Branchen | Griechenland | Bauwirtschaft
Rahmenbedingungen
Die Preise werden nicht rechtzeitig angepasst. Das erschwert Rabatte bei Angeboten. Baufirmen können „Modellinfrastrukturprojekte“ vorschlagen.
17.02.2023
Von Michaela Balis | Athen
Hohe Preise gefährden die Realisierung von Projekten
Um die stetig steigenden Preise zu kontrollieren, plant das griechische Ministerium für Infrastruktur und Transporte bereits seit dem 1. Halbjahr 2022 eine elektronische Beobachtungsstelle für die Baustoffpreise bei öffentlichen Projekten zu schaffen.
Das Ministerium revidierte im Oktober 2022 per Ministerialerlass die Berechnung der Preise für öffentliche Bauvorhaben für Projekte des 1. Quartals 2022 (334219/2022 FEK 5565/B/31.10.2022). Die neue Berechnung berücksichtigt nur teilweise den Anstieg der Baustoffpreise. Marktvertreter verlangen, dass die Preisanpassung auch für Projekte im Rahmen von Konzessionsverträgen gilt.
Bei der Bewerbung im Rahmen von Ausschreibungen gewährten interessierte Unternehmen in der Vergangenheit hohe Rabatte von mehr als 50 Prozent, um den Zuschlag zu erhalten und die Konkurrenz auszuschließen. Das bedeutet, dass die Angebote nicht kostendeckend waren. Das wirkte sich oft zulasten der Qualität aus oder Projekte wurden gar nicht erst fertiggestellt.
Durch die hohen und weiterhin steigenden Baustoffpreise werden Rabatte bei den Angeboten immer schwieriger und führen nicht selten zu einem Verlustgeschäft bei der Realisierung von Projekten. Auch ließ, aufgrund der hohen Anzahl an neuen Projekten, zum Beispiel im Rahmen des EU-Aufbaufonds, der Preisdruck unter den Baufirmen bei den Ausschreibungen nach.
Bei Projekten mit einem Investitionsvolumen von über 2 Millionen Euro lagen die Rabatte im 1. Halbjahr 2022 bei knapp 30 Prozent, so der Panhellenische Verband Technischer Unternehmen SATE. Bei größeren Projekten fielen sie auf knapp 15 Prozent, meldet SATE. Wenn ein Angebot mehr als 10 Prozent von den durchschnittlichen Rabatten abweicht, muss der potenzielle Investor die Abweichung ausdrücklich erklären und rechtfertigen, gemäß Gesetz 4782/2021.
Griechische Baugesellschaften bewegen sich in einem Umfeld, das von höheren Kreditkosten im europäischen Vergleich sowie von einer komplexen und häufig kontroversen Raum- und Projektplanung geprägt ist. Die Zuständigkeiten liegen oft gleichzeitig bei unterschiedlichen Behörden.
Abgelehnte Bewerber erheben immer wieder Einspruch gegen die Auftragsvergaben. So kommt es bei den Projekten zu langwierigen Justizverfahren und zu Verzögerungen bei der Fertigstellung der Projekte.
Infrastrukturprojekte werden durchschnittlich in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren fertiggestellt, informiert die Studie „Infrastruktur in Griechenland“ der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (Stand 2020). Es ist nicht zu übersehen, dass die Projekte im Rahmen des EU-Aufbaufonds bis 2027 fertiggestellt sein müssen.
Private Träger können Projekte vorschlagen
Natürliche und juristische Personen sowie Konsortien können fortan die Initiative ergreifen und Infrastrukturprojekte, die dem Ministerium für Infrastruktur und Transport oder dem Ministerium für Umwelt und Energie zugeordnet werden, vorschlagen (G. 4903/2022). Die Träger unterbreiten den Ministerien ausgearbeitete Projektvorschläge inklusive nötiger Studien. Nach der Genehmigung der Projekte seitens der zuständigen Ministerien folgen allgemein gültige Ausschreibungsverfahren. Falls der Auftragnehmer nicht identisch ist mit dem Träger, der das Projekt vorgeschlagen hat, wird letzterer für den Vorschlag und die Studien entschädigt. Bei den sogenannten „Modellprojekten“ muss es sich um innovative oder komplexe Infrastrukturvorhaben mit einem Investitionsbudget von über 200 Millionen Euro handeln. Dazu zählen auch Projekte des EU-Aufbauplans und der EU-Partnerschaftsvereinbarung 2022-2027. Von der neuen Regelung werden aufgrund des hohen Budgets die großen Baugesellschaften profitieren.
Griechische Bauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 5 Millionen Euro werden europaweit ausgeschrieben. Öffentliche Projekte mit niedrigerem Wert erscheinen im Amtsblatt der Regierung FEK (nur in griechischer Sprache verfügbar), in Tages- und Wochenzeitungen und in den Mitteilungen der Griechischen Technischen Kammer. Die Vergabe des Zuschlags erfolgt nach der Einreichung eines Angebots beim zuständigen Träger. Nichtsdestotrotz können öffentliche Träger Aufträge bis zu 60.000 Euro direkt vergeben, eine Möglichkeit, die sehr häufig genutzt wird.
Ausschreibungen für Projekte im Rahmen des EU-Aufbauplans werden auf dem einschlägigen griechischen Portal veröffentlicht.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.