Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Malediven | Investitionsrecht

Malediven: Neues Gesetz über ausländische Investitionen erlassen

Die Malediven haben nach 45 Jahren einen neuen "Foreign Investment Act" verabschiedet. Das Gesetz wird am 3. Dezember 2024 in Kraft treten.

Von Julia Merle | Bonn

Das neue Gesetz bezweckt insbesondere die Erhöhung ausländischer Investitionen auf den Malediven. So soll nach Artikel 2 des Gesetzes unter anderem die Anziehung von Kapital, Technologie und Wissen erleichtert werden. 

Investitionen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis gemäß Kapitel 3 des Gesetzes. Ausländische Investoren müssen eine Investitionslizenz nach Art. 18 des Gesetzes beim zuständigen Ministerium einholen sowie eine Investitionsvereinbarung abschließen. Das Gesetz sieht Regelungen zum Genehmigungsverfahren und zu Gründen für die Verweigerung oder den Widerruf der Lizenz (Art. 23 ff.) vor.

Das Ministerium kann Sektoren spezifizieren (Kapitel 2 des Gesetzes), in denen ausländische Investitionen bestimmte Bedingungen beziehungsweise Auflagen erfüllen müssen. Auch können Bereiche festgelegt werden, in denen nicht investiert werden darf. Dabei sind nach Art. 11 des Gesetzes unter anderem die Möglichkeit der Schaffung neuer Arbeitsplätze, potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit oder Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen.

Ab Artikel 33 ff. enthält das Gesetz außerdem Haftungsvorschriften bei Gesetzesverstößen.

Mit seinem Inkrafttreten Anfang Dezember 2024 wird das umfangreichere, insgesamt 45 Artikel umfassende neue Gesetz den bisherigen Foreign Investment Act aus dem Jahr 1979 ersetzen (Art. 43 f. des Gesetzes). 

Zum Thema: 

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.