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Special | Mexiko | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

Gesetzliche Grundlagen

Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155). Darüber hinaus hat Mexiko das Übereinkommen über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle (ILO-Übereinkommen Nr. 161) ratifiziert. Das Kernübereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) hat Mexiko hingegen nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind in Mexiko in der Verfassung von 1917 (Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos) verankert. Die Verfassung legt mehrere Grundsätze fest, an denen sich die allgemeinen Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz orientieren. Diese Normen sind hauptsächlich im Bundesarbeitsgesetz von 1970 (Ley Federal del Trabajo; LFT), in der Bundesverordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 2014 (Reglamento Federal de Seguridad y Salud en el Trabajo; RFSST) und in spezifischen Vorschriften, den Normas Oficiales Mexicanas (NOM), enthalten.

Das LFT verpflichtet den Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, und regelt detailliert die möglichen Arbeitsrisiken (riesgos laborales). Die RFSST hingegen legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz fest. Bei den NOM-Vorschriften handelt es sich um obligatorische Bestimmungen für Unternehmen. Sie werden vom Arbeitsministerium (Secretaría del Trabajo y Previsión Social; STPS) erlassen. Derzeit gibt es 44 NOM-Vorschriften, die in fünf verschiedene Kategorien unterteilt sind: Sicherheitsnormen, Gesundheitsnormen, Organisationsnormen, Produktnormen und Sondernormen.

In Mexiko gibt es mehrere staatliche Stellen, die direkt für die Kontrolle von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig sind. Dazu gehören das Arbeitsministerium (Secretaría de Trabajo y Previsión Social; STPS) und das Gesundheitsministerium (Secretaría de Salud; SS), die beiden obersten Regierungsbehörden. Darüber hinaus spielen das mexikanische Institut für soziale Sicherheit (Instituto Mexicano del Seguro Social; IMSS) und die Generaldirektion der Bundesarbeitsaufsicht (Dirección General de Inspección Federal del Trabajo; DGIFT) eine wichtige Rolle. Letztere, die dem Arbeitsministerium unterstellt ist, ist die oberste Aufsichtsbehörde für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Neben zahlreichen anderen gesetzlichen Verpflichtungen müssen in Mexiko ansässige Unternehmen ihren Beschäftigten Unterweisungen oder Schulungen am Arbeitsplatz anbieten, unabhängig von der Unternehmenstätigkeit. Der Arbeitgeber ist voraussichtlich für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer haftbar. Das Unternehmen muss entsprechende Entschädigungen zahlen, wenn ein Unfall den Tod oder eine vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge hat. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über einen Vermittler einstellt.

Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine Reihe von Pflichten, darunter die Teilnahme an Unterweisungen zur Unfallverhütung, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen und vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Der Arbeitnehmer muss die persönliche Schutzausrüstung (Equipos de Protección Personal; EPP) benutzen und sie in gutem Zustand halten. Außerdem muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über alle von ihm festgestellten unsicheren Bedingungen und Arbeitsunfälle informieren. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Nach Angaben der mexikanischen Sozialversicherung IMSS wurden 2021 landesweit 501.915 nichttödliche Arbeitsunfälle registriert, 10,8 Prozent weniger als 2017 (letzte Erhebung). Mit 131.714 nichttödlichen Arbeitsunfällen war das verarbeitende Gewerbe am stärksten betroffen. Schwere, körperliche Arbeitsbedingungen etwa in der Automobilindustrie, in der Textilbranche oder in der Lebensmittelproduktion dürften für die vielen Arbeitsunfälle verantwortlich sein. Die zweitmeisten Unfälle ereignen sich im Groß- und Einzelhandel (105.727 Arbeitsunfälle), gefolgt von der öffentlichen Sicherheit (102.220), der Finanz- und Versicherungsbranche (78.662), dem Bau (34.530), dem Transportsektor (30.666), der Landwirtschaft (12.014), dem Bergbau (4.417) und der Strom- und Gasversorgung (1.965).

Im Jahr 2021 zählte das Sozialversicherungsinstitut 1.526 tödliche Arbeitsunfälle, die jedoch nicht nach Branchen aufgeschlüsselt wurden. In den Vorjahren zeichneten sich der öffentliche Sicherheitsdienst und das verarbeitende Gewerbe durch eine höhere Zahl tödlicher Arbeitsunfälle aus. Auch im Baugewerbe ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle relativ hoch, was vermutlich auf laxe Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere im informellen Bausektor, zurückzuführen ist.

Die vergleichsweise geringe Zahl tödlicher Arbeitsunfälle im Bergbau (neun Fälle im Jahr 2020) deutet auf eine gewisse Professionalität und höhere Sicherheitsstandards im Kupfer-, Silber- und Goldbergbau hin, der zumeist von großen nationalen und internationalen Konzernen betrieben wird. Der Kohlebergbau in Mexiko ist dagegen durch einen geringeren Professionalisierungsgrad gekennzeichnet.  Gelegentlich kommt es daher zu Grubenunglücken, wie etwa im August 2022 in der Kohlemine El Pinabete im Bundesstaat Coahuila. Die zehn verschütteten Bergleute konnten bis heute nicht geborgen werden. Mitverantwortlich ist auch der staatliche Energiekonzern CFE, der von der Mine Kohle für seine Kraftwerke bezog, offenbar ohne vorher die Lieferkette zu kontrollieren.

Die Risiken in der informellen Arbeit sind aufgrund häufig fehlender Arbeitsschutzmaßnahmen höher als in der formellen Beschäftigung. In Mexiko waren 2021, nach Angaben des Statistikamtes INEGI, 57,6 Prozent der Erwerbstätigen informell beschäftigt, das entspricht 31,5 Millionen Menschen. In der Landwirtschaft ist der Anteil mit 87 Prozent am höchsten. Das Arbeitsministerium STPS führte 2021 insgesamt 35.098 Inspektionen durch, jedoch nur in formell registrierten Betrieben. Damit haben informell Beschäftigte kaum einen Arbeitsschutz.

Um mögliche Risiken bei der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

Am 17. April 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Mexiko offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der Wirtschaftskammer Consejo Coordinador Empresarial (CCE) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen informiert, sensibilisiert und berät. Die RBH werden von lokalen Wirtschaftsverbänden betrieben und ihr Dienstleistungsangebot hängt von den lokalen Bedürfnissen und Herausforderungen ab. Das Netzwerk wird von der Initiative für globale Solidarität (IGS) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. 

Adresse: 

Responsible Business Helpdesk (RBH) 

Sócrates 124; Colonia Polanco, Miguel Hidalgo, Ciudad de México, México

T: +52 5529 1100, ext. 1129

E-Mail: rbhmexico@cce.org.mx

Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

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