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Rahmenbedingungen
Als Mitglied der Europäischen Union (EU) gelten in Griechenland die EU-Vorschriften. Gute Chancen für Agro-Großmärkte.
18.10.2023
Von Michaela Balis | Athen
Gute Kontakte sind für den Vertrieb wichtig
Griechische Landwirte lassen sich beim Kauf von Düngemitteln, Saatgut und Pflanzenschutzmitteln von Agrarwissenschaftlern vor Ort beraten. Die Lieferkette geht über den Produzenten oder Importeur zum lokalen Vertreter und Verkäufer, um anschließend über die Geschäfte für den Agrarbedarf, über Agrarwissenschaftler oder Agrargenossenschaften zum Landwirt zu gelangen.
„Das was fehlt, sind Agro-Großmärkte in Griechenland“, informiert Vassilis Gounaris. „Es gibt gutes Potential für deutsche Unternehmen, die sich engagieren wollen“, fügt er hinzu.
Interessenten können sich über die Einfuhrbestimmungen für Düngemittel (in griechischer Sprache) auf der Webseite des griechischen Ministeriums für Agrarentwicklung und Lebensmittel informieren: Einfuhrbestimmungen und Rechtsinformationen über das Saatgut sind in griechischer Sprache erhältlich.
Bei der Anschaffung von Maschinen und Traktoren spielen die Importeure und Vertreter eine zentrale Rolle. Ihre Produkte vermarkten sie über Verkäufer und Werbung auf dem griechischen Markt.
Ausländer können problemlos Land erwerben. Ein gültiger Pass und eine griechische Steuernummer sind die Voraussetzungen. Ausländer aus Drittländern haben das Recht auf eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung beim Erwerb einer Immobilie mit einem Wert von bis zu 250.000 Euro (Gesetz 4146/2013).
Wenn der Eigentümer eines Landstücks es nicht selbst bearbeiten möchte, kann er es verpachten. Interessenten können Griechen oder Ausländer sein. Allerdings wird es aufgrund des Fachkräftemangels in der Landwirtschaft immer schwieriger, das Land zu verpachten oder geeignete Landarbeiter, beispielsweise für die Olivenernte zu finden.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.