Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Island Veredelung

Zollverfahren

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. In Island erfolgen Zollanmeldungen elektronisch. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden. Möglich sind folgende Verfahren: 

  • Zolllagerverfahren
  • Vorübergehende Verwendung
  • Versandverfahren

Zolllager 

Waren können in einem Zolllager oder in einer Freizone aufbewahrt werden. In dieser Zeit werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig, wenn die Ware aus dem Zolllager entfernt und in den freien Verkehr überführt wird. Es gibt verschiedene Arten von Zolllagern, die alle eine Bewilligung voraussetzen:

  • Zolllager zur Abfertigung, die von Transportunternehmen oder lizensierten Zollagenten betrieben werden. Waren können dort bis zu sechs Monate gelagert werden
  • Zolllager, in dem unbedeutende Maßnahmen erlaubt sind, die den Charakter der Ware nicht verändern. Hierzu zählen etwa Umverpacken, Labelling oder Reinigung
  • Zolllager für Transitwaren
  • Freizonen, in denen es erlaubt ist, Waren weiterzuverarbeiten
  • Zolllager für Duty Free Shops
  • Zolllager für die Lagerung von Duty Free Ware für internationale Schiffe und Flugzeuge

Versandverfahren

Island ist Vertragsstaat des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und nutzt das internationale elektronische Transitsystem NCTS (New Computerised Transit System). Im Versandverfahren kann eine Ware innerhalb des Zollgebiets befördert werden, ohne dass dabei Zölle oder andere Einfuhrsteuern berechnet werden. Es gibt spezielle Zolllager für Transitwaren. Weiterführende Informationen stellt der isländische Zoll zur Verfügung.

Vorübergehende Verwendung

Dieses Verfahren kann genutzt werden, um Waren nur vorübergehend in Island einzuführen, ohne dass Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Es ist eine Sicherheit zu hinterlegen, die einbehalten wird, wenn die Wiederausfuhr nicht nachgewiesen werden kann. Das Verfahren setzt eine Genehmigung voraus. 

Für folgende Waren ist die vorübergehende Einfuhr möglich:

  • Messe- und Ausstallungswaren

  • Waren zur Verwendung bei Konferenzen und Veranstaltungen, beispielsweise Computer oder Werbematerialien

  • Ausrüstungen und Geräte von Athleten, die zum Training oder für Wettkämpfe nach Island reisen

  • Musikinstrumente, Requisiten und andere Ausrüstung von Künstlern, die in Island an Konzerten oder Kunstausstellungen teilnehmen.

  • Wissenschaftliche Instrumente und Ausrüstung

  • Ausrüstung für Filmaufnahmen

  • Rettungsausrüstungen

  • Berufsausrüstung 

  • Maschinen und Ausrüstungen für Testzwecke

  • Produkte zur Reparatur

Carnet ATA

Waren können zur vorübergehenden Verwendung auch mit einem Carnet ATA eingeführt werden. Das Zollpassierscheinheft vereinfacht die Abfertigung. Das Carnet ATA kann in Island für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut sowie Warenmuster verwendet werden. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die isländische Zollverwaltung stellt ausführliche Informationen zur vorübergehenden Verwendung zur Verfügung. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.