Wirtschaftsumfeld | Marokko | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Löhne und Gehälter
Die Durchschnittseinkommen steigen jährlich zwischen 5 und 9 Prozent, je nach Branche. Auch der gesetzliche Mindestlohn wurde 2025 um 5 Prozent angehoben.
09.04.2025
Von Ullrich Umann | Casablanca
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn (marokkanische Bezeichnung: SMIG) für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten 3.045,96 Marokkanische Dirham (MAD) pro Monat. Das entspricht etwa 284 Euro. Die gesetzliche Mindestgrenze für den Stundenlohn wurde auf 17,10 MAD festgelegt.
Im landwirtschaftlichen Sektor wird seit dem 1. April 2025 ein Mindestlohn (SMAG) von 2.255 MAD beziehungsweise rund 209 Euro monatlich garantiert. Der gesetzliche Mindesttageslohn in der Landwirtschaft liegt bei 93 MAD.
Position | Monatslohn |
---|---|
Durchschnittslohn | 470 |
Führungskraft | 2.000 bis 8.000 |
Personal mit akademischer Ausbildung | 1.500 |
Techniker:in | 1.200 |
Unterstützende Bürokraft | 600 |
Dienstleistungs- und Verkaufskraft | 500 |
Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft | 450 |
Handwerker:in | 450 |
Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft | 900 |
Hilfskraft | 450 |
Abgestufte Durchschnittsgehälter
Die Durchschnittsgehälter variieren nach verschiedenen Kriterien, darunter:
- Standort des Arbeitgebers: Verfügbarkeit von ausgebildetem Personal und Infrastruktur.
- Branche: Ausbildungsgrad der benötigten Arbeitskräfte.
- Nationale Herkunft des Arbeitgebers: Internationale Firmen zahlen häufig höhere Gehälter, um Talente zu gewinnen.
In der Industrie liegt das Durchschnittsgehalt für Berufsanfänger zwischen 500 und 1.000 Euro pro Monat. Bei berufserfahrenen Arbeitnehmern bewegt sich das Gehalt zwischen 1.500 und 2.000 Euro, während Führungspositionen darüber liegen. Eine besonders hohe Nachfrage nach Fachkräften besteht in der Automobil-, Luftfahrt-, Pharma- und Chemieindustrie sowie in der Nahrungsmittel- und Getränkebranche.
Branche | Durchschnittliche Monatsgehälter |
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Luft- und Raumfahrtindustrie | 1.500 bis 2.000 |
Fahrzeugbau | 1.000 bis 2.500 |
IT | 1.500 bis 3.000 |
Pharmazeutische Industrie | 1.200 bis 2.000 |
Bauwirtschaft | 1.500 bis 3.000 |
Nahrungsmittelindustrie | 800 bis 1.500 |
Dienstleistungssektor zahlt die höchsten Löhne
Im Dienstleistungssektor sind die Gehälter für hochqualifizierte Fachkräfte höher als in der Industrie. Beispielsweise verdienen erfahrene Fachärzte im privaten Gesundheitssektor zwischen 4.000 und 10.000 Euro, Piloten in Luftfahrtunternehmen zwischen 5.000 und 7.000 Euro, Informatiker in der IT-Wirtschaft zwischen 1.000 und 3.000 Euro sowie Analysten und Wirtschaftsprüfer in der Finanzwirtschaft zwischen 2.000 und 5.000 Euro.
Branche | Monatslohn |
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Durchschnittslohn | 470 |
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei | 450 |
Verarbeitendes Gewerbe | 900 |
Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung | 800 |
Wasserversorgung, Abfallwirtschaft | 800 |
Baugewerbe | 700 |
Groß und Einzelhandel, Reparatur von Kfz | 600 |
Transport und Lagerhaltung | 500 |
Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie | 450 |
Informations- und Kommunikationsdienstleistungen | 1.200 |
Finanz- und Versicherungswesen | 2.000 |
Die meisten Firmenniederlassungen befinden sich im Großraum Casablanca, gefolgt von Tanger, Kénitra, Fès und Marrakesch. Dabei nehmen die Durchschnittsgehälter in dieser Reihenfolge ab. Die niedrigsten Löhne werden in strukturschwachen ländlichen Gebieten gezahlt.
Die Sozialabgaben setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen. Insgesamt belaufen sich die Arbeitgeberbeiträge auf 21,09 Prozent des Bruttogehalts. Dabei gilt für die Berechnung der Beiträge eine Obergrenze von 6.000 MAD. Die Arbeitnehmer tragen insgesamt 6,74 Prozent ihres Bruttogehalts an Sozialabgaben, ebenfalls mit einer Obergrenze von 6.000 MAD. Die aktuellen Sätze für die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf folgende Werte:
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 7,93 |
Gesetzliche Krankenversicherung AMO (Arbeitgeberanteil) | 4,11 |
Mutterschaftsleistungen (Arbeitgeberanteil) | 0,67 |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 0,38 |
Familienleistung (Arbeitgeberanteil) | 6,4 |
Berufsbildungssteuer (Arbeitgeberanteil) | 1,6 |