Zollmeldung Guinea Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Guinea setzt Ausfuhr von Grundnahrungsmitteln aus
Das Ausfuhrverbot gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten bis Januar 2024.
01.08.2023
Von Andrea Mack | Bonn
Das Handelsministerium Guineas teilte am 17. Juli 2023 mit, dass die Ausfuhr bestimmter Grundnahrungsmittel in den nächsten sechs Monaten verboten ist. Zu den betroffenen Nahrungsmitteln gehören:
- Reis,
- Zwiebeln,
- Kartoffeln,
- getrocknete und frische Chilischoten,
- Auberginen,
- Okra,
- frische Tomaten,
- Taro,
- Maniok,
- Mais,
- Maniok- und Maismehl,
- Foniohirse,
- Yams,
- Süßkartoffeln und
- rotes Palmöl.
Mit dem Verbot von Agrarexporten sollen eigene Vorräte bis zur nächsten Ernte gesichert werden. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen oder strafrechtliche Verfolgung.
Quelle: Communiqué des Handelsministeriums