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Steueränderungen im neuen indischen Haushalt 2024/25
Das neue Finanzgesetz enthält unter anderem eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes für ausländische Unternehmen. Am 16. August 2024 erfolgte die Zustimmung der Präsidentin.
19.08.2024
Von Julia Merle | Bonn
Zu den Änderungen durch den Finance (No. 2) Act, 2024 zählen:
Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Unternehmen, die in Indien einkommensgenerierende Aktivitäten durchführen, ohne dort ansässig zu sein, wird auf 35 Prozent gesenkt. Bislang betrug er 40 Prozent. Inklusive höchstem Zuschlag und Cess (Gesundheits- und Bildungsabgabe) liegt der maximale effektive Steuersatz damit nun bei 38,22 Prozent.
Bei der Einkommensteuer erhöht sich der Standardabzug für Angestellte von 50.000 auf 75.000 indische Rupien (iR.).
Die neuen Einkommensstufen und Steuersätze betragen ab 1. April 2025:
Einkommen (in iR.) von | bis Einkommen (in iR.) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|---|
0 | 300.000 | - |
300.001 | 700.000 | 5 |
700.001 | 1.000.000 | 10 |
1.000.001 | 1.200.000 | 15 |
1.200.001 | 1.500.000 | 20 |
mehr als 1.500.000 | 30 |
Quelle: Finance (No. 2) Act, 2024; Sec. 115BAC Income Tax Act, 1961
Das indische Finanzjahr beginnt am 1. April. Aufgrund der Wahlen hatte es seit Februar 2024 zunächst einen Übergangshaushalt (interim budget) gegeben. Das Finanzministerium präsentierte den neuen Haushalt 2024/25 dann am 23. Juli 2024. Am 8. August 2024 ist die Finance (No. 2) Bill, 2024 nach Zustimmung von Unter- und Oberhaus vom Parlament verabschiedet worden. Die Präsidentin stimmte dem Entwurf am 16. August 2024 zu.
Zum Thema:
- The Finance (No. 2) Act, 2024 vom 16. August 2024
- The Finance (No. 2) Bill, 2024
- Income-Tax Act, 1961 as amended by Finance Act, 2024
- Website zum Union Budget mit weiteren Dokumenten
- GTAI-Rechtsbericht Steuerrecht in Indien