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Japan: Rechtssystem
Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
19.09.2024
Von Julia Merle, Delia Leitner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Japan ist entsprechend der Verfassung von 1947 eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem. Das Unterhaus wird alle vier Jahre gewählt, das Oberhaus wird für sechs Jahre gewählt, wobei die Hälfte der Sitze alle drei Jahre neu gewählt wird. Der Kaiser (Tennō) ist gemäß Artikel 1 der Verfassung Symbol des Staates und der Einheit des Volkes, er ist damit das Staatsoberhaupt, hat aber keine politischen Befugnisse. Der Premierminister leitet die Exekutive, er gehört dem Parlament an und wird durch das Parlament gewählt. Der Premierminister beruft die Mitglieder des Kabinetts, die die einzelnen Ministerien und andere Regierungsbehörden leiten.
Japan besteht aus insgesamt 47 Präfekturen, die jeweils von einem Gouverneur regiert werden, die Präfekturen verfügen über beschränkte Befugnisse in der Finanz- und Bildungspolitik.
Das japanische Recht hat sich nach der intensiven Rezeption ausländischen Rechts höchst eigenständig weiterentwickelt, sodass trotz aller Ähnlichkeit die Rechtssysteme in den entsprechenden Rechtsbereichen lediglich oberflächlich vergleichbar sind. Das aus dem frühen 20. Jahrhundert stammende Zivilrecht lehnt sich in großen Teilen an deutsche Gesetze an, später kamen Rechtsgedanken aus dem französischen und aus dem angloamerikanischen Recht (seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges) hinzu.
Japan ist seit dem Jahr 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und hat seitdem über 20 Freihandelsabkommen unterzeichnet, unter anderem mit der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) sowie das Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP). Die Verträge zur Gründung der weltweit größten Freihandelszone Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), deren Mitglied Japan ist, wurden am 15. November 2020 unterzeichnet. Das RCEP-Abkommen trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Japan über ein Freihandelsabkommen wurden im Dezember 2017 abgeschlossen. Das Freihandelsabkommen EU-Japan wurde am 17. Juli 2018 unterzeichnet und ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Mit Deutschland bestehen unter anderem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Sozialversicherung.