Recht kompakt | Italien | Verjährungsfristen
Italien: Verjährung
Das italienische Recht unterscheidet folgende Verjährungsfristen (termine di prescrizione): allgemeine Verjährung, kurze Verjährung und vermutete Verjährung.
16.08.2022
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Die allgemeine Verjährungsfrist (prescrizione ordinaria) beträgt zehn Jahre, Art. 2946 Codice civile. Sie gilt für alle Rechte, sofern das Gesetz nicht kürzere Verjährungsfristen festlegt.
Die kürzeren Verjährungsfristen (delle prescrizioni brevi) sind in den Art. 2947 bis 2952 Codice civile geregelt, soweit sie genereller Natur sind; weitere kurze Verjährungsfristen wurden im Zusammenhang mit einzelne Rechtsinstituten gesetzestechnisch fixiert. Für den Wirtschaftsverkehr sind insbesondere nachstehende kurze Verjährungsfristen bedeutsam:
Fünf Jahre
- Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Art. 2947 Abs. 1 Codice civile
- Entgelt aus Miet- und Pachtverträgen, Art. 2948 Codice civile
- Zinsen und allgemein alles das, was regelmäßig jährlich oder in kürzeren Abständen gezahlt werden muss, Art. 2948 Codice civile
- Entschädigungen, die sich aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben, Art. 2948 Codice civile
- aus eingetragenen Gesellschafts- und Genossenschaftsverhältnissen sich ergebende Ansprüche, Art. 2949 Codice civile
Zwei Jahre
- Schadensersatzansprüche aus dem Verkehr von Fahrzeugen jeder Art, Art. 2947 Abs. 2 Codice civile
- Anspruch aus Rückversicherung, Art. 2952 Abs. 2 Codice civile
18 Monate
- Ansprüche aus Speditions- und Beförderungsverträgen, sofern die Beförderung außerhalb Europas beginnt oder endet, Art. 2951 Abs. 2 Codice civile
Ein Jahr
- Ansprüche aus Speditions- und Beförderungsverträgen innerhalb Europas, Art. 2951 Abs. 1 Codice civile
- Maklerprovision, Art. 2950 Codice civile
- Versicherungsleistungen, Art. 2952 Abs. 1 Codice civile.