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Branche kompakt | Ungarn | Landwirtschaft

Rahmenbedingungen

Den Erwerb von Ackerland schränkt Ungarn für Ausländer ein. Auch EU-Bürger sollten sich vor Investitionen in Agrarbetriebe zur Rechtslage informieren.

Von Kirsten Grieß | Budapest

Ein Bodengesetz aus dem Jahr 2013 berechtigt nur ungarische Privatpersonen oder in Ungarn ansässige EU-Bürger, ungarisches Ackerland zu erwerben. Die Käufer müssen Erfahrung in der Landwirtschaft oder einen Abschluss in landwirtschaftlichen Disziplinen vorweisen. Auch die Pachtgrößen und die Pachtdauer unterliegen Einschränkungen. Landeskenner weisen zwar darauf hin, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, Ausländern den Erwerb zu ermöglichen. Die Regulierung wirkt dennoch abschreckend und sorgt dafür, dass größere ausländische Investitionen in Agrarbetriebe selten sind.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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