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Neues macauisches Verbraucherschutzgesetz
Seit Jahresbeginn 2022 gilt in der Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau ein reformiertes Gesetz zum Verbraucherschutz. Es wurde vor dem Hintergrund der Digitalisierung modernisiert.
23.02.2022
Von Julia Merle | Bonn
Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Gesetz enthält Regelungen in Bezug auf Warenlieferung und Dienstleistungserbringung von Gewerbetreibenden an Verbraucher in Macau, SVR (siehe Art. 2 des Gesetzes). Dazu gehören insbesondere:
Das Gesetz sieht bestimmte Verbraucherrechte vor (Kapitel II), darunter unter anderem das Recht auf Information, Schutz der Gesundheit, Qualität von Waren und Dienstleistungen, Anspruch auf Schadensersatz und Rechtsschutz. Die verschiedenen Rechte werden nun detaillierter geregelt. Verbraucherrechte können von den Parteien nach Art. 24 des Gesetzes nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Außerdem sind Vorschriften zu verbotenen unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern enthalten. Zur Beurteilung herangezogen wird dabei der "Durchschnittsverbraucher" (Art. 25 des Gesetzes). Dazu zählen irreführende und aggressive Geschäftspraktiken, für die das Gesetz zahlreiche konkrete Fälle in Art. 27 und 28 nennt. Mögliche Sanktionen bei Verstößen sind beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 60.000 Pataca (entspricht ca. 6.600 Euro), Art. 68 des Gesetzes.
Die Regelungen zu bestimmten Vertragstypen umfassen auch Fernabsatzverträge (Kapitel VI).
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes ist der Verbraucherrat (Consumer Council) nach Art. 7 des Gesetzes.
Das macauische Verbraucherschutzrecht fand seine Grundlage zuvor in einem Gesetz aus dem Jahr 1988.
Zum Thema:
- "Gesetz Nr. 9/2021" (Chinesisch; Portugiesisch)