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Special | DR Kongo | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse DR Kongo unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion etc. (Diskriminierungsverbot).

Gesetzliche Grundlagen

Die DR Kongo ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: Juni 2024). Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelt männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: ratifications by country.

Das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Sprache, politischer Überzeugung oder sozialem Status ist in der kongolesischen Verfassung verankert. Unberücksichtigt bleiben allerdings andere Möglichkeiten der Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund des Alters, einer Behinderung, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Im Länderranking The Global Gender Gap 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt die DR Kongo beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 83 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Die Verfassung verbietet zwar die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, jedoch erfahren Frauen oft Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Etwa die Hälfte der Erwerbstätigen sind Frauen, rund 80 Prozent von ihnen sind in der Landwirtschaft beschäftigt, 16 Prozent entfallen auf den Dienstleistungssektor und lediglich 4 Prozent auf die Industrie. Gravierende Unterschiede gibt es weiter beim Lohnniveau. Einer Studie der International Organisation of Employers aus dem Jahr 2023 zufolge verdienen Frauen im Schnitt weniger als die Hälfte im Vergleich zu Männern. Einige gesetzliche Einschränkungen sind mittlerweile weggefallen, dazu gehörte ein Nachtarbeitsverbot und die erforderliche Zustimmung des Ehemanns für die Aufnahme einer Tätigkeit.

Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung der DR Kongo zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Das Kompetenzzentrum Sourcing mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, dient der Integration von Unternehmen aus dem südlichen Afrika in die Wertschöpfungsketten deutscher und europäischer Firmen. Es bietet Marktinformationen, unterstützt bei der Suche nach Geschäftspartnern und organisiert zudem Veranstaltungen zur Förderung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit lokaler Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schulung und Beratung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür wurden bereits Runde Tische für KMUs und umfangreiche Kurse zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement durchgeführt. Weitere Schulungen zum LkSG sind geplant, um Unternehmen zu unterstützen, die Anforderungen des deutschen Marktes zu erfüllen.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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