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Zollmeldung Guinea Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Guinea setzt Ausfuhr von Grundnahrungsmitteln aus

Das Ausfuhrverbot gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten bis Januar 2024.

Von Andrea Mack | Bonn

Das Handelsministerium Guineas teilte am 17. Juli 2023 mit, dass die Ausfuhr bestimmter Grundnahrungsmittel in den nächsten sechs Monaten verboten ist. Zu den betroffenen Nahrungsmitteln gehören:

  • Reis,
  • Zwiebeln,
  • Kartoffeln,
  • getrocknete und frische Chilischoten,
  • Auberginen,
  • Okra,
  • frische Tomaten,
  • Taro,
  • Maniok,
  • Mais,
  • Maniok- und Maismehl,
  • Foniohirse,
  • Yams,
  • Süßkartoffeln und
  • rotes Palmöl.

Mit dem Verbot von Agrarexporten sollen eigene Vorräte bis zur nächsten Ernte gesichert werden. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen oder strafrechtliche Verfolgung.

Quelle: Communiqué des Handelsministeriums


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