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Steuerrecht in Kenia
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das kenianische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Kenia gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.
20.04.2022
Von Katrin Grünewald | Bonn
Körperschaftsteuer
Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer ist der Income Tax Act in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der Fassung 2018 auf der Webseite der kenianischen Finanzbehörde. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt zurzeit 30 Prozent. In Kenia nicht ansässige Unternehmen zahlen einen erhöhten Körperschaftsteuersatz von 37,5 Prozent. Steuererleichterungen gibt es insbesondere in den sogenannten Export Processing Zones, wo Unternehmen in den ersten zehn Jahren von der Körperschaftsteuer befreit sind und in den darauffolgenden zehn Jahren 25 Prozent zahlen. Auch in den Special Economic Zones gilt eine reduzierte Körperschaftsteuer, und zwar in Höhe von zehn Prozent für die ersten zehn Jahre und dann in Höhe von 15 Prozent für die nächsten zehn Jahre.
Einkommensteuer
Einkommensteuer wird in Kenia, unabhängig von der Ansässigkeit einer Person, auf vor Ort erzieltes Einkommen erhoben. Wer allerdings in Kenia ansässig ist, zahlt auf sein weltweit erwirtschaftetes Einkommen Steuern.
Je nach Einkommen sind die Einkommensteuersätze ab 1. Januar 2021 wie folgt gestaffelt:
Jahreseinkommen (in Kenia-Schilling) | Monatliches Einkommen (in Kenia-Schilling) | Steuersatz (in Prozent) |
auf die ersten 288.000 | auf die ersten 24.000 | 10 |
auf die nächsten 100.000 | auf die nächsten 8.333 | 25 |
auf Einkommen ab 388.000 | auf Einkommen ab 32.333 | 30 |
Mehrwertsteuer
Rechtsgrundlage der Mehrwertsteuer ist in Kenia der Value Added Tax Act in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der Fassung 2018 auf der Webseite der kenianischen Finanzbehörde. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 16 Prozent. Eine reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 8 Prozent gilt für Erzeugnisse aus Erdöl. Daneben fällt auf bestimmte Waren und Dienstleistungen ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Hierzu gehören beispielsweise bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs oder Transportdienstleistungen durch internationale Luftfahrtunternehmen. Andere Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, medizinische Leistungen und Dienstleistungen im Bereich des Tourismus. Die vollständigen Listen sind einsehbar in der First Schedule und der Second Schedule des Value Added Tax Act.
Unternehmen sind in Kenia immer dann verpflichtet, sich zur Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn sie innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mehr als 5 Milliarden kenianische Schilling machen. Zuständig für die Registrierung ist die kenianische Finanzbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA).
Für ausländische Dienstleister, die in Kenia keine Niederlassung haben und eine Dienstleistung an ein kenianisches Unternehmen erbringen, gilt ein Reverse-Charge-Verfahren. Die importierte Dienstleistung gilt steuerrechtlich als Dienstleistung des kenianischen Empfängers an sich selber. Der kenianische Dienstleistungsempfänger ist daher verpflichtet, die Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.
Steuernummer
Wer in Kenia verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, benötigt eine sogenannte Personal Identification Number (PIN). Die Nummern werden von der kenianischen Finanzbehörde KRA ausgegeben. Steuererklärungen werden in Kenia regelmäßig elektronisch über das System iTax eingereicht.
Weitere Informationen zum kenianischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Kenya Revenue Authority (KRA) zu finden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Kenia besteht seit dem 17. Mai 1977 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches am 17. Juli 1980 in Kraft getreten ist. Das Abkommen ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.