Recht kompakt | Indien | Aufenthaltsrecht
Aufenthaltsrecht in Indien
Für die Einreise nach Indien ist ein Visum notwendig. Überschreitet ein Aufenthalt in Indien 180 Tage, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung.
19.04.2022
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Deutsche können neben der Beantragung bei einer indischen Auslandsvertretung auch ein sogenanntes E-Visum unter Indianvisaonline online beantragen und bezahlen. Mit diesem ist die Einreise über 28 ausgewählte Flughäfen und fünf Seehäfen möglich. Es berechtigt je nach Kategorie etwa zu Gelegenheitsgeschäftsreisen wie beispielsweise Messebesuchen (als e-Conference Visa).
Die Möglichkeit von "Visa on Arrival" besteht für deutsche Staatsangehörige nicht.
Geschäftsreisende können ein Business-Visum beantragen. Für eine Gültigkeitsdauer von 365 Tagen mit mehrfacher Einreisemöglichkeit kann ein e-Business Visa beantragt werden.
Die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit ist nur mit einem Employment-Visum möglich, dies beinhaltet Montage- und Projektarbeiten. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig von der Laufzeit des nachzuweisenden Beschäftigungsverhältnisses, maximal fünf Jahre. Eine Ausnahme hiervon besteht mit dem Projektvisum im Energie- und Stahlsektor, ein Arbeitsvisum, welches für ein im Visumsantrag exakt bezeichnetes Projekt erteilt werden kann. Ein Projektvisum ist ein Jahr beziehungsweise für die Dauer des Projektes gültig.
Überschreitet ein Aufenthalt in Indien 180 Tage, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung sowie einen Registrierungsnachweis, der beim Foreigners´ Regional Registration Office (FRRO) bzw. dem Foreigners´ Registration Office (FRO) zu beantragen ist. Inzwischen ist hierfür auch ein Online-Service (e-FRRO) eingerichtet.
Zum 1. Mai 2017 ist das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien vom 12. Oktober 2011 in Kraft getreten. Das Abkommen integriert das zuvor bestehende Entsendeabkommen und regelt den Erwerb von Ansprüchen und die Zahlung von Renten.