Branche kompakt | Ungarn | Landwirtschaft
Rahmenbedingungen
Den Erwerb von Ackerland schränkt Ungarn für Ausländer ein. Auch EU-Bürger sollten sich vor Investitionen in Agrarbetriebe zur Rechtslage informieren.
13.02.2025
Von Kirsten Grieß | Budapest
Ein Bodengesetz aus dem Jahr 2013 berechtigt nur ungarische Privatpersonen oder in Ungarn ansässige EU-Bürger, ungarisches Ackerland zu erwerben. Die Käufer müssen Erfahrung in der Landwirtschaft oder einen Abschluss in landwirtschaftlichen Disziplinen vorweisen. Auch die Pachtgrößen und die Pachtdauer unterliegen Einschränkungen. Landeskenner weisen zwar darauf hin, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, Ausländern den Erwerb zu ermöglichen. Die Regulierung wirkt dennoch abschreckend und sorgt dafür, dass größere ausländische Investitionen in Agrarbetriebe selten sind.
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