Wirtschaftsumfeld | Griechenland | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Löhne und Gehälter
Die griechische Regierung plant auch 2025 ein Anhebung des Mindestlohns. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden gesenkt. Notwendige Schritte für wirtschaftliche Stabilität.
28.01.2025
Von Michaela Balis | Athen
Die griechische Regierung hat im April 2024 den monatlichen Bruttomindestlohn für einen ledigen Berufseinsteiger von 780 Euro auf 830 Euro angehoben. Die Erhöhung beträgt 6,4 Prozent im Vorjahresvergleich. Im Jahr 2025 geht das Arbeitsministerium von einer weiteren Anhebung von 4,5 Prozent aus. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2027 will die griechische Regierung den Mindestlohn auf 950 Euro anheben.
Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren erhalten eine Gehaltserhöhung von 10 Prozent auf den Mindestlohn. Bei einer Betriebszugehörigkeit von neun Jahren erhöht sich der Mindestlohn um 30 Prozent. Die Steigerung wirkt sich auch anteilig auf die Sozialleistungen aus.
Etwa 600.000 Personen, was rund einem Fünftel der Personen im Angestelltenverhältnis entspricht, arbeiteten im 1. Halbjahr 2024 für den Mindestlohn. Obwohl die Nominallöhne in den letzten Jahren gestiegen sind, ist die Kaufkraft im Jahr 2023 zum ersten Mal seit 2020 gesunken und lag bei 87,2 Prozent des EU-Durchschnitts, gegenüber 88,2 Prozent im Vorjahr.
Neues Gesetz zur Festlegung des Mindestlohns
Seit 2012 legt die Regierung die Höhe des Mindestlohns per Gesetz oder Ministerialerlass fest. Griechenland beabsichtigt, die EU-Richtlinie 2022/2041 in nationales Recht umzusetzen. Demnach soll jedes Land die Höhe des Mindestlohns auf der Grundlage sozioökonomischer Bedingungen, hierunter zählen beispielsweise die Inflation, Arbeitslosigkeit, Kaufkraft, nationale Entwicklungen und das Produktivitätsniveaus, festlegen. Das neue System soll ab 2028 in Kraft treten.
Allerdings erfüllt Griechenland noch nicht alle Verpflichtungen, die aus der Richtlinie hervorgehen. So müsste die tarifvertragliche Abdeckung im Land bei über 80 Prozent liegen. In Griechenland liegt dieser Anteil bei 30 Prozent. Das griechische Arbeitsministerium will die Verhandlungen zwischen Branchenunternehmen und Arbeitnehmern fördern, um eine höhere Tarifbindung zu erreichen.
Höhere Gehälter im neuen Jahr geplant
Für das Jahr 2025 prognostiziert die griechische Zentralbank einen Einkommensanstieg in der Privatwirtschaft um rund 5 Prozent. Aus Kreisen deutscher Unternehmen vor Ort ist bekannt, dass sie Erhöhungen bis zu 10 Prozent planen. Bekanntlich zahlen diese zwischen 10 bis 15 Prozent mehr als andere lokale Unternehmen in Griechenland.
Die Gehaltshöhe ist auch branchenabhängig. So zahlen Reedereien, IKT-Unternehmen, Transportunternehmen und die Finanzbranche ihren Angestellten durchschnittlich eher mehr. Insbesondere Beschäftigte in der Softwareentwicklung profitieren von einem besseren Einkommen, wenn sie für deutsche Unternehmen arbeiten. Dies ist unter anderem auf den beginnenden Fachkräftemangel in diesem Bereich zurückzuführen. Hotspots der IKT-Branche sind die nordgriechischen Städte Ioannina und Thessaloniki. Die höchsten Gehälter werden in der Hauptstadt Athen gezahlt.
Rund 54 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft verdienten 2023 bis zu 1.000 Euro brutto im Monat, berichtet die elektronische Plattform des Arbeitsministeriums Ergani. Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Im Jahr 2024 lag das Gehalt von Frauen rund 13 Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen, teilt der griechische Industrieverband SEV mit.
Branche | Monatslohn |
---|---|
Durchschnittslohn | 1.893 |
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei | 1.177 |
Verarbeitendes Gewerbe | 1.961 |
Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung | 1.056 |
Wasserversorgung, Abfallwirtschaft | 869 |
Baugewerbe | 1.913 |
Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kfz | 1.674 |
Transport und Lagerhaltung | 2.486 |
Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie | 1.581 |
Informations- und Kommunikationsleistungen | 2.323 |
Finanz- und Versicherungswesen | 2.552 |
Position | Monatslohn |
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Durchschnittslohn | 1.893 |
Führungskraft | 3.470 |
Personal mit akademischer Ausbildung | 2.325 |
Techniker:in | 2.109 |
Unterstützende Bürokraft | 1.775 |
Dienstleistungs- und Verkaufskraft | 1.599 |
Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft | 1.348 |
Handwerker:in | 1.782 |
Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft | 1.859 |
Hilfskraft | 1.365 |
Regierung senkt Sozialversicherungsbeiträge
Alle Krankenkassen haben sich infolge der Wirtschaftskrise zum einheitlichen Sozialversicherungsträger EFKA zusammengeschlossen. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Sozialversicherungsbeiträge um insgesamt 1 Prozent auf 35,16 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeberanteil nun 21,79 Prozent und der Arbeitnehmeranteil 13,37 Prozent beträgt. Die griechische Regierung plant, die Sozialversicherungsbeiträge bis 2027 um ein weiteres Prozent zu senken. Die gesamte erwerbstätige Bevölkerung ist sozialversicherungspflichtig.
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 13,33 |
Krankenversicherung inkl. Mutterschaftsschutz (Arbeitgeberanteil) | 4,05 |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 1,41 |
Sonstige Versicherungen (Arbeitgeberanteil) | 3,0 |
Arbeitnehmer bekommen 13. und 14. Monatsgehalt
Das Jahresgehalt wird in der Privatwirtschaft auf 14 Gehälter verteilt. Arbeitnehmer, die vom 1. Januar bis zum 30. April beschäftigt waren, haben Anrecht auf Ostergeld in Höhe eines halben Monatslohns. Diejenigen, die vom 1. Mai bis zum 31. Dezember tätig waren, erhalten Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Gehalts. Bis zum 15. Juli eines jeden Jahres muss das Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatslohns ausgezahlt werden.
Angestellte in Führungspositionen oder im Vertrieb erhalten auf der Grundlage der geplanten und erreichten Ziele Prämien oder sonstige Vergütungen. Leistungsprämien sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Dienstwagen, Diensthandy oder Mietzuschüsse gelten als geldwerter Vorteil und unterliegen ab einer bestimmten Grenze dem Lohnsteuerabzug. Darüber hinaus gewähren einige Unternehmen auf monatlicher oder jährlicher Basis Einkaufsgutscheine für Supermärkte. Gutscheine bis zu einem Wert von 1.300 Euro pro Jahr sind nicht steuerpflichtig.