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Rechtsmeldung | Macau | Steuerrecht

Erstes macauisches Steuergesetzbuch verabschiedet

Ende Dezember 2024 hat die Sonderverwaltungsregion Macau steuerrechtliche Änderungen und erstmals einen "Tax Code" erlassen. Er soll am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft treten.

Von Julia Merle | Bonn

Das neue Steuergesetzbuch (稅務法典; Código Fiscal) enthält in 312 Artikeln unter anderem Bestimmungen in Bezug auf steuerrechtliche Verhältnisse, Gerichts- und Vollstreckungsverfahren (vgl. Art. 1 des Steuergesetzbuchs).

Ausführungen zum Konzept der steuerlichen Betriebsstätte finden sich nunmehr in Art. 4 des Steuergesetzbuchs. Bei einer sogenannten Montagebetriebsstätte ist danach eine Dauer von über sechs Monaten maßgeblich. Auch zur "Vertreterbetriebsstätte" finden sich darin nähere Bestimmungen.

In Art. 49 des Steuergesetzbuchs ist eine Verjährungsfrist für Steuerschulden (Steuergutschriften) von höchstens 15 Jahren vorgesehen. 

Bisher bestehen verschiedene steuerrechtliche Regelungen, die nun angepasst werden und in dem neuen Steuergesetzbuch aufgehen sollen. Mit dem neuen Gesetzbuch sollen insbesondere auch internationale Standards im Steuerbereich umgesetzt werden. 

Mit Ausnahme weniger bereits geltender Bestimmungen, darunter Art. 24 Steuergesetzbuch zu Steueransässigen, tritt das neue Steuergesetzbuch nach Art. 29 des Gesetzes Nr. 24/2024 am 1. Januar 2026 in Kraft. 

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