Recht kompakt | Irland | Steuerrecht
Irland: Steuerrecht
Dieser Überblick über das irische Steuerrecht informiert unter anderem über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht.
15.01.2024
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn
Nach Art. 11 der irischen Verfassung dürfen Steuern nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden. Mit den jährlichen Finance Acts erlangen die jeweiligen Steueränderungen Gesetzeskraft.
Körperschaftsteuer
Ihre rechtliche Grundlage findet die Körperschaftsteuer (Corporation Tax) im Taxes Consolidation Act 1997. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Steuer, die auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt grundsätzlich 12,5 Prozent. Informationen zu Zahlung und Einreichung hält die irische Steuerbehörde Irish Tax and Customs auf ihrer Webseite bereit (auf Englisch).
Umsatzsteuer
Die Erhebung der Umsatzsteuer (Value Added Tax) basiert in erster Linie auf dem Value-Added Tax Act 1972. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt seit dem 1. September 2020 21 Prozent. Geringere Umsatzsteuersätze von 13,5 Prozent und 9 Prozent gibt es zum Beispiel für einige Dienstleistungsarten. Eine Datenbank mit Suchfunktion für die jeweiligen Sätze der Umsatzsteuer findet sich auf der Webseite der irischen Steuerbehörde.
Einkommensteuer
Rechtliche Grundlage der Einkommensteuer (Income Tax) ist der Taxes Consolidation Act 1997. Die Einkommensteuer beträgt für eine ledige Person bei einem Einkommen bis 35.300 Euro 20 Prozent, darüber hinaus 40 Prozent. Sie wird über das Pay As You Earn-Verfahren (PAYE) abgewickelt. Weitergehende Informationen finden sich auf der Webseite der Citizens Information (auf Englisch).
Doppelbesteuerungsabkommen
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist das Abkommen vom 30. März 2011 zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Irland und der Bundesrepublik maßgeblich. Es ist am 28. November 2012 in Kraft getreten und auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar.