Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Bangladesch unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)
Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.
Gesetzliche Grundlagen
Bangladesch ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Bangladesch bei 14 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.
Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.
Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Bangladesch belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 5,9/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Index orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bewertet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen. Je höher der Länder-Score, desto größer ist das Risiko für Verstöße gegen die UN-Konventionen. Der Bewertung liegt eine erhebliche Anzahl von Kinderarbeit zugrunde. Damit steigt die Sorgfaltspflicht für Unternehmen, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße zu überprüfen.
Bei einem Wert von 5,9/10 Punkten wird den Unternehmen eine höhere Sorgfalt und intensivere Prüfung (Kategorie: enhanced) ihrer Lieferkette im Hinblick auf Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit empfohlen. Bangladesch schneidet mit diesem Wert deutlich schlechter ab als der weltweite Durchschnitt von 4,4/10 Punkten. Im Vergleich zu den übrigen südasiatischen Ländern erzielt Bangladesch einen besseren Score als Pakistan (6,4/10) und die Malediven (6,0/10), aber einen schlechteren als Indien (4,9/10), Nepal (5,5/10), Bhutan (4,4/10) und Sri Lanka (3,6/10). Bezieht man noch die Länder Südostasiens mit ein, dann schneiden der Nachbar Myanmar sowie Kambodscha mit einem Wert von 6,4/10 Punkten ebenfalls schlechter ab als Bangladesch.
Betrachtet man die Unterkategorien des Workplace Index, wird deutlich, dass es bei der Durchsetzung der Gesetze zur Verhinderung von Kinderarbeit noch erhebliche Defizite gibt. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen (Legal Framework) erzielt Bangladesch einen Wert von 4,2/10 Punkten, bei der Durchsetzung (Enforcement) hingegen 7,9/10 Punkten (der globale Durchschnitt liegt in dieser Kategorie bei 5,5/10). Der Grund für diesen schlechten Wert ist, dass nicht genügend Inspektionen durchgeführt werden, da es weniger Inspekteure gibt als von der ILO empfohlen und dass die Inspektionen nicht effektiv sind, so die Analyse von UNICEF. Sehr positiv bewertet die Kinderhilfsorganisation hingegen, dass es umfassende Regierungsprogramme zur Vermeidung von Kinderarbeit gibt.
In der Unterkategorie Ergebnisse (Outcome) wird bewertet, welche positiven oder negativen Auswirkungen die Gesetzgebung und die staatlichen Maßnahmen auf die Arbeitsbedingungen für Kinder haben. Hier erzielt Bangladesch einen Länder-Score von 5,7/10 Punkten und ist damit schlechter bewertet als der weltweite Durchschnitt von 4,3/10 Punkten. Bei der Meldehäufigkeit von Fällen der schlimmsten Form von Kinderarbeit wird Bangladesch sogar der Wert 10/10 Punkten vergeben (der globale Schnitt liegt in dieser Kategorie bei 5,9/10). Unternehmen wird daher eine besonders hohe Sorgfalt und sehr intensive Prüfung (Kategorie: heightened) im Hinblick auf Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie auf Arbeiten, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind, empfohlen.
Die Kinderhilfsorganisation Terre des Hommes schätzt, dass 7,2 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Bangladesch arbeiten. Die nationale Datenlage zur Kinderarbeit in Bangladesch ist veraltet. Die letzte umfassende Studie der Regierung stammt aus dem Jahr 2013. Laut "Child Labour Survey" verrichteten zum Zeitpunkt der Erhebung 3,5 Millionen Kinder zwischen 5 und 17 Jahren Arbeit und damit fast 10 Prozent in dieser Altersgruppe. Knapp die Hälfte davon fielen in die Kategorie "Child labour", während 1,75 Millionen Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren, die nicht unter gefährlichen Arbeitsbedingungen und im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Stundenzahl ihre Tätigkeiten verrichten, in dem Report als "working children" klassifiziert wurden.
Risiken in der Textil- und Bekleidungsindustrie
Der Textil- und Bekleidungssektor ist der wichtigste Industriezweig der bangladeschischen Wirtschaft. Der Anteil von Ready Made Garments (RMG) an den Gesamtexporten des Landes liegt bei etwa 85 Prozent. Wichtigste Abnehmer sind die EU und die USA. Deutschland ist mit einem Importvolumen von fast 8 Milliarden US-Dollar (US$) der weltweit zweitgrößte Abnehmer von RMG aus Bangladesch nach den USA. Die Branche beschäftigt in rund 4.500 Fabriken mehr als 4 Millionen Menschen, etwa 80 Prozent davon sind Frauen.
Die bangladeschische Bekleidungsindustrie steht wegen ihrer engen Lieferverflechtungen mit Kunden in Ländern mit hohen Anforderungen an Sozialstandards wie den USA und der EU beim Thema Kinderarbeit unter erhöhter Beobachtung. Stakeholder wie Hersteller und Branchenverbände sowie die Regierung haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Kinderarbeit in der Textilproduktion einzudämmen. Bangladeschische und internationale Nichtregierungsorganisationen beobachten die Bekleidungsbranche und sensibilisieren die Produzenten und Beschäftigten für die Thematik. Vor allem große Textil- und Bekleidungsfirmen im organisierten Sektor mit internationaler Kundschaft bemühen sich zur Einhaltung von Kinderarbeitsschutzvorschriften in ihren eigenen Fabriken.
Im informellen Sektor, in dem schätzungsweise 70 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigt sind und die meisten kleineren Textil- und Bekleidungshersteller operieren, greifen die Kontrollmechanismen oft weniger stark und die Gefahr von Kinderarbeit ist größer. Zudem besteht das Risiko, dass Firmen aus dem organisierten Sektor Fertigungsaufträge an Subunternehmen aus dem informellen Sektor oder an Heimarbeitsplätze weitergeben und dort minderjährige Familienmitglieder in den Fertigungsprozess eingebunden werden. Zwar kann ein Auftraggeber diese Praxis vertraglich verbieten, aber eine lückenlose Überprüfung, ob entsprechende Klauseln auch eingehalten werden, stellt die ausländischen Kunden vor Herausforderungen.
Die Gefahr von Kinderarbeit beschränkt sich nicht nur auf die Herstellung der Textilien selbst, sondern kann auch in anderen Funktionsbereichen der Fabriken wie Gebäudereinigung, Warentransport oder in den Betriebskantinen auftreten. Gleiches gilt für vorgelagerte Arbeitsschritte und die Herstellung von Vorprodukten. Bangladesch deckt die meisten Fertigungsstufen im Textilsektor ab, der Schwerpunkt liegt aber auf den letzten Bearbeitungsschritten. Es gibt rund 800 Webereien und 400 Spinnereien in Bangladesch, die Garne und Stoffe für die nachgelagerten Produktionsstufen liefern. Dabei könnten Unternehmen im organisierten Sektor beispielsweise Webarbeiten auf mechanischen Webstühlen in Heimarbeit auslagern, wodurch die Gefahr von Kinderarbeit wächst.
Risiken in der Lederindustrie
Die Lederherstellung und -verarbeitung ist eine der Traditionsindustrien von Bangladesch. Die schätzungsweise 850.000 Beschäftigten in 3.500 Herstellungsbetrieben und 250 Gerbereien produzieren sowohl für den lokalen Markt als auch für den Export. Lederartikel wie Schuhe und Handtaschen sind nach Bekleidung das wichtigste Exportsegment im Handel mit Deutschland. Einer Studie des Institute of Development Studies zufolge besteht entlang der gesamten Verarbeitungskette in der Lederindustrie die Gefahr von Kinderarbeit. Die Denkfabrik kam zu dem Ergebnis, dass in Schlachthäusern, Gerbereien, und in lederverarbeitenden Betrieben Kinder zwischen 7 und 17 Jahren zum Teil bis zu 14 Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
In der Lederindustrie besteht zudem die erhöhte Gefahr, dass die Kinder ihre Tätigkeiten in besonders gesundheitsgefährdenden Arbeitsumgebungen verrichten und beispielsweise in den Gerbereien mit Gefahrstoffen wie Schwermetallen, Formaldehyd und anderen Chemikalien ohne entsprechende Arbeitsschutzbekleidung hantieren müssen, so eine Analyse der US-Botschaft in Dhaka. In einer Feldstudie der bangladeschischen Regierung und UNICEF mit 35.500 Kindern im Alter zwischen 5 und 17 Jahren kamen 4 Prozent bei ihrer Tätigkeit mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt. Zwar gibt es keine Aufschlüsselung nach Branchen, aber es ist naheliegend, dass Fälle in der Lederindustrie nicht auszuschließen sind.
Risiken in der Landwirtschaft und Fischindustrie
Quantitativ betrachtet ist die Fallzahl bei Kinderarbeit im Landwirtschafts-, Forst- und Fischereisektor am höchsten. Bei der letzten umfassenden Studie zum Thema aus dem Jahr 2013 war ein gutes Drittel der 3,5 Millionen Kinderarbeiter zwischen 5 und 17 Jahren in diesem Sektor beschäftigt. Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung ist zwar seit Jahren rückläufig und lag 2020 nur noch bei 13 Prozent; 2005 waren es noch 20 Prozent. Allerdings gehen nach wie vor 37 Prozent der Erwerbstätigen einer Arbeit im Agrarsektor nach.
Die bangladeschische Landwirtschaft ist kleinbäuerlich strukturiert und durch Subsistenzbetriebe geprägt. Dass auch minderjährige Familienmitglieder hier mitarbeiten, dürfte daher eher die Regel als die Ausnahme sein. So ist es üblich, dass Kinder nach dem Schulunterricht ihre Eltern bei der Feldarbeit oder beim Fischfang unterstützen. Dabei können die Kinder gefährlichen Substanzen wie Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sein und müssen unter herausfordernden klimatischen Bedingungen zum Teil schwere körperliche Arbeit wie das Tragen von schweren Lasten verrichten. Das Hantieren mit landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen bietet zudem ein erhöhtes Verletzungsrisiko.
Die Gefahr von Kinderarbeit besteht im Agrarsektor entlang der gesamten Wertschöpfungsketten unter anderem im Getreide-, Gemüse- und Obstanbau und der -verarbeitung, der nutzwirtschaftlichen Tierhaltung, Fleischproduktion und -verarbeitung (Rind, Lamm, Geflügel), der Fischerei und Fischverarbeitung sowie bei der Garnelenaufzucht und -verarbeitung. So waren bei einem Brand in einer Obstsaftfabrik im Juli 2021 in Dhaka unter den mehr als 50 Opfern auch Kinder unter 15 Jahren.
Deutschland importierte 2021 Garnelen im Wert von fast 60 Millionen US$ aus Bangladesch. Sie sind damit nach Bekleidung und Schuhen der drittgrößte Einzelposten. Kinderarbeit im Fischerei- und Aquakultursektor ist nach wie vor weltweit ein großes Problem und Bangladesch bildet da keine Ausnahme, so die Analyse der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen. Kinder werden sowohl bei der Fisch- und Garnelenaufzucht als auch bei der Weiterverarbeitung eingesetzt. In den Aquakulturfarmen können die Kinder zudem gesundheitsgefährdenden Chemikalien und Pestiziden und über einen langen Zeitraum intensiver Sonneneinstrahlung und Salzwasser ungeschützt ausgesetzt sein.
Neben den oben genannten, aus Sicht der deutsch-bangladeschischen Handelsbeziehungen besonders relevanten Produktgruppen, gibt es weitere Industriezweige, in denen das Risiko von Kinderarbeit besteht. Hierzu zählen unter anderem die Ziegel- und Glasproduktion, die Möbelfertigung sowie die Metallverarbeitung. Weitere Risikobranchen sind der Schiffbau und das Abwracken von Schiffen und der Bausektor. Im Dienstleistungssektor ist Kinderarbeit unter anderem in der Abfallbehandlung verbreitet.
Die bangladeschische Regierung ist sich der Problematik von Kinderarbeit bewusst und hat in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um diese einzudämmen. Im Rahmen ihres National Plan of Action to Eliminate Child Labour (2020-2025) hat die Regierung 2019 einen Entwurf zur Beseitigung von Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 vorgelegt.
Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen in Bangladesch zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betreut über ihr Büro in Dhaka Programme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Industrie sowie zur Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards, insbesondere in der Bekleidungs- und Lederindustrie. Speziell für den Textil- und Bekleidungssektor unterstützt das Bündnis für nachhaltige Textilien Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Das staatliche Textilsiegel Grüner Knopf prüft systematisch, ob Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren textilen Lieferketten übernehmen. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) stellt in ausgewählten Partnerländern Informations- und Beratungsdienste sowie Trainings rund um das Thema menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten für lokale Produzenten und Stakeholder bereit. Partnerorganisationen für den RBH Bangladesch sind die lokalen Textilverbände BGMEA und BKMEA.
In Bangladesch gibt es eine Vielzahl von Institutionen, die deutsche Unternehmen bei Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit unterstützen können. Auf Seiten der bangladeschischen Regierung ist das Ministry of Labour and Employment für das Thema zuständig. Zum Ministerium gehört das Department of Inspection for Factories and Establishments (DIFE), das die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften in Unternehmen überwacht. Dazu zählt auch die Überprüfung hinsichtlich des Einsatzes von Kinderarbeit in den Firmen. Die Behörde führt routinemäßig Kontrollbesuche in Betriebsstätten durch. DIFE ist zudem verantwortlich für eine Telefonhotline, über die Verstöße gemeldet werden können.
Die Behörde ist allerdings mit ihren rund 300 Inspektoren (Stand: 2021) personell unterbesetzt. Bei 70 Millionen Erwerbstätigen müssten eigentlich 1.745 Inspektoren im Einsatz sein, um das von der ILO empfohlene Verhältnis von einem Inspektor je 40.000 Beschäftigten zu erreichen. Das DIFE führte eigenen Angaben zufolge 2021 knapp 46.000 Überprüfungen durch, bei denen 7.000 Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit registriert wurden. Das Bureau of International Labor Affairs des US Department of Labor weist darauf hin, dass unangekündigte Inspektionen nur in Betrieben außerhalb der Export Processing Zones (EPZ) und Special Economic Zones (SEZ) durchgeführt werden dürfen. Zudem eignet sich die Höchststrafe bei einem Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit mit 5.000 Taka (entspricht Euro; durchschnittlicher Umrechnungskurs der Bundesbank Ende Juli 2023: 1 Euro = 121,01Taka) kaum als Abschreckung für die Unternehmen.
Terre des Hommes ist in Bangladesch vertreten und kooperiert beim Thema Kinderarbeit mit staatlichen Stellen und verschiedenen lokalen Nichtregierungsorganisationen wie der Awaj Foundation. Diese können Informationen über Hintergründe, spezifische Risiken und über mögliche Interventionen bereitstellen, um die Rechte von Kindern im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. UNICEF und die ILO haben ein praktisches Werkzeug für die Bekleidungs- und Schuhindustrie entwickelt, um Kinderrechte in verantwortungsbewusste Beschaffungsrahmenwerke zu integrieren.
Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter der Unterseite Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.