Rechtsmeldung Lettland Einkommensteuer
Neue Einkommensteuersätze in Lettland
Das lettische Parlament hat das Einkommensteuergesetz geändert. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Sätze.
30.12.2024
Von Nadine Bauer | Bonn
Durch die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (Likums par iedzīvotāju ienākuma nodokli) ergeben sich aus Art. 15 Abs. 2 für das Jahr 2025 folgende Steuersätze:
Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
bis 105.300 | 25,5 |
über 105.300 | 33 |
Ein zusätzlicher Satz in Höhe von 3 Prozent wird fällig auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen (einschließlich Kapitaleinkünfte und Dividenden) von mehr als 200.000 EUR, Art. 15.1 Abs. 1.
Zum Vergleich die Sätze, die für das Jahr 2024 gelten:
Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
bis 20.004 | 20 |
über 20.004 bis 78.100 | 23 |
über 78.100 | 31 |
Kapitalerträge werden mit einem Satz von 25,5 Prozent (bisher: 20 Prozent) besteuert; für die Besteuerung von Kapitaleinkünften gelten Übergangsregelungen, Art. 15 Abs. 5.
Der persönliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2025 für alle Einkommen 510,00 Euro pro Monat betragen. Für die folgenden Jahre ist eine Erhöhung vorgesehen: 550,00 Euro im Jahr 2026, 570,00 Euro im Jahr 2027 (Art. 12 Abs. 1). Bisher war die Höhe des Freibetrags vom Einkommen der jeweiligen steuerpflichtigen Person abhängig.
Zudem wird mit den Änderungen der Freibetrag für Geschenke von Arbeitgebern an Arbeitnehmer von derzeit 15,00 Euro auf 100,00 Euro pro Steuerjahr erhöht (Art. 9 Abs. 1 Nr. 32.1).
Zum Thema:
- Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz (Grozījumi likumā "Par iedzīvotāju ienākuma nodokli")
- Informationen der lettischen Steuerbehörde Valsts ieņēmumu dienests (VID)