Rechtsmeldung Griechenland Umsatzsteuer
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für griechische Start-ups
Neu gegründete Unternehmen sind zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Teilweise greift diese Pflicht auch für bereits bestehende Unternehmen.
08.04.2025
Von Nadine Bauer | Bonn
Die griechische Behörde für öffentliche Einnahmen (ΑΑΔΕ) hat entschieden, dass neu gegründete Unternehmen, die ihre Tätigkeit ab dem 1. April 2025 aufnehmen und die einfache Buchführung nutzen, ihre Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit monatlich abgeben müssen. Unternehmen, die ihre Tätigkeit zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2025 aufgenommen haben, müssen ebenfalls monatlich voranmelden – und zwar ab dem 1. Juli 2025.
Neu ist zudem, dass Unternehmen, die ihre Tätigkeit vor Ende 2023 aufgenommen haben, ab dem 1. Oktober 2025 für die monatliche Einreichung optieren können. Nach 24 Monaten Tätigkeit können die Unternehmen zur quartalsweisen Einreichung wechseln. Wer sich freiwillig für die monatliche Abgabe der MwSt-Voranmeldung entscheidet, kann bereits nach 12 Monaten wechseln. Jeder spätere fakultative Wechsel zwischen monatlicher und vierteljährlicher Einreichung setzt voraus, dass die gewählte Regelung für eine Dauer von mindestens 12 Monaten beibehalten wird.
Ziel dieser Neuerungen ist es, Steuerhinterziehung weiter einzudämmen und neu gegründeten Unternehmen durch die regelmäßige Abgabe der Steuererklärung einen besseren Überblick über ihre Finanzsituation zu verschaffen und verspätete Zahlungen zu vermeiden.
Zum Thema:
- Veröffentlichung im Amtsblatt Αριθμ. Α. 1049 – ΦΕΚ Τεύχος Β 1530/31.03.2025 (Griechisch)
- Pressemitteilung vom 31. März 2025 (Griechisch)
- Informationen zum Thema Umsatzsteuer (Griechisch)