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Rechtsbericht | Mexiko | Investitions- und Steuerrecht

Mexiko schafft innovatives Fördersystem für Investitionen

Das Dekret sieht eine breite Reihe von Steuervergünstigungen für Unternehmen vor, die sich in Mexiko niederlassen wollen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 11. Oktober 2023 wurde im mexikanischen Amtsblatt ein Dekret veröffentlicht, das Unternehmen aus elf verschiedenen Sektoren sofortige Steueranreize für die Ansiedlung im Land gewährt. Dies ist die wichtigste und umfangreichste Reihe von gesetzlichen Maßnahmen in Mexiko zur Förderung der als Nearshoring bekannten Unternehmensstrategie. Bei dieser Strategie geht es um die Möglichkeit, einen Teil der Produktion eines Unternehmens in die Nähe der Märkte zu verlagern, in denen es tätig ist. Auf diese Weise ist das Unternehmen bei ungünstigen Bedingungen im globalen Geschäftsumfeld (zum Beispiel bei geopolitischen Konflikten) weniger anfällig für mögliche Unterbrechungen der Lieferketten und des Betriebs.

Im mexikanischen Kontext erleichtert diese Strategie den Fluss von Produkten sowohl in andere nordamerikanische Länder als auch in mittel- und südamerikanische Länder. Dadurch etabliert sich Mexiko rechtlich als ein Schlüsselland in den globalen Lieferketten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte des Dekrets erläutert, die von den Unternehmen zu beachten sind.

Rechtsgrundlage und Ziel des neuen Fördersystems

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das neue Förderungssystem sind die mexikanische Verfassung (Art. 89 Abschnitt I Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos), das Bundesgesetz über die öffentliche Verwaltung (Art. 31 Ley Orgánica de la Administración Pública Federal), das Steuergesetzbuch (Art. 39, erster Absatz, Abschnitt III, Código Fiscal de la Federación) und das von Mexikos Präsident Andrés Manuel López Obrador unterzeichnete Dekret.

In erster Linie sollen Unternehmen gefördert werden, die sich dem Export sowie der Produktion, Verarbeitung oder industriellen Fertigung von Gütern in verschiedenen strategischen Sektoren widmen. Das neue Dekret zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren in Mexiko zu fördern sowie Innovationen und Investitionen in Technologie zu unterstützen. Der Schwerpunkt auf der Anziehung ausländischer Direktinvestitionen ist in dem Dekret ausdrücklich vorgesehen.

Welche Sektoren werden als strategisch betrachtet und wer kann gefördert werden?

Das Dekret legt die Schlüsselsektoren der mexikanischen Exportindustrie fest, auf die sich die Steuervergünstigungen beziehen. Unter anderem werden die folgenden Sektoren als strategisch betrachtet: Halbleiterindustrie, Automobilindustrie (insbesondere Elektromobilität), Elektronik, medizinische Geräte und Pharmazeutika, Agrarindustrie sowie Nahrungsmittel- und Tiernahrungsindustrie.

Dem Dekret zufolge wurden diese Sektoren anhand von Kriterien wie Produktivität und Steigerung der Ausfuhren von Produkten aus Mexiko in die USA (als Folge eines möglichen Rückgangs der Handelsströme aus anderen Regionen) als vorrangig eingestuft.

Solange sie zu den oben genannten Sektoren (neben anderen) gehören, die als "entscheidend" für den Export gelten, können zwei Arten von Unternehmen Anreize erhalten:

  1. Unternehmen, die bereits in Mexiko niedergelassen sind;
  2. Unternehmen, die ihre Tätigkeiten durch Nearshoring optimieren wollen.

Worin bestehen die Steuervergünstigungen?

Die im Dekret vorgesehenen Steuervergünstigungen bestehen aus zwei Arten des Abzugs von der Körperschaftsteuer:

  • Sofortabzug: Absetzung des Kaufpreises von "neuen" Anlagegütern, die zur Entwicklung der Tätigkeiten in den oben genannten Schlüsselsektoren eingesetzt werden. Um die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwischen dem 12. Oktober 2023 (Datum der Veröffentlichung des Dekrets) und dem 31. Dezember 2024 Anlagegüter erwerben. Für rechtliche Zwecke gelten als neue Anlagen solche, die zum ersten Mal in Mexiko genutzt werden.
  • Zusätzlicher Abzug: Absetzung des Betrags, den das Unternehmen in die Qualifizierung der Beschäftigten investiert. Im Dekret wird anerkannt, dass Nearshoring die Einführung neuer Technologien voraussetzt und es daher notwendig ist, die technische Weiterbildung der Arbeitskräfte zu fördern. Dieser Steuervorteil wird von 2023 bis 2025 gewährt.

Wie hoch sind Sofortabzug und zusätzlicher Abzug?

Das Dekret enthält eine umfangreiche und detaillierte Liste von Prozentsätzen für den Fall des Sofortabzugs, die je nach Art des erworbenen Anlageguts zwischen 56 Prozent und 89 Prozent liegen. Einige der maximalen Prozentsätze sind beispielsweise für den Kauf folgender Güter vorgesehen: Geräte, die direkt für die Erforschung neuer Produkte oder die Entwicklung von Technologien verwendet werden (89 Prozent); Computer, Drucker und andere Bürogeräte (88 Prozent); Autos, Busse, Lastwagen und andere Fahrzeuge, sofern sie mit Elektromotoren, wiederaufladbaren elektrischen Batterien oder Wasserstoff betrieben werden (86 Prozent).

Das vom Sofortabzug begünstigte Unternehmen kann den zusätzlichen Abzug auch in seiner jährlichen Körperschaftsteuererklärung für die Steuerjahre 2023, 2024 und 2025 geltend machen. Dieser entspricht 25 Prozent der "Erhöhung" der Ausgaben für die Weiterbildung der Beschäftigten in dem betreffenden Steuerjahr. Als Erhöhung gilt die positive Differenz zwischen den Ausgaben für die Weiterbildung der Arbeitnehmer im Steuerjahr und den "durchschnittlichen Ausgaben" (ebenfalls für die Weiterbildung) in den Steuerjahren 2020, 2021 und 2022.

Voraussetzungen, Nebenpflichten und Zuständigkeit

Das Dekret enthält eine breite Palette von Voraussetzungen und Nebenpflichten, die Unternehmen erfüllen müssen. So müssen sie beispielsweise im Bundessteuerregister (RFC) eingetragen sein und ein spezielles Investitionsbuch mit einer Beschreibung der Vermögenswerte führen, die dem Steuerabzug unterliegen. Die für die Kontrolle und Umsetzung der Anreize zuständige mexikanische Behörde ist die Servicio de Administración Tributaria (SAT).

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