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Special | Kolumbien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Menschenrechtliche Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG. Umweltbezogene Risiken, widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen sowie menschenrechtliche Risiken durch private oder staatliche Sicherheitskräfte im Dienste von Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 9-12, Abs. 3 LkSG werden nicht betrachtet.

Das Angebot unterstützt bei der abstrakten Risikobetrachtung im Rahmen der Durchführung von Risikoanalysen, siehe Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen Erstinformationen dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte wird nicht erhoben.

Herausgeber: Germany Trade & Invest (GTAI), Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK); Redaktionsschluss: 31. Juli 2023

  • Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern gilt das Gesetz ab dem 1. Januar 2024.

    Mit dem LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

    Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte übernehmen.  Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden.

    Die Handreichung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU eine Hilfestellung, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. 

    Am 24. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorgelegt, der teilweise über das deutsche LkSG hinausgeht. Am 1. Dezember 2022 der Rat der EU seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie festgelegt. Am 1. Juni 2023 hat das EU-Parlament seine Position beschlossen (Parlamentsentwurf). Derzeit laufen nun die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen über die finale Version der Richtlinie.

    Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.

    Zu den konkreten Aufgaben gehören:

    • zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
    • die Durchführung von Kontrollen
    • Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
    • die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern.

    Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf Kolumbien

    Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements eine Risikoanalyse zur Ermittlung der entsprechenden Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie beim unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse) und in bestimmten Fällen auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse) zu ermitteln.  Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

    Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen nur dann verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben. Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

    Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

    Etwa 112 deutsche Unternehmen waren 2022 in Kolumbien ansässig, die nach Schätzungen rund 30.000 Arbeitsplätze stellen. Die Firmen produzieren oder erbringen dabei Dienstleistungen überwiegend für den lokalen und regionalen Markt. Die Anzahl von Unternehmen, die für den Export außerhalb der Region produzieren oder Rohstoffe nach Deutschland exportieren ist gering.

    Das Handelsvolumen von Deutschland und Kolumbien betrug 2022 5,1 Milliarden Euro. Deutschland importiert vor allem Nahrungsmittel wie Kaffee und Bananen, sowie Kohle und Erdöl.

    Deutschlands Importe aus Kolumbien

    Produkt

    2021 (Anteil in Prozent)

    Nahrungsmittel

    48,6

    Kohle

    24,8

    Erdöl

    16,5

    Natürliche Öle, Fette, Wachse

    1,9

    Rohstoffe

    1,9

    Chemische Erzeugnisse

    1,5

    Textilien/Bekleidung

    0,7

    Getränke/Tabak

    0,4

    Sonstige

    3,7

    Quelle: GTAI-Wirtschaftsdaten kompakt, November 2022


    Die nachfolgende Tabelle zeigt den Import von Produkten, die deutsche Unternehmen aus Kolumbien beziehen, die mit einem Risiko eines Verstoßes gegen einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG aufgeführten Verbotstatbestände behaftet sein können: Kinderarbeitsverbot, Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot aller Formen von Sklaverei, Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz, Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.

    Deutsche Importe möglicher risikobehafteter Produkte aus Kolumbien

    Produktgruppe

    Produkt

    2022 (in Millionen US$)

    Rohstoffe

    Kohle

    2.345

     davon Steinkohle

    1.927

     davon andere Kohle

    417

    Edelmetallerze und -konzentrate

    33

    Nahrungsmittel

    Kaffee

    266

    Früchte und Nüsse

    302

     davon Bananen

    217

    Rohr- und Rübenzucker

    15

    Kakao und Kakaoprodukte

    2

    Natürliche Öle, Fette, Wachse

    Palmöl

    67

    Edelsteine

    Smaragde, Rubine, Saphire

    4

    Pflanzen

    Blumen

    2

    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest; UN Comtrade März 2023

  • Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

    Gesetzliche Grundlagen

    Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182) ratifiziert. Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Kolumbien zwar bei 18 Jahren. Allerdings können Unternehmen mit entsprechenden Genehmigungen des Arbeitsaufsichtsamtes Jugendliche ab 15 Jahren für bestimmte Betätigungen beschäftigen. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Kolumbien belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 4/10 Punkten.  Bewertet werden gesetzliche Rahmenbedingungen, deren administrative Umsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter der Anteil und die Verbreitung von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher die Punktzahl eines Landes, desto höher sind die  Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die Rechte von Kindern zu respektieren und zu fördern.

    Der Index rät Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit in Kolumbien verstärkt zu überprüfen, insbesondere bei den Themen schlimmste Formen von Kinderarbeit, nichttödliche Arbeitsunfälle und lange Arbeitszeiten. Kolumbien wird im Workplace Index ähnlich bewertet wie die regionalen Vergleichsländer Argentinien (4,1/10) und Peru (4,2/10). Besser fällt der Index für Brasilien aus (3,7/10).

    In Lateinamerika und der Karibik waren 2020 laut ILO 6 Prozent aller Kinder in Kinderarbeit beschäftigt. In Kolumbien arbeiten etwa 500.000 Kinder zwischen 5 und 17 Jahren, das sind rund 5 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe. Das Ausmaß der Kinderarbeit im Land ist zwar in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Dennoch sind Kinder in Kolumbien teilweise von den schlimmsten Formen der Kinderarbeit betroffen. Zwar gab es in den letzten Jahren Fortschritte im Kampf gegen Kinderarbeit: Die Regierung erhöhte die Strafen, führte das Sozialprogramm „Modalidad Katünaa“ ein und das Innenministerium setzte den Präventionsplan „Cero Complicidad con la Trata“ zur Bekämpfung des Kinderhandels um. Die Anzahl der Beamten und die bestehenden Sozialprogramme reichen jedoch nicht aus, um gegen Kinderarbeit in Kolumbien angemessen zu bekämpfen.

    Kinderarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber der Agrarsektor, Einzelhandel und die Industrie weisen in Kolumbien ein besonders hohes Risiko auf: Knapp die Hälfte der Kinderarbeit in Kolumbien findet in der Landwirtschaft statt, 18 Prozent entfallen auf Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen, knapp 12 Prozent der arbeitenden Kinder sind in der verarbeitenden Industrie tätig.

    Die ländlichen Regionen in Kolumbien sind deutlich stärker von Kinderarbeit betroffen. Im Agrarsektor arbeiten Kinder in verschiedenen Produktsegmenten. Kaffee, Kernobst, Steinobst, Trauben, Zuckerrohr sowie Kakao sind Produkte, in deren Produktion Kinderarbeit vorkommt. Beim wichtigen Exportprodukt Kaffee werden Kinder vornehmlich bei der Ernte eingesetzt. Auch im Bergbau (vor allem Kohle, Gold und Smaragde) sowie bei der Herstellung von Ziegelsteinen kommt Kinderarbeit vor.

    Gemäß Umfragen des Statistikamtes DANE arbeiten Kinder in Kolumbien häufig, um das Familienunternehmen zu unterstützen, den Familienhaushalt mitzufinanzieren oder um selbst Geld zur Verfügung zu haben, beispielsweise für eine spätere Ausbildung. Diego Gonzalez vom Globalen Pakt der Vereinten Nationen in Kolumbien weist darauf hin, dass es auf dem Land oftmals keine Schulen gibt und sowohl die Infrastruktur als auch die Internetanbindung schlecht sind. Kinder arbeiten daher häufig in der Landwirtschaft, um überhaupt eine Qualifikation zu erlangen.

    Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen Kolumbiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

    Das Kolumbianische Netzwerk gegen Kinderarbeit wird vom kolumbianischen Arbeitsministerium und dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen geleitet und hat 41 Mitgliedsunternehmen sowie 23 Partner. Das Netzwerk stellt seinen Mitgliedern Informationen und Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarbeit zur Verfügung. Bei Fällen von Kinderarbeit kann  auch das Kolumbianische Institut für Familienfürsorge (ICBF) kontaktiert werden. UNICEF führt in diversen Bundesstaaten Kolumbiens entsprechende Programme durch. Auch die Regionalinitiative Lateinamerika und Karibik gegen Kinderarbeit bietet einen Leitfaden zur Erkennung von Kinderarbeitsrisiken in Kolumbien an. Darüber hinaus ist VeLaR ein von der Fair Labor Association akkreditierter Auditor mit Sitz in Medellín.

    Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

    Gesetzliche Grundlagen

    Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) und über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Das ILO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit hat Kolumbien bislang nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Kolumbien wird nach dem Global Slavery Index von 2023, der unter anderen die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie Vulnerability to Modern Slavery mit 51/100 Punkten bewertet.  Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Das Land wird besser eingeschätzt als das regionale Vergleichsland Guatemala (57/100) aber schlechter als Kuba (43/100). In Kolumbien sind nach dem Index je 1.000 Personen 7,8 von Zwangsarbeit betroffen; 397.000 Menschen insgesamt.

    Die kolumbianische Gesetzgebung verbietet Zwangsarbeit. Allerdings setzt der Staat die Gesetze nicht immer wirksam durch. Obwohl Zwangsarbeit in vielen Wirtschaftsbereichen vorkommt, sind die folgenden Sektoren besonders gefährdet: Bergbau, Landwirtschaft (insbesondere im Kaffeegürtel des Landes und im Blumenanbau) und Viehzucht. Besonders betroffen sind afrokolumbianische und indigene Personen sowie venezolanische Migranten.

    Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen Kolumbiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

    Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), hat aber die hier relevanten Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155) sowie über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Allerdings hat Kolumbien das Übereinkommen über die betriebsärztlichen Dienste (ILO-Übereinkommen Nr. 161) und das Übereinkommen über industrielle Störfälle (ILO-Übereinkommen Nr. 174) ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Kolumbien ist Mitglied der Andengemeinschaft (Comunidad Andina; CAN), die mit dem CAN-Beschluss 584 vom 7. Mai 2004 Regeln zur Verbesserung der Bedingungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Mitgliedsländern verabschiedet haben.

    Kolumbien ist ein Land, das über einen sehr umfassenden Rechtsrahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verfügt. In der kolumbianischen Verfassung von 1991 (Constitución Política de la República de Colombia de 1991) finden sich mehrere Normen zu diesem Thema. Artikel 25 der Verfassung, in dem das Recht auf Arbeit verankert ist, und Artikel 48 über die soziale Sicherheit bilden den wichtigsten normativen Verfassungsrahmen. Er bildet die Grundlage für das so genannte kolumbianische Arbeitsschutzmanagementsystem (Sistema de Gestión de Seguridad y Salud en el Trabajo; SG-SST).

    Das Recht auf Arbeit genießt in Kolumbien einen besonderen Schutz durch den Staat. Seine Ausübung setzt würdige und faire Bedingungen voraus. Daher kommt dem SG-SST eine grundlegende Rolle zu, das darauf abzielt, durch die Arbeitsbedingungen verursachte Unfälle und Krankheiten zu verhindern. Die Vorschriften zu diesem System sind weit verstreut und bestehen aus Gesetzen, verschiedenen Arten von Dekreten und Resolutionen, die von unterschiedlichen Stellen erlassen wurden. Dies kann es den Unternehmen erschweren, alle Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu kennen und folglich auch einzuhalten.

    Das wichtigste Rechtsinstrument für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Kolumbien ist das Arbeitsgesetzbuch (Código Sustantivo de Trabajo; CST), in dem die Dekrete 2.663 von 1950 und 3.743 von 1950 zusammengefasst sind. Es wurde durch mehrere nachfolgende Gesetze reformiert. Das Gesetz 9 von 1979, das heute als Nationales Gesundheitsgesetzbuch (Código Nacional Sanitario) bekannt ist, ist das erste Gesetz, das die gesundheitlichen Aspekte am Arbeitsplatz regelt. In diesem Gesetz wurden fünf Aspekte des Gesundheitsschutzes festgelegt: Prävention von durch die Arbeitsbedingungen verursachten Schäden, Risikoschutz, Eliminierung und Kontrolle von Schadstoffen, besonderer Schutz von Personen, die Strahlungen ausgesetzt sind, und Schutz vor gefährlichen Substanzen. Mit diesem Gesetz wurde das Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud y Protección Social) als zuständige Stelle für die Organisation dieser Fragen ermächtigt. Allerdings ist diese Zuständigkeit mit dem Gesetz 1444 von 2011 auf das Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo) gewechselt.

    Das Gesetz 100 von 1993 hat das Allgemeine Sozialversicherungssystem (Sistema General de la Seguridad Social) geschaffen. Außerdem wurden dem Präsidenten der Republik außerordentliche Befugnisse erteilt, der mit dem Gesetzesdekret 1295 von 1994 die Organisation und Verwaltung des Systems der Arbeitsrisiken (Sistema de Riesgos Laborales) festgelegt hat. Das Gesetz 1.562 aus dem Jahr 2012, bekannt als Gesetz über Arbeitsrisiken (Ley de Riesgos Laborales), gab diesem System ein neues Gesicht und enthielt ein umfassenderes Arbeitsschutzkonzept. Sein Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, was die Förderung und Aufrechterhaltung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmer in allen Berufen beinhaltet.

    Das Dekret 1072 aus dem Jahr 2015 ist das Rechtsinstrument, mit dem das SG-SST in Kolumbien eingeführt wurde. Der Beschluss 0312 von 2019 des Arbeitsministeriums legt die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Dieser Beschluss verpflichtet Unternehmer zur Einhaltung von mehr als 60 Mindeststandards, die je nach Produktionssektor und Anzahl der Beschäftigten variieren.

    Im Wesentlichen ist der Arbeitgeber unter anderem für Folgendes verantwortlich: Festlegung und Bekanntgabe der Richtlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an die Arbeitnehmer; Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; mindestens einmal jährliche Überprüfung dieser Maßnahmen; Aufbewahrung von Unterlagen über die Gesundheit der Arbeitnehmer, wie zum Beispiel die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen für die Zulassung, die regelmäßigen Untersuchungen und die Ruhestandsuntersuchungen sowie Unterlagen über Unterweisungen der Arbeitnehmer in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, für einen Zeitraum von 20 Jahren.

    Zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers gehören: Bereitstellung klarer, wahrheitsgemäßer und vollständiger Informationen über seinen Gesundheitszustand; Einhaltung der Regeln des SG-SST; rechtzeitige Meldung latenter Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz an den Arbeitgeber; Teilnahme an den im Unterweisungsplan. Kommt der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nach, kann er für jeden Unfall verantwortlich gemacht werden, was die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erschwert. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Nach den letzten verfügbaren Zahlen der ILO aus dem Jahr 2017 lag die Zahl der Arbeitsinspektionen bei 8.494 und die Zahl der nichttödlichen Arbeitsunfälle bei 3,7 pro 100.000 Beschäftigte. Arbeitsunfälle ereignen sich in Kolumbien vor allem im Baugewerbe, in der Industrie und im Bergbau. Gewerkschaftsvertreter von Bergbauunternehmen im Bundesstaat Cesar kritisierten in der Vergangenheit unzureichenden Arbeitsschutz und ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen. Laut der nationalen Bergbauagentur ANM starben 55 Menschen bei Bergbauunfällen im Jahr 2022. Im März 2023 starben mehr als 20 Menschen bei Gasexplosionen in Kohlebergwerken im Bundesstaat Cundinamarca.

    Im Frühjahr 2022 unterzeichnete die damalige Regierung das Dekret 539, das eine neue Hygiene- und Sicherheitsverordnung für den Tagebau erlässt. Die Verordnung verpflichtet die Betreiber unter anderem dazu, Verfahrensprotokolle zu erstellen und die Mitarbeitenden zu schulen. Im Mai 2023 kündigten das kolumbianische Bergbauministerium und die ANM mehrmonatige Inspektionen in verschiedenen Bundesstaaten an. Zudem arbeiten das Ministerium und die ANM an der Umsetzung eines nationalen Bergbausicherheitssystems.

    Laut der ILO zählt die Landwirtschaft weltweit zu den gefährlichsten Sektoren für Arbeitsunfälle, vor allem aufgrund von parasitären Krankheiten und Chemikalien. Berichten zufolge arbeiten nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte in Kolumbien, insbesondere in der Landwirtschaft, zum Teil unter gefährlichen Bedingungen, weil sie befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie Missstände melden. Laut Bibian García, Agrarexpertin beim Globalen Pakt der Vereinten Nationen in Kolumbien, mangelt es Arbeitenden und Kleinbetrieben zudem oft an Wissen und Aufklärung über die Notwendigkeit eines angemessenen Arbeitsschutzes.

    Um mögliche Risiken bei der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Kolumbiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

    Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

    Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden. Zudem ist die International Commission on Occupational Health in Kolumbien vertreten.

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

    Gesetzliche Grundlagen 

    Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98) sowie über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Kolumbien belegt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Globalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 5 (1 bis 5+). Dies bedeutet, dass Rechte nicht garantiert sind. Kolumbien schneidet damit ab wie das Nachbarland Brasilien (5); Mexiko und Chile wurden 2023 mit einem Rating von jeweils 3 besser bewertet.

    Kolumbien gehört laut IGB zu den zehn Ländern mit der schlechtesten Arbeitnehmerrechtslage. Mit 22 Morden war Kolumbien 2020/2021 das gefährlichste Land für Gewerkschafter weltweit. Auch in den Jahren 2021/2022 blieb Kolumbien mit 13 Morden das gefährlichste Land für Arbeiternehmer und Gewerkschaftsmitglieder. Weitere sechs Mordversuche und 99 Morddrohungen wurden registriert. Acht Gewerkschafter wurden willkürlich verhaftet. Die meisten Verbrechen werden nicht aufgeklärt. Zudem verletzen die Arbeitgeber regelmäßig das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften und entlassen gezielt Arbeitnehmervertreter.

    Im kolumbianischen Öl- und Gassektor laufen Menschen Gefahr, verhaftet zu werden, wenn sie sich in sozialen Organisationen engagieren oder friedliche Mobilisierungsaktionen unterstützen. Gewalt gegen Gewerkschafter verhindert zudem die Verbesserung von schlechten Arbeitsbedingungen, beispielsweise im Kohlebergbau im Bundesstaat Cesar.

    Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

    Die Escuela Nacional Sindical (ENS) ist eine zivilgesellschaftliche Organisation, die Verbände und Gewerkschaftsführer durch Forschung, Weiterbildung und Beratung unterstützt. Das Instituto Sindical de Cooperación al Desarrollo (ISCOD) ist in Kolumbien vertreten und arbeitet dort bei Projekten mit der nationalen Gewerkschaftsdachverband ANTHOC zusammen.

    Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

    Gesetzliche Grundlagen

    Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Kolumbien beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 92 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. In Kolumbien werden verschiedene soziale Gruppen diskriminiert. Frauen verdienen im Durchschnitt rund 12 Prozent weniger als Männer für die gleiche Arbeit, beispielsweise in der Kaffeeproduktion. Dennoch übertrifft Kolumbien die größten Volkswirtschaften in der Region beim Thema Frauen in Führungspositionen, so der Global Board Diversity Tracker 2022/2023 des Beratungsunternehmens Egon Zehnder. Bei den untersuchten Unternehmen mit mindestens 8 Milliarden US-Dollar (US$) Firmenwert waren knapp ein Viertel der Vorstandssitze (etwa 9 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor) mit Frauen besetzt. Bei den kleineren untersuchten Unternehmen war der Anteil etwas geringer. In Kolumbien gibt es zwar keine Quotenregelung für börsennotierte Unternehmen im Privatsektor. Allerdings verabschiedete das Land vor zwölf Jahren ein Gesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an hochrangigen Staatsämtern festlegt und vorschreibt, dass mindestens 30 Prozent der öffentlichen Ämter von Frauen besetzt sein müssen.

    Afrokolumbianische Gemeinschaften und indigene Gruppen genießen im Land besondere Konsultationsrechte. Dennoch beschweren sich lokale Gruppen regelmäßig über die Auswirkungen des Bergbaus auf ihre Gemeinden, insbesondere im Kohlebergbau. Umsiedlungen, Gesundheitsschäden und Wassermangel gehören zu den Auswirkungen, für die die Gemeinden die Bergbauunternehmen verantwortlich machen. Zudem würden Gemeindemitglieder kaum von den Unternehmen vor Ort angestellt, so eine Recherche im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

    Um mögliche Risiken in Bezug auf Ungleichbehandlung bei der Beschäftigung in Kolumbiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Kolumbien hat das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 auf 1.160.000 kolumbianische Pesos (kol$; rund 268 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Ende Juli 2023 1 Euro = 4.324,9 kol$ ) pro Monat. Damit liegt er etwas doppelt so hoch wie die Armutsgrenze; jedoch verdient fast die Hälfte aller Beschäftigten weniger als den Mindestlohn. In der kolumbianischen Kaffeeindustrie erhalten Kleinbauern im Durchschnitt weniger als drei Viertel eines existenzsichernden Lohns. Gerade im kolumbianischen Agrarbereich gibt es Zwischenhändler, die den Kleinbauern ihre Produkte sehr günstig abkaufen und diese dann deutlich teurer weiterverkaufen. Hier fehle es an Regulierung, so die Agrarexpertin beim Globalen Pakt der Vereinten Nationen in Kolumbien, Bibian García.

    Zudem liegen die Lebenshaltungskosten oft über dem Mindestlohn. An der kolumbianischen Karibikküste und in Zentralkolumbien beträgt der existenzsichernde Bruttolohn rund 1,9 Millionen kolumbianischen Pesos pro Monat, so die Global Living Wage Coalition. Vor allem die hohe Quote von knapp 60 Prozent informeller Beschäftigung in Kolumbien, die weit verbreitete Armut und die große soziale Ungleichheit erschweren die Durchsetzung der Lohngesetzgebung.

    Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Unterstützungsangebot zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Gesetz fordert bei Feststellung eines Risikos die Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber dem unmittelbaren Zulieferer (§ 6 LkSG).

    Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

    Zu den Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gehören die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung sowie Maßnahmen, die auf der darin enthaltenen Menschenrechtsstrategie entsprechend aufbauen, darunter:

    • Die Formulierung interner Verhaltensvorschriften wie Richtlinien und Verhaltenskodizes (Code of Conduct) für die einzelnen, für das Risikomanagement relevanten Geschäftsfelder und -abläufe sind dabei zu empfehlen. Der Code of Conduct als strategisches Element für nachhaltige Lieferketten | AWE Blog (wirtschaft-entwicklung.de). Darin soll das Unternehmen die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen festlegen, die an die Beschäftigten, Vertragspartner und mittelbare Zulieferer gestellt werden. Zudem kann die Entwicklung von entsprechender Verhaltenskodizes für Vertragspartner und potenzielle Vertragspartner als Grundlage für Vertragsverhandlungen und zur Vertragsausgestaltung verwendet werden, so die Gesetzesbegründung zum LkSG: Drucksache 19/28649 (bundestag.de).
    • Des Weiteren gehört die Entwicklung und Verankerung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken zu den zu verankernden Präventionsmaßnahmen. Diese sollten Richtlinien für die einzelnen Beschaffungsschritte festlegen und nachhaltig, transparent sowie risikomindernd ausgestaltet sein. Einen Leitfaden zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Einkaufs bietet der ISO-Standard 20400 der Internationalen Organisation für Normung ISO 20400:2017 - Sustainable procurement — Guidance.
    • Die Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den relevanten Geschäftsbereichen sieht das Gesetz ebenso vor wie die Durchführung risikobasierter Kontrollen, um die Wirksamkeit der verankerten Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zu überprüfen.

    Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Neben der Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sieht das Gesetz auch eine Reihe von Maßnahmen mit Hinblick auf unmittelbare Zulieferer vor (§ 6 Abs. 4 LkSG):

    • Bereits bei Auswahl eines Lieferanten sind menschenrechts- und umweltbezogener Erwartungen zu berücksichtigen, das heißt sie sollen in die Lieferantenbewertung mit einfließen. Dies kann unter Zuhilfenahme von Eigenauskünften des jeweiligen Zulieferers, Befragungen oder eigener durchgeführter Prüfungen erfolgen.
    • Branchenspezifische Zertifizierungen oder Siegel können dabei eine wichtige Orientierung geben, sind aber als alleinige Entscheidungsgrundlage nur bedingt aussagekräftig. Im Standards-Kompass vom Helpdesk  Wirtschaft und Menschenrechte sind zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) und teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) recherchierbar:
      • Zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) überprüfen und attestieren die Einhaltung der vom Standard definierten Anforderungen an Produkte (zum Beispiel Baumwolle), Prozesse, Dienstleistungen, Standorte (zum Beispiel Fabriken), das gesamte Unternehmen oder die Lieferkette (chain-of-custody). 
      • Teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) fördern den Austausch, die gemeinsame Umsetzung von Projekten oder den Aufbau von Kapazitäten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette. Als Mitgliedsinitiativen setzen sie die aktive Beteiligung von Unternehmen und anderen Akteursgruppen voraus (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Regierungen und Wissenschaft). Mitglieder verpflichten sich in der Regel zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen oder eines Verhaltenskodexes. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen liegt weitestgehend bei den Mitgliedsunternehmen und wird nicht zwingend durch einen standardisierten Mechanismus geprüft.  
    • Als weitere Maßnahme sieht das Gesetz die vertragliche Zusicherung seitens des Zulieferers bezüglich der Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen dahingehend vor, dass der Zulieferer die seitens des Unternehmens verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einhält und wiederum entlang der Lieferkette angemessen adressiert. Hier bietet sich die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) an. Bei der vertraglichen Ausgestaltung soll zudem sichergestellt werden, dass die menschenrechtsbezogenen Erwartungen auch in der weiteren Lieferkette etwa durch die Verwendung von Weitergabeklauseln sichergestellt wird. Dadurch wird der direkte Lieferant verpflichtet, den Lieferantenkodex auch gegenüber seinen Vertragspartnern durchzusetzen. Die IHK München bietet einen Mustertext für einen Verhaltenskodex für Lieferanten an: Merkblatt_Verhaltenskodex-fuer-Lieferanten_Stand-20211118.pdf (ihk-muenchen.de). Die American Bar Association (US-amerikanische Anwaltskammer) stellt zudem entsprechende Musterklauseln für Verträge zur Verfügung: Contractual Clauses Project (americanbar.org).
    • Zudem sind Schulungen und Weiterbildungen sowie regelmäßige Audits bei Lieferanten durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Kontrollen können dabei selber durchgeführt oder Dritte damit beauftragt werden. Dabei können auch anerkannte Zertifizierungs- oder/und Audit-Systeme in Anspruch genommen werden. Unternehmen werden dadurch laut Gesetzesbegründung jedoch nicht von ihrer Verantwortung entbunden.

    Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht (§ 7 Abs. 1 LkSG). Dabei sollen die Abhilfemaßnahmen zu einer Beendigung führen, im eigenen Geschäftsbereich müssen die Maßnahmen in der Regel zu einer Beendigung führen.

    • Bei eingetretenen oder drohenden Verletzungen im Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers ist ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung zu erstellen, das einen konkreten Zeitplan enthält. Dabei kann auch ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmern in Rahmen von Brancheninitiativen hilfreich sein. Zudem sollte ein Aussetzen der geschäftlichen Beziehungen während der Bemühungen zur Risikominimierung in Betracht gezogen werden.
    • Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung ist nur als letztes Mittel geboten, wenn der Verstoß oder die Verletzung sehr schwerwiegend ist, die Versuche zur Minimierung gescheitert sind, kein milderes Mittel zur Verfügung steht und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
    Unterstützungsangebote von Organisationen

    Für die Erstellung der LkSG-Umsetzungshilfen Risikoanalyse wurden unter anderem folgende Informationsquellen genutzt: Studien und Rankings internationaler Organisationen (ILO, UNDP,  UN Comtrade, Internationaler Gewerkschaftsbund etc.), nationale Statistikämter,  Arbeitsministerien, Gewerkschaften, nationale Gesetzestexte, Statistisches Bundesamt, Bundesbank, US-amerikanische Behörden, CSR Risiko-Check und Pressemeldungen. Darüber hinaus beruhen die Risikoeinschätzungen auf Interviews mit lokal tätigen Stakeholdern, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden sowie mit lokalen Branchenexperten und Consultants.

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