,6

    Fisch (Thunfisch)

    12,6

    Öle, Fette, Wachse

    Kokosöl, Palmöl

    6,4

    Rohstoffe

    Edelmetallerze und Konzentrate; Schlacken, Asche und Rückstände

    27,5

    Abfälle und Schrott aus Kupfer

    16,7

    Naturkautschuk

    13,3

    Holz

    12,2

    Abfälle und Schrott aus Edelmetallen

    6,4

    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023; ITC Trademap 2023

  • Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

    Gesetzliche Grundlagen

    Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des ILO-Übereinkommens Nr. 138 sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung beträgt in Ghana 15 Jahre (Sec. 89 The Children's Act, 1998 Act 560). Leichte Arbeit ist ab einem Alter von 13 Jahren erlaubt. Das Gesetz definiert dabei leichte Arbeit als eine Arbeit, die die Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht gefährdet und nicht den Schulbesuch beeinträchtigt (Sec. 90 The Children's Act, 1998 Act 560). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Ghana hat einen umfassenden Rechtsrahmen zum Schutz von Kinderrechten geschaffen. Dazu gehört der Children's Act (1998, Act 560), die Child Right Regulation (2002), der Human Trafficking Act (2005, Act 694) und der Criminal Code (1960 Act 29). Ghana hat als erstes Land das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) ratifiziert. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Ghana belegt nach dem Children's Rights and Business Atlas von 2018 den Workplace Index 4,5/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bietet einen Überblick über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie weiterer internationaler Abkommen. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. Unternehmen wird für Ghana ein erhöhtes Maß (Kategorie: enhanced) an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden.

    Weltweit liegt Ghana mit der Bewertung im Mittelfeld (weltweiter Durchschnitt 4,4/10). Im regionalen Vergleich schneidet das Land gut ab, besser als das Nachbarland Côte d'Ivoire (6,1/10). Ebenfalls schlechter als Ghana wird der Senegal (5,2/10) und Nigeria (5,9/10) bewertet. Innerhalb des Workplace Index werden die rechtlichen Rahmenbedingungen (Legal Framework) mit 2/10 Punkten bewertet und somit deutlich besser als der internationale Durchschnitt (3,3/10). Beim Indikator der administrativen Durchsetzung (Enforcement) liegt Ghana mit einer Bewertung von 5,5/10 Punkten im internationalen Durchschnitt. Schlechter als der weltweite Durchschnitt (4,3/10) schneidet Ghana bei den Ergebnissen (Outcomes) mit einer Bewertung von 5,2/10 Punkten ab.

    Nach dem Child Labour Report of the Ghana Living Standards Survey von 2014 gab es in Ghana insgesamt etwa 8,7 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 bis 17 Jahren. Davon waren knapp 22 Prozent erwerbstätig (1,9 Millionen), 14 Prozent (1,2 Millionen) sogar schlimmsten Formen von Kinderarbeit (hazardous work) ausgesetzt.

    Nach Statistiken der ILO aus dem Jahr 2018 betrug der Anteil erwerbstätiger Kinder zwischen 5 bis 17 Jahren (children engaged in economic activity) noch 14,8 Prozent, ist aber im Vergleich zum Jahr 2014 um fast sieben Prozent gesunken.

    Die Ursachen von Kinderarbeit sind in erster Linie wirtschaftlicher und sozioökonomischer Natur, insbesondere unterentwickelte Arbeitsmärkte und Armut. Das Familieneinkommen ist oft zu niedrig, um die ganze Familie zu ernähren, sodass die Familien auf die Einkünfte von Kindern angewiesen sind. Zudem ist es weit verbreitet, dass Kinder nach der Schule auf Farmen helfen. Vor allem in Familienunternehmen in der informellen Landwirtschaft ist Kinderarbeit weit verbreitet. In ländlichen, oft abgelegen Gegenden gibt es nur wenige Schulen. Der Weg zur nächsten Schule ist oft so weit, dass Eltern darauf verzichten, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Schätzungsweise 12 Prozent der schulpflichtigen Kinder besuchen keine Schule.

    Von den insgesamt rund 1,9 Millionen erwerbstätigen Kindern waren die meisten in den Regionen Volta, Eastern, Ashanti, Brong Ahafo und Northern tätig. In der Region Greater Accra ist die Rate am niedrigsten.

    Verteilung Kinderarbeit nach Regionen (Alter: 5 bis 17 Jahre)

    Region

    Western

    Central

    Greater Accra

    Volta

    Eastern

    Ashanti

    Kinderarbeit 

    (Anteil in Prozent)

    9,1

    3,7

    3,3

    10,9

    14,1

    21,0

    Quelle: Child Report of the Ghana Living Standards Survey 2014


    Verteilung Kinderarbeit nach Regionen (Alter: 5 bis 17 Jahre)

    Region

    Brong Ahafo


    Northern


    Upper East

    Upper West

    Kinderarbeit 

    (Anteil in Prozent)

    16,2

    10,8

    6,1

    4,9

    Quelle: Child Report of the Ghana Living Standards Survey 2014


    Die Aufteilung der Regionen wurde nach der Durchführung eines Referendums in 2019 geändert, indem die Anzahl von zehn auf sechzehn Regionen erhöht wurde. Die Region Northern wurde in Northern, North East und Savannah aufgeteilt. Die Region Western wurde in die Regionen Western und Western North aufgeteilt. Die Region Brong-Ahafo wurde in die Regionen Bono, Ahafo und Bono East aufgeteilt.

    Kinderarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, jedoch weist vor allem der Landwirtschaftssektor einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei ein besonders hohes Risiko auf.

    Verteilung Kinderarbeit nach Sektoren (Alter: 5 bis 17 Jahre)

    Sektor

    Landwirtschaft,
    Forstwirtschaft,
    Fischerei

    Bergbau und
    Steinbrüche

    Produzierendes
    Gewerbe

    Kinderarbeit

    (Anteil in Prozent)

    77,2

    0,3

    3,8

    Quelle: Child Report of the Ghana Living Standard Survey 2014


    Verteilung Kinderarbeit nach Sektoren (Alter: 5 bis 17 Jahre)

    Sektor

    Bauwirtschaft

    Handel

    Gastgewerbe

    Sonstige

    Kinderarbeit

    (Anteil in Prozent)

    0,7

    12,4

    3,2

    2,4

    Quelle: Child Report of the Ghana Living Standard Survey 2014


    Risiken in Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft

    Im sektoralen Vergleich ist der Anteil von Kinderarbeit im Bereich Land- und Fortwirtschaft sowie Fischerei am größten. Der Agrarsektor ist eine wichtige Säule der ghanaischen Wirtschaft und trägt etwa 20 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt  bei. Dabei ist die Landwirtschaft nach wie vor kleinbäuerlich geprägt, etwa 70 Prozent der Landwirte sind sogenannte smallholder farmers.

    Die für Ghana sehr wichtige Kakaoproduktion ist in der Hand von rund 850.000 kleinbäuerlichen Familienbetrieben, die im Schnitt über zwei Hektar Farmland verfügen. Reguliert wird der ghanaische Kakaosektor vom staatlichen COCOBOD, das den Preis festlegt, den die Kakaobauern erhalten und zudem den Kauf sowie den Export kontrolliert. Des Weiteren ist es für die Vermarktung zuständig.

    Kakao kaufen und exportieren dürfen nur Unternehmen, die über eine entsprechende Lizenz des COCOBOD verfügen. Es gibt etwa 45 Licensed Buying Companies (LBC), unter anderem Olam, Fedco, Cargill und PBC (Produce Buying Company Ltd.). PBC hat dabei mit über 30 Prozent den größten Marktanteil.

    Die Kakaobauern ernten, trocknen und fermentieren die Kakaobohnen. Armut und Kinderarbeit sind in erster Linie beim Kakaoanbau zu finden. Kinder helfen beziehungsweise arbeiten beim Anbau und der Ernte von Kakao mit, oft unter Einsatz von Werkzeugen wie Macheten und Erntehaken. Sie sammeln und zerbrechen Kakaoschoten, kommen in Kontakt mit Pestiziden und tragen schwere Lasten, teilweise auf dem Kopf. Diese für die Gesundheit schädlichen Tätigkeiten stellen schlimmste Formen von Kinderarbeit dar.

    In den entlegenen Gegenden der Kakaofarmen gehen Kinder aufgrund großer Entfernungen oftmals nicht zur Schule. Darüber hinaus erachten es manche Kakaobauern als nicht sinnvoll ihre Kinder in die Schule zu schicken, da sie nicht ihr eigenes Land bearbeiten, sondern über sogenannte sharecropping-Verträge das Land für einen relativ kurzen Zeitraum pachten und dann weiterziehen. Branchenkenner gehen davon aus, dass der Anteil der betroffenen Kinder, die nicht in die Schule gehen, bei rund 10 bis 20 Prozent liegt.

    Nach der Ernte, Trocknung und Fermentierung der Kakaobohnen durch die Kakaobauern werden diese an die LBC verkauft, die im ganzen Land in den Gemeinden über District Manager und Purchasing Clerks (Einkäufer) Tausende von Verkaufsstellen betreiben. Verantwortlich für die Feststellung der Qualität und das Grading ist das COCOBOD. Die LBC verkaufen im nächsten Schritt den Kakao an verarbeitende Unternehmen im In- und Ausland.

    Kautschuk und Früchte

    Größere Farmen mit kommerziellem Anbau gibt es bei Kautschuk, Ölpalmen und Kokospalmen. Vereinzelt größere Betriebe bauen zudem Reis, Mais und Ananas an. Nach Deutschland werden vor allem Früchte wie Mango und Ananas, zudem Kautschuk, Kokosöl und Palmöl exportiert.

    In Ghana wurden 2020 nach Angaben der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) rund 50.000 Tonnen Naturkautschuk produziert. Die Ghana Rubber Estates Ltd. (GREL) ist das führende Unternehmen in der Kautschukproduktion. Der zweitgrößte Produzent ist die Rubber Plantations Ghana Ltd., beide Unternehmen machen zusammen nahezu die gesamte Kautschukproduktion aus.

    GREL betreibt selber Plantagen und kauft zudem Kautschuk hinzu, der aus kleinbäuerlichem Anbau stammt. Die zuliefernden Kleinbauern (outgrowers) sind über die Rubber Outgrower and Agents Association (ROAA) organisiert, die etwa 8.000 Farmer als Mitglieder zählt. Die Kleinbauern sind vor allem in den Regionen Western, Central und Ashanti tätig. Der größte Anteil der ghanaischen Kautschukproduktion wird exportiert. Internationale Reifenhersteller sind dabei wichtige Abnehmer. Kinderarbeit kann bei den outgrowers, also den Kleinbauern auftreten. Dabei arbeiten sie bei der Ernte unter Einsatz von Messern und Äxten mit, können Pestiziden ausgesetzt sein oder müssen schwere Lasten tragen, sind also schlimmsten Formen von Kinderarbeit ausgesetzt.

    Ähnlich stellt sich die Situation bei der Produktion von Palmöl dar. Die Bewirtschaftung von Ölpalmenflächen erfolgt überwiegend durch kleinbäuerliche Betriebe. Die Früchte werden im nächsten Schritt an verarbeitende Unternehmen geliefert, die Ölmühlen betreiben. Es gibt vier große verarbeitende Unternehmen in Ghana, darunter Norpalm, Ghana Oil Development Company, Benso Oil Palm Plantation und Twifo Oil Palm Plantation. Des Weiteren gibt es etwa zehn kleinere Unternehmen, die Mühlen betreiben. Das rohe Öl wird im nächsten Schritt an Raffinerien weiterverkauft, die das Öl erst raffinieren und dann wiederum an verschiedene Industrien wie die Nahrungsmittel- oder Kosmetikindustrie weiterveräußern. Fälle von Kinderarbeit können bei den Kleinbauern auftreten, sind aber wenig verbreitet. Kinder arbeiten beim Anbau und bei der Ernte mit und ernten unter anderen Palmfrüchte mit Messern und Äxten.

    Selten findet sich Kinderarbeit auf Farmen, die Mangos oder Ananas anbauen. Verbreiteter ist Kinderarbeit bei der Shea- und Sheabutter-Produktion. Shea-Bäume wachsen vor allem im Norden von Ghana und lassen sich nur schlecht kultivieren, sodass es kaum entsprechende Plantagen gibt. Vor allem Frauen sammeln in den ruralen Gegenden die Shea-Nüsse und verarbeiten diese zu Shea-Butter, eine lange Tradition in Ghana. Die Nüsse werden getrocknet, geröstet und gemahlen, anschließend wird das Öl und letztlich die Butter in mehreren Verfahrensschritten unter anderen durch Aufkochen auf Feuer gewonnen. Kinder helfen dabei abhängig vom Alter grundsätzlich bei sämtlichen Produktionsschritten mit und sollen dadurch früh an das traditionelle Handwerk herangeführt werden. Manche Kinder gehen aufgrund weiter Entfernungen nicht zur Schule.

    Fischerei (Thunfisch)

    Der Fischereisektor produzierte mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten im Jahr 2018 fast 450.000 Tonnen Fisch. Davon stammen 70 Prozent aus dem Meer, 13 Prozent aus Aquakultur und 17 Prozent aus dem Inland (vor allem aus dem Voltasee).

    Kinderarbeit ist vor allem beim Fischen von Tilapia im Volta-See verbreitet. Sie übernehmen neben dem Reinigen, Räuchern und Verkaufen von Fisch auch gefährliche Tätigkeiten. Dazu gehören das Tauchen nach Fischen, das Auswerfen und Ziehen sowie das Entwirren von Fischernetzen unter Wasser. Durch den Wasserkontakt sind sie zudem einem Risiko ausgesetzt, an Krankheiten wie Schistosomiasis (auch Bilharziose) zu erkranken. Diese Wurmerkrankung kann in warmen Binnengewässern in tropischen und subtropischen Ländern übertragen werden. Sklavereiähnliche Praktiken und Kinderhandel sind im Fischereisektor verbreitet (siehe Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei).

    Nach Deutschland wird ausschließlich Thunfisch (vor allem Skipjack) exportiert. Dieser wird von rund 30 registrierten Schiffen gefischt. Berichte über den Arbeitseinsatz von Kindern auf den Schiffen und beim Fischfang sind bislang nicht bekannt, ganz ausgeschlossen werden kann dies jedoch nicht. Der gefangene Thunfisch wird im nächsten Schritt von den beiden größten Unternehmen Pioneer Food Cannery und Cosmo Seafoods Company weiterverarbeitet. Beide Unternehmen sind für den Export in die EU zertifiziert. Kinderarbeit ist bei den beiden Unternehmen bislang nicht aufgetreten.

    Risiken im Bergbau

    Ghana ist reich an Erzen, Edelmetallen sowie Edelsteinen und seit Kurzem Afrikas größter Goldproduzent (Stand: Juli 2023). Der Goldabbau erfolgt etwa zu 70 Prozent durch große, überwiegend internationale Unternehmen und zu rund einem Drittel durch sogenannte small-scale miners.

    Da small-scale miners in der Regel keinen Kontakt zu ausländischen Käufern haben, wird das Gold zunächst von einem bush buyer gekauft, der wiederum an einen lokalen Händler verkauft. Über weitere Zwischenhändler wird das Gold dann letztendlich über den Exporteur ins Ausland veräußert. Zwar ist Kinderarbeit lange nicht so verbreitet wie im Agrarsektor, aber auch im Bergbausektor im small-scale-mining-Bereich tritt sie auf. Die von Kindern verrichteten Tätigkeiten fallen zumeist als gefährliche Kinderarbeit unter die schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Die Tätigkeiten reichen von Graben tiefer Gruben, Zerkleinern von Steinen, Tragen schwerer Lasten zum Bedienen schwerer Maschinen. Zum Teil verwenden sie sogar ohne Schutzvorrichtungen für Mensch und Umwelt Quecksilber, das beim Schürfen von Gold eingesetzt wird.

    Risiken in der Abfallwirtschaft

    Im Abfallsektor in Ghana sind einige formelle Unternehmen und viele Beschäftigte aus dem informellen Sektor tätig. Formelle Unternehmen wie Zoomlion und City Waste Group sind dabei unter anderem in der Verwertung tätig, einschließlich der Verwertung von Elektroschrott. Dieser stammt aus Ghana selbst sowie aus anderen Ländern, die nach wie vor – trotz Verbote und internationaler Vereinbarungen wie die Basler Konvention – Elektroschrott nach Ghana exportieren.

    Der Elektroschrott wird sowohl von formellen Unternehmen als auch vom informellen Sektor verwertet und zum Teil in Form von Altmetall (scrap-metal) nach Deutschland exportiert. Im informellen Sektor ist die Verarbeitung von Elektroschrott aufgrund gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen und verursachter Umweltverschmutzung problematisch. Berühmt ist vor allem die Müllhalde Agbogbloshie im Herzen von Accra, auf der Tausende von Menschen gewohnt und gearbeitet haben. Elektroaltgeräte und Metallschrott wurden dort gesammelt und recycelt. Der Elektroschrott wurde dabei ohne Schutzvorrichtungen für Mensch oder Umwelt manuell zerlegt. Kabel wurden abgebrannt, um an das unter der Plastikummantelung liegende Kupfer etc. zu kommen. Zwar wurde Agbogbloshie unter großen Protesten der Bevölkerung 2021 geschlossen, die Aktivitäten haben sich danach jedoch an andere Orte verlagert und wurden auch vor Ort nicht gänzlich eingestellt. Kinderarbeit findet sich vor allem im informellen Sektor, insbesondere auch bei der Verwertung von Elektroschrott, wo sie gefährliche Arbeiten verrichten und giftigen Dämpfen ausgesetzt sind.

    Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in weiteren Branchen in Ghana zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

    Ghana hat verschiedene politische Programme zur Bekämpfung von Kinderarbeit verabschiedet. Zuletzt den National Plan of Action Phase II for the Elimination of the Worst Forms of Child Labour in Ghana (2017-2021): National Plan of Action to Eliminate the Worst Forms of Child Labour.pdf (unicef.org). Eine Reihe von Behörden und öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Arbeitsministerium, COCOBOD), Organisationen und Brancheninitiativen engagieren sich vor Ort zur Bekämpfung von Kinderarbeit.

    Zudem existieren bereits einige branchenspezifische Zertifizierungen, die bestimmten Produkten zum Beispiel einen nachhaltigen Anbau oder die Einhaltung bestimmter sozialer, ökonomischer und ökologischer Standards bescheinigen. Dazu gehören unter anderem Fairtrade und Rain Forest Alliance. Weitere Informationen zu Zertifizierungen und Standards bietet der KMU- und Standard-Kompass des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte.

    In der Praxis werden zum Beispiel folgende Präventions- und Abhilfemaßnahmen von ghanaischen Zulieferern und deutschen Unternehmen umgesetzt:

    • Lokale Unternehmen setzen sich für die Achtung von Menschenrechten ein und haben in ihren internen Verhaltensvorschriften (Codes of Conduct) unter anderem das Verbot von Kinderarbeit verankert.
    • Durchführung lokaler Audits für deutsche Unternehmen durch unabhängige Dritte erfolgen in bestimmten Branchen regelmäßig.
    • Zur Bekämpfung der Ursachen von Kinderarbeit wie Armut planen einige Unternehmen Programme, die darauf abzielen, die Lebensgrundlagen durch direkte Zahlungen an die Farmer zu verbessern und die Kinderarbeit dadurch zu reduzieren. Zudem sind Maßnahmen zur Verbesserung landwirtschaftlicher Methoden durch und zur Förderung von Frauen vorgesehen.

    Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich zudem die Child Labour Plattform an. Des Weiteren steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen zur Verfügung. Weiterführende Informationen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können zudem über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

    Gesetzliche Grundlagen

    Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören das hier relevante Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) sowie das Übereinkommen über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Das ILO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit hat Ghana noch nicht ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit ist in der ghanaischen Verfassung verankert. Die Verfassung wird ergänzt durch zahlreiche Gesetze. Zwangsarbeit, Zwangsheirat und der Handel mit Sklaven beziehungsweise Menschenhandel sind nach dem Criminal Code (1960 Act 29), nach dem Labour Act (2003 Act 651) und Human Trafficking Act (2005, Act 694) strafbar. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Ghana ist nach dem Global Slavery Index von 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie Vulnerability to Modern Slavery mit 45/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Das Land wird besser bewertet als das benachbarte Côte d'Ivoire (59/100), als Nigeria (76/100), Togo (57/100) und Senegal (53/100). In Ghana sind nach dem Index je 1.000 Personen 2,9 von Zwangsarbeit betroffen; 91.000 Menschen insgesamt. 

    Zwangsarbeit ist vor allem im informellen Sektor verbreitet und in der Landwirtschaft sowie im Bergbau zu finden. Im Agrarsektor ist insbesondere der Kakaosektor und die Fischerei vor allem im Inland betroffen. Im Bergbausektor gibt es Fälle von Zwangsarbeit im Bereich des Goldabbaus, vorwiegend im small-scale-mining-Bereich. Dabei sind überwiegend Kinder Opfer von Zwangsarbeit, das wiederum oft mit Fällen von Menschenhandel einhergeht (schlimmste Formen von Kinderarbeit). Zudem ist Ghana Transitland für Menschenhändler, die Personen in andere Länder, unter anderem auch nach Europa, verbringen.

    Detaillierte Statistiken sind kaum verfügbar. Allerdings schätzt die Walk Free Foundation (Herausgeber des Global Slavery Index) die Zahl auf Arbeitssklaven im Kakaosektor auf 17.400 Menschen (betrachteter Zeitraum: 2013 bis 2017), davon etwa 3.400 Erwachsene und 14.000 Kinder. Im Fischereisektor gibt es wohl die meisten Fälle von Zwangsarbeit, vor allem im Bereich der Inlandsfischerei im Voltasee. Presseberichten zufolge gibt es zudem Fälle von sklavenähnlichen, menschenunwürdigen Bedingungen von ghanaischen Arbeitskräften bei ausländischen Fischereiflotten. Betroffene sind hier in der Regel Erwachsene, wohingegen bei Inlandsfischerei vor allem Kinder Opfer sklavereiähnlicher Praktiken und Menschenhandels sind. Presseberichten zufolge gibt es immer wieder Fälle von Menschenhandelsyndikaten, die Kinder zum Arbeiten auf Kakaoplantagen und zum Fischen in Ghana und ins benachbarte Côte d'Ivoire verkaufen.

    Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen in Ghana zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

    Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), hat aber die hier relevanten Kernübereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155) und über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Laut ghanaischer Verfassung hat jeder Mensch das Recht, unter menschenwürdigen, sicheren und gesundheitlich angemessenen Bedingungen zu arbeiten. Die Verfassung wird unter anderem durch den Labour Act, 2003 ergänzt. Darin ist geregelt, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, diese menschenwürdigen, sicheren und gesundheitlich angemessenen Bedingungen herzustellen. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Anlagen und Arbeitssysteme so bereitzustellen, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellen und beim Umgang mit Gegenständen und Stoffen für die Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Arbeitgeber müssen darüber hinaus ihre Arbeitnehmer ausreichend informieren und anweisen sowie ihnen persönliche Schutzausrüstung und Brandbekämpfungsvorrichtungen zur Verfügung stellen. Auch sind sauberes Trinkwasser sowie Toiletten und Waschgelegenheiten getrennt nach Geschlecht bereitzustellen.

    Arbeitgeber sind darüber hinaus verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die sich am Arbeitsplatz ereignen, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Ereignis der zuständigen Behörde zu melden. Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen einzuhalten.

    Gemäß dem Labour Act, 2003 können zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch Aufsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsschutz überprüfen, den Arbeitgebern technische Informationen und Ratschläge zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen geben und Verstöße dem Arbeitsministerium oder der National Labour Commission melden. Bei Verstößen sind Geld- sowie Haftstrafen vorgesehen.

    Obwohl der Labour Act, 2003 einen gesetzlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bietet, sind die Regelungen allgemein formuliert und es fehlen Konkretisierungen und Definitionen. Ein Entwurf für ein umfassendes Gesetz zum Arbeitsschutz gibt es zwar bereits seit 1989, es wurde aber bis heute nicht verabschiedet.

    Einige Sektoren haben daher sektorspezifische Arbeitsschutzregelungen erlassen. So sehen beispielsweise die Minerals and Mining (Health, Safety and Technical) Regulations, 2012 konkrete Arbeitsschutzregelungen für den Bergbausektor vor. Danach sind Unternehmen unter anderem verpflichtet, für ausreichend gute Luftzufuhr bei Arbeiten unter Tage oder für einen sicheren Transport von Sprengstoff zu sorgen.

    Für Fabrik- und Bürogebäude sowie Ladengeschäfte gilt der Factories, Offices and Shops Act, 1970. Auch darin sind konkrete Regelungen zum Arbeitsschutz vorgesehen. So sind Betreiber (occupier) von Fabriken, Bürogebäuden und Ladengeschäften unter anderem verpflichtet, gefährliche Vorkommnisse und Arbeitsunfälle der zuständigen Behörde zu melden, für geeignete Waschgelegenheiten, sauberes Trinkwasser, angemessene Luftzirkulation und Lichtanlagen zu sorgen sowie Überfüllungen von Räumlichkeiten zu vermeiden. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Große Unternehmen in sämtlichen Branchen sowie im öffentlichen Sektor halten grundsätzlich die Vorgaben zum Arbeitsschutz ein und entsprechen internationalen Standards. Hier finden auch Inspektionen durch die zuständigen Behörden statt.

    Großer Nachholbedarf beim Arbeitsschutz besteht jedoch im informellen und teilweise auch im formellen Sektor. Dort ist Arbeitsschutz und das Überprüfen von Arbeitsplatzbelastungen noch unterentwickelt. Hier fehlt es grundsätzlich an Schutzausrüstungen und Ausbildung beim Bedienen von Werkzeugen und Maschinen. So verfügen Bauarbeiter selten über Sicherheitsschuhe und Helme, Baustellen sind unzureichend geschützt und Gerüste oft nicht angemessen abgesichert. Arbeiten mit dem Presslufthammer werden teilweise mit völlig ungeeignetem Schuhwerk wie zum Beispiel Flipflops durchgeführt, Schweißarbeiten ohne Schutzbrille etc. In der Landwirtschaft besteht beim Spritzen mit Pestiziden und Düngemitteln ebenfalls häufig ungenügender Schutz. Diese Arbeiten verrichten neben Erwachsenen auch Kinder. Gleiches gilt für den Bergbau, vor allem für den informellen Bergbau beziehungsweise den small-scale-mining-Bergbau. Hier treten schlimmste Formen von Kinderarbeit auf. Kinder verrichten Arbeiten, für die Erwachsene zu groß sind: Krabbeln in Stollen und Schächten, was lebensbedrohlich ist. Zum Teil kommt es ohne Schutzvorrichtungen zum direkten Kontakt mit giftigem Quecksilber, das beim Schürfen von Gold eingesetzt wird. Ebenfalls sehr gefährlich sind Arbeiten, die Kinder in der Fischerei verrichten. Ohne Schutzausrüstung tauchen sie im Voltasee nach Netzen und halten sich stundenlang im Wasser auf (siehe auch Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit).

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

    Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

    Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

    Gesetzliche Grundlagen 

    Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist in der ghanaischen Verfassung verankert. Der Labour Act (2003 Act 651) setzt zudem die Bestimmungen der ILO-Übereinkommen um. Das Gesetz regelt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Es enthält Bestimmungen zur Bildung von Gewerkschaften, zu Arbeitgeberverbänden und Tarifverträgen sowie zum Streikrecht (Sec. 79ff. Labour Act). Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Ghana belegt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 2 (1 bis 5+). Dies bedeutet, dass es zu wiederholten Rechtsverletzungen kommt. Trotzdem schneidet Ghana im afrikanischen Vergleich gut ab und wird ähnlich eingeschätzt wie zum Beispiel Spanien (2) oder Frankreich (2).

    Gewerkschaften haben in Ghana eine relativ lange Tradition und einigen politischen Einfluss. Die ersten Gewerkschaften wurden Anfang des 20. Jahrhunderts, der erste Gewerkschaftsverband Ghana Trades Union Congress (GTUC) 1945 gegründet. Organisiert hatten sich damals bereits 14 Gewerkschaften mit über 6.000 Mitgliedern. Mittlerweile sind rund 350.000 Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert, die dem GTUC angehören. Neben dem GTUC gibt es die Ghana Federation of Labour (GFL) als weiteren Gewerkschaftsverband mit rund 50.000 Mitgliedern. Die Union of Informal Workers’ Associations (UNIWA) ist ein Dachverband, unter dem sich Angehörige von Vereinigungen des informellen Sektors organisiert haben. Die UNIWA ist angeschlossenes Mitglied (afiliate) des GTUC.

    Gewerkschaften verhandeln die Tarifverträge, organisieren Streiks und sind zudem bei der National Tripartite Commission vertreten, die den gesetzlichen Mindestlohn festlegt und die Regierung in Beschäftigungs- und Arbeitsmarktfragen berät.

    Trotz des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Vereinigungsfreiheit sowie des Tarifverhandlungs- und Streikrechts ist es in den vergangenen Jahren zu einigen Verletzungen von Gewerkschafts- und Arbeitnehmerechten gekommen. So wurden Angestellte, die ihr Streikrecht ausübten entlassen oder ausgesperrt und Demonstrationen gewaltsam aufgelöst. Zudem kam es zu Aussperrungen von Beschäftigten, die eine Gewerkschaft gründen beziehungsweise sich einer anschließen wollten.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

    Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

    Gesetzliche Grundlagen

    Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und das Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religion, Glaube oder aufgrund von sozialem oder wirtschaftlichem Status ist in der ghanaischen Verfassung verankert. Darüber hinaus werden die Rechte der Frau, insbesondere der Mutterschutz, verfassungsrechtlich gewährleistet. Ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Besondere Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung von Frauen und Menschen mit Behinderungen sind zudem im Labour Act enthalten. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Ghana beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang  80 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Frauen und Männer sind in der Arbeitswelt (noch) nicht gleichgestellt. In einer Reihe von Studien wird festgestellt, dass vermehrt Frauen trotz gleicher Qualifikation nicht das gleiche Gehalt wie ihre männlichen Kollegen erhalten. Zudem werden mehr Frauen als Männer in den informellen Sektor gedrängt. Nachholbedarf gibt es bei der Umsetzung der existierenden gesetzlichen Regelungen. So wurden trotz zahlreicher Schutzvorschriften Fälle der Diskriminierung von Schwangeren am Arbeitsplatz bekannt. Gleichstellungsbeauftrage oder geschlechterbezogene Quotenregelungen existieren in Ghana bislang nicht, auch wenn Stimmen lauter werden, die entsprechende Quoten in der Politik einführen möchten.

    LGBTQ-Personen sind häufig Diskriminierungen ausgesetzt, auch am Arbeitsplatz oder im Bildungswesen. Im Jahr 2021 wurde von einigen Abgeordneten ein Gesetzesentwurf zur Förderung sexueller Rechte des Menschen und der ghanaischen Familienwerte 2021 eingebracht. Nach diesem sollen Mitglieder und Unterstützer der LGBTQ-Community mit drei bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können, wenn sie sich als solche zu erkennen geben oder für Ihre Rechte eintreten. Derzeit befindet sich der Entwurf im Gesetzgebungsverfahren, eine Verabschiedung soll in 2023 erfolgen.

    Trotz entsprechender Aufklärungs- und Präventionskampagnen durch die Ghana AIDS Commission und NGOs haben HIV-infizierte und an Aids-erkrankte Menschen oft mit Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen. Zudem gibt es Berichte von Diskriminierungen und gewaltsamen Übergriffen gegenüber Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen wie zum Beispiel gegenüber dem Volk der Fulbe (Fulani).

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat das hier relevante Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Die National Tripartite Commission legt in Ghana den Mindestlohn fest (Sec. 113 Labour Act). Gegründet wurde die Kommission durch den Fair Wages and Salaries Commission Act. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 auf 14,88 pro Tag Ghana-Cedi (GHS; entspricht 1,23 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Ende Juli 1 Euro = 12,13 GHS). Er lieg somit derzeit unter der Armutsgrenze. Festgelegt wird der Mindestlohn von der National Tripartite Commission. Der Mindestlohn gilt landesweit mit wenigen Ausnahmen. Oftmals wird vor allem bei größeren und internationalen Unternehmen deutlich mehr gezahlt als der Mindestlohn. Ein höherer Lohn kann zudem tarifvertraglich festgelegt werden. Beschäftigte im informellen Sektor profitieren aufgrund eines fehlenden rechtlichen Anspruchs nicht vom Mindestlohn.

    Existenzsichernd kann der Mindestlohn aufgrund der derzeit hohen Inflation nicht sein. Die Global Living Wage Coalition hat nach der Anker-Methode exemplarisch für die Lower Volta Region anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten einen existenzsichernden Lohn in Höhe von 1.841 GHS pro Monat errechnet. In Ballungsgebieten wie Accra sind die Lebenshaltungskosten höher anzusetzen. Aufgrund der hohen Inflation dürften viele Angestellte, deren Gehälter deutlich über dem Mindestlohn liegen, nun am Rande des Existenzminimums leben. In der Vergangenheit kam es häufiger zu Protesten, auch von Angestellten im öffentlichen Sektor, die sich gegen zu geringe Löhne und Einkommen sowie Verzögerungen bei Auszahlungen richteten.

    Im informellen Sektor und im (informellen) Agrarbereich ist Armut relativ weit verbreitet, einschließlich im Kakaosektor. Das Einkommen der Kakaobauern hängt von der Größe der Anbaufläche und der Anzahl der Bäume ab und beträgt in der Regel nicht mehr als 1 bis 2 Euro pro Tag. Um den Kakaobauern ein existenzsicherndes Einkommen zu generieren, hat die von Ghana und Côte d'Ivoire ins Leben gerufene Kakao Initiative beschlossen, auf dem Weltmarkt 400 US-Dollar zusätzlich pro Tonne zu verlangen, um damit den Bauern seit dem Jahr 2021 ein sicheres Zusatzeinkommen zu generieren. Diese erhalten seit 2021, neben dem Abnahmepreis für die Kakaobohnen, die 400 US-Dollar als ein sogenannte Living Income Differential zusätzlich pro Tonne.

    Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

    Es existieren bereits eine Reihe von branchenspezifischen Zertifizierungen, die bestimmten Produkten zum Beispiel einen nachhaltigen Anbau oder die Einhaltung bestimmter sozialer, ökonomischer und ökologischer Standards bescheinigen. Dazu gehören unter anderem Fairtrade und Rain Forest Alliance. Weitere Informationen zu Zertifizierungen und Standards bietet der KMU- und Standard-Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte.

    Eine Reihe von Behörden und öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Arbeitsministerium, COCOBOD), Organisationen und Brancheninitiativen engagieren sich vor Ort zur Bekämpfung von Kinderarbeit.

    In der Praxis werden zum Beispiel folgende Präventions- und Abhilfemaßnahmen von ghanaischen Zulieferern und deutschen Unternehmen umgesetzt:

    • Viele lokale Unternehmen setzen sich für die Achtung von Menschenrechten ein und haben sich in ihren internen Verhaltensvorschriften (Codes of Conduct) unter anderem zum Zahlen fairer Löhne verpflichtet.

    • Lokale Unternehmen verpflichten sich vertraglich gegenüber Zulieferern und Zertifizierungsstellen zur Zahlung fairer Löhne.

    • Internationale Unternehmen planen, direkte Zahlungen an Kakao-Farmer zu leisten.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Unterstützungsangebote zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Gesetz fordert bei Feststellung eines Risikos die Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber dem unmittelbaren Zulieferer (§ 6 LkSG).

    Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

    Zu den Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gehören die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung sowie Maßnahmen, die auf der darin enthaltenen Menschenrechtsstrategie entsprechend aufbauen, darunter:

    • Die Formulierung interner Verhaltensvorschriften wie Richtlinien und Verhaltenskodizes (Code of Conduct) für die einzelnen, für das Risikomanagement relevanten Geschäftsfelder und -abläufe sind dabei zu empfehlen. Der Code of Conduct als strategisches Element für nachhaltige Lieferketten | AWE Blog (wirtschaft-entwicklung.de). Darin soll das Unternehmen die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen festlegen, die an die Beschäftigten, Vertragspartner und mittelbare Zulieferer gestellt werden. Zudem kann die Entwicklung von entsprechender Verhaltenskodizes für Vertragspartner und potentielle Vertragspartner als Grundlage für Vertragsverhandlungen und zur Vertragsausgestaltung verwendet werden, so die Gesetzesbegründung zum LkSG: Drucksache 19/28649 (bundestag.de).
    • Des Weiteren gehört die Entwicklung und Verankerung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken zu den zu verankernden Präventionsmaßnahmen. Diese sollten Richtlinien für die einzelnen Beschaffungsschritte festlegen und nachhaltig, transparent sowie risikomindernd ausgestaltet sein. Einen Leitfaden zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Einkaufs bietet der ISO-Standard 20400 der Internationalen Organisation für Normung ISO 20400:2017 - Sustainable procurement — Guidance.
    • Die Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den relevanten Geschäftsbereichen sieht das Gesetz ebenso vor wie die Durchführung risikobasierter Kontrollen, um die Wirksamkeit der verankerten Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zu überprüfen.

    Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Neben der Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sieht das Gesetz auch eine Reihe von Maßnahmen mit Hinblick auf unmittelbare Zulieferer vor (§ 6 Abs. 4 LkSG):

    • Bereits bei Auswahl eines Lieferanten sind menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen zu berücksichtigen, das heißt sie sollen in die Lieferantenbewertung mit einfließen. Dies kann unter Zuhilfenahme von Eigenauskünften des jeweiligen Zulieferers, Befragungen oder eigener durchgeführter Prüfungen erfolgen.
    • Branchenspezifische Zertifizierungen oder Siegel können dabei eine wichtige Orientierung geben, sind aber als alleinige Entscheidungsgrundlage nur bedingt aussagekräftig. Im Standards-Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte sind zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) und teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) recherchierbar:
      • Zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) überprüfen und attestieren die Einhaltung der vom Standard definierten Anforderungen an Produkte (zum Beispiel Baumwolle), Prozesse, Dienstleistungen, Standorte (zum Beispiel Fabriken), das gesamte Unternehmen oder die Lieferkette (chain-of-custody). 
      • Teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) fördern den Austausch, die gemeinsame Umsetzung von Projekten oder den Aufbau von Kapazitäten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette. Als Mitgliedsinitiativen setzen sie die aktive Beteiligung von Unternehmen und anderen Akteursgruppen voraus (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Regierungen und Wissenschaft). Mitglieder verpflichten sich in der Regel zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen oder eines Verhaltenskodexes. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen liegt weitestgehend bei den Mitgliedsunternehmen und wird nicht zwingend durch einen standardisierten Mechanismus geprüft.  
    • Als weitere Maßnahme sieht das Gesetz die vertragliche Zusicherung seitens des Zulieferers bezüglich der Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen dahingehend vor, dass der Zulieferer die seitens des Unternehmens verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einhält und wiederum entlang der Lieferkette angemessen adressiert. Hier bietet sich die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) an. Bei der vertraglichen Ausgestaltung soll zudem sichergestellt werden, dass die menschenrechtsbezogenen Erwartungen auch in der weiteren Lieferkette etwa durch die Verwendung von Weitergabeklauseln sichergestellt wird. Dadurch wird der direkte Lieferant verpflichtet, den Lieferantenkodex auch gegenüber seinen Vertragspartnern durchzusetzen. Die IHK München bietet einen Mustertext für einen Verhaltenskodex für Lieferanten an: Merkblatt_Verhaltenskodex-fuer-Lieferanten_Stand-20211118.pdf (ihk-muenchen.de). Die American Bar Association (US-amerikanische Anwaltskammer) stellt zudem entsprechende Musterklauseln für Verträge zur Verfügung: Contractual Clauses Project (americanbar.org).
    • Zudem sind Schulungen und Weiterbildungen sowie regelmäßige Audits bei Lieferanten durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Kontrollen können dabei selber durchgeführt oder Dritte damit beauftragt werden. Dabei können auch anerkannte Zertifizierungs- oder/und Audit-Systeme in Anspruch genommen werden. Unternehmen werden dadurch laut Gesetzesbegründung jedoch nicht von ihrer Verantwortung entbunden.

    Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht (§ 7 Abs. 1 LkSG). Dabei sollen die Abhilfemaßnahmen zu einer Beendigung führen, im eigenen Geschäftsbereich müssen die Maßnahmen in der Regel zu einer Beendigung führen.

    • Bei eingetretenen oder drohenden Verletzungen im Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers ist ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung zu erstellen, das einen konkreten Zeitplan enthält. Dabei kann auch ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmern in Rahmen von Brancheninitiativen hilfreich sein. Zudem sollte ein Aussetzen der geschäftlichen Beziehungen während der Bemühungen zur Risikominimierung in Betracht gezogen werden.
    • Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung ist nur als letztes Mittel geboten, wenn der Verstoß oder die Verletzung sehr schwerwiegend ist, die Versuche zur Minimierung gescheitert sind, kein milderes Mittel zur Verfügung steht und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
    Unterstützungsangebote von Organisationen

    Für die Erstellung der LkSG-Umsetzungshilfen Risikoanalyse wurden unter anderem folgende Informationsquellen genutzt: Studien und Rankings internationaler Organisationen (ILO, UNDP,  UN Comtrade, Internationaler Gewerkschaftsbund etc.), nationale Statistikämter,  Arbeitsministerien, Gewerkschaften, nationale Gesetzestexte, Statistisches Bundesamt, Bundesbank, US-amerikanische Behörden, CSR Risiko-Check und Pressemeldungen. Darüber hinaus beruhen die Risikoeinschätzungen auf Interviews mit lokal tätigen Stakeholdern, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden sowie mit lokalen Branchenexperten und Consultants.

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