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Rahmenbedingungen
Das Landwirtschaftsministerium regelt die Einfuhr von Agrarprodukten. Die Landwirte genießen erheblichen Schutz vor Importen. Nur koscheres Fleisch darf eingeführt werden.
07.11.2024
Von Wladimir Struminski | Jerusalem
Die Einfuhr von Agrargütern ist genehmigungspflichtig. Einfuhrgenehmigungen für Tierzuchtprodukte oder lebende Tiere werden vom Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums erteilt. Einfuhrgenehmigungen fallen in die Zuständigkeit des Pflanzenschutzdienstes des Landwirtschaftsressorts (Plant Protection Service). Diese beiden Abteilungen überwachen auch die einheimische Erzeugung.
Schutzzölle bremsen Einfuhr
Die israelische Landwirtschaft genießt erheblichen Schutz vor Importen, die mit israelischer Erzeugung konkurrieren. Die meisten Sparten der Landwirtschaft werden durch Zölle geschützt. Parallel dazu subventioniert das Ministerium die Rinderzucht und die Fischwirtschaft direkt. Wie das Ministerium gegenüber Germany Trade & Invest erklärte, dienten diese Maßnahmen dem Ziel, einheimische Erzeugung von Lebensmitteln zu sichern.
In bestimmten Fällen verteilt das Landwirtschaftsministerium für einzelne Produkte Einfuhrquoten, die ermäßigten Zollsätzen unterliegen. Sondereinfuhrgenehmigungen können auch erteilt werden, wenn die einheimische Produktion durch Erzeugungsausfälle schrumpft. Solche Ausfälle haben vor allem klimatische Gründe.
Die Einfuhr von Agrarerzeugnissen erfolgt hauptsächlich durch oder für den Lebensmitteleinzelhandel oder die Nahrungsmittelindustrie. Der Landerwerb ist in der Regel weder für Inländer noch für Ausländer möglich, da 93 Prozent der Böden dem Staat gehören oder von ihm als öffentlicher Besitz verwaltet werden. In diesen Fällen ist nur eine Pacht für 49 oder 99 Jahre möglich. Allerdings ist das kein Hindernis für die Tätigkeit der Agrarwirtschaft.
Die Kibbuzim und Moshavim agieren in der Rechtsform sogenannter genossenschaftlicher Gesellschaften. Manchmal schließen sich mehrere Kibbuzim oder Moshavim zu einer größeren genossenschaftlichen Gesellschaft zusammen oder gründen ein gemeinsames kommerzielles Unternehmen. Damit können sie gemeinsam Großprojekte ins Leben rufen und ihre Effizienz steigern.
Ausländische Investitionen sind möglich, aber für die israelische Landwirtschaft bedeutungslos. In der Statistik zum Bestand ausländischer Investitionen werden sie nicht einmal gesondert aufgeführt. Allerdings bietet der Agrarsektor Möglichkeiten zur Zusammenarbeit. Das gilt insbesondere für die Forschung und die Entwicklung neuer Produkte.
Fleischeinfuhr nur mit Koscherzertifikat
Fleisch darf nach Israel nur dann importiert werden, wenn es koscher ist. Koscherzertifikate können von einer Vielzahl religiöser Organisationen aus Israel oder anderen Ländern zertifiziert werden. Allerdings bedürfen diese Organisationen der Anerkennung als zertifizierende Stellen durch das Oberrabbinat Israels.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.