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Zollbericht Kolumbien Registrierung von Importeuren, Zollagenten

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Wareneinfuhren in Kolumbien können nur zertifizierte und registrierte Importeure abwickeln. Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das "Ventanilla Única" bereit. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

In Kolumbien können nur bei der Handelskammer registrierte und im Steuerregister (Registro Único Tributario - RUT) eingetragene Unternehmen eine Zollabfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zu besonderen Zollverfahren beantragen. Ferner müssen die Unternehmen für Einfuhren mit Warenwerten über 30.000 US-Dollar über ein digitales Zertifikat oder eine digitale Unterschrift einer von den kolumbianischen Behörden zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft verfügen. Anträge auf ein digitales Zertifikat oder eine digitale Unterschrift können hier und hier gestellt werden.  

Außerdem müssen Importeure für Warensendungen mit einem FOB-Wert (FOB - "free on board") von mehr als 1.000 US-Dollar einen Zollagenten einschalten. Abfertigungen von Warensendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 1.000 US-Dollar können Importeure selbst vornehmen.  

Überdies hat das Ministerium für Handel (Ministerio de Comercio – MINCIT) die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften das elektronische Datenbearbeitungssystem "Ventanilla Única de Comercio Exterior" (VUCE) bereitgestellt. Der Zugang ist ausschließlich registrierten Unternehmen mit Zertifikat vorbehalten. Lässt sich der Importeur hinsichtlich der Einfuhrvorgänge durch einen Zollagenten vertreten, so muss er diesem eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

 

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