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Branche kompakt | Italien | Landwirtschaft

Rahmenbedingungen

Für den Vertrieb von Agrarwaren aus der EU bestehen keine Hemmnisse. Auch die Pacht und der Kauf von Agrarflächen ist für natürliche und juristische Personen aus der EU möglich.

Von Torsten Pauly | Mailand

Düngemittelvertreiber müssen sich jährlich auf dem Agrarportal Sian registrieren.

Investitionschancen eröffnen vor allem Agrargesellschaften

Ausländische Investoren engagieren sich zunehmend. In Italien gab es 2022 laut neuesten verfügbaren Zahlen des Kammerdachverbandes Unioncamere 3.037 Agrarunternehmen in ausländischer Hand. Das waren 18,2 Prozent mehr als 2017. Agrargesellschaften - auf Italienisch Azienda agricola - bieten sich wegen ihrer starken Produktivität und ihres hohen Kapitalbedarfs besonders für eine Investition an. In Italien gab es 2020 insgesamt 16.400 als juristische Person geführte Agrarbetriebe.

Aber auch die gut 1,1 Millionen von natürlichen Personen geführten Höfe können für eine Investition in Frage kommen. Vielerorts stellt sich ein Nachfolgeproblem. Über 760.000 dieser Höfe wurden 2020 von Besitzern im Alter von mindestens 55 Jahren bewirtschaftet. Die italienische Regierung möchte die Vielfalt der Agrarerzeuger erhalten und für junge, einen Hof übernehmende Landwirte stehen aus den EU-Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2023 bis 2027 Förderungen von 656 Millionen Euro zur Verfügung.

Tipps für den Markteinstieg

  • Rechtliche Grundlagen und Steuerfragen, etwa beim Landerwerb, sollten vorab mit Beratern detailliert geklärt werden.
  • Die Bedingungen vor Ort sollten sorgfältig geprüft werden, da regionale Unterschiede hinsichtlich des Klimas, der Anbautraditionen und des administrativen Umfelds bestehen.
  • Die mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln sollte vorab geprüft werden.
  • Die Bonität der Geschäftspartner sollte im Voraus geprüft werden.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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