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Steuerliche Änderungen in Kenia
Zum Ende des Jahres 2024 hat die kenianische Regierung neue steuerliche Regelungen in Kraft gesetzt. Insbesondere digitale Dienstleistungen sind betroffen.
02.01.2025
Von Katrin Grünewald | Bonn
Seit dem 27. Dezember 2024 gelten in Kenia neue steuerliche Regelungen. Dazu gehört unter anderem die Einführung einer Steuer auf die erhebliche wirtschaftliche Präsenz (significant economic presence tax). Der effektive Steuersatz beträgt 3 Prozent. Dieser berechnet sich aus 30 Prozent des mutmaßlichen steuerpflichtigen Gewinns von steuerlich nicht Ansässigen. Grundlage dafür sind 10 Prozent des Bruttoumsatzes aus der Dienstleistungserbringung, die über einen digitalen Marktplatz in Kenia abgewickelt wurden. Ausgenommen von der Steuer sind Unternehmen, die in Kenia eine Betriebsstätte unterhalten, Einkünfte, die einer Quellensteuer unterliegen oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Kenia-Schilling. Die Steuer ersetzt die Steuer auf digitale Dienstleistungen (digital services tax).
In die Definition eines digitalen Marktplatzes gehören nun auch Anbieter von Fahrdienstleistungen, Essenslieferanten und freiberuflich erbrachte Dienstleistungen.
Darüber hinaus wurden Quellensteuern auf Zahlungen für Warenlieferungen an öffentliche Einrichtungen in Kenia und auf Zahlungen über einen digitalen Marktplatz eingeführt. Erstere fällt in Höhe von 5 Prozent für steuerlich nicht Ansässige und 0,5 Prozent für steuerlich Ansässige an. Zweitere wird hingegen in Höhe von 20 Prozent für steuerlich nicht Ansässige und 5 Prozent für steuerlich Ansässige erhoben.
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