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Special | Mexiko | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlagen

Mexiko hat das Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Der gesetzlich festgelegte tägliche Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 (Stand Juli: 2023) auf 207,44 Mexikanische Pesos (mex$; entspricht 11,24 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Stand Ende Juli 2023: 1 Euro = 18,46 mex$). Im Grenzgebiet zu den USA gilt ein Mindestlohn von 312,41 mex$ (rund 17,00 Euro) pro Arbeitstag. Dazu gehören der Bundesstaat Baja California sowie Teile der Bundesstaaten Sonora, Chihuahua, Coahuila, Nuevo León und Tamaulipas. Beide Mindestlöhne wurden gegenüber 2022 um 20 Prozent erhöht. Die Mindestlöhne werden jährlich von der Kommission CONASAMI (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos) festgelegt. Rund 70 Prozent der Angestellten in Mexiko verdienen zwischen einem und drei Mindestlöhnen.

Es ist davon auszugehen, dass alle direkten Niederlassungen deutscher Unternehmen in Mexiko ihre Angestellten in einem formellen Arbeitsverhältnis beschäftigen und den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn oder mehr zahlen. Dies dürfte auch für die Zulieferer deutscher Unternehmen gelten, sollte aber von deutscher Seite überprüft werden.

Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn kaum ausreicht, um die Kosten eines Haushaltes zu decken. Die Weltbank definiert Mexiko als ein Land mit höherem mittleren Einkommen (upper middle-income country, UMIC), für das eine Armutsgrenze von 6,85 US$ pro Tag und Person gilt. Für Haushalte mit mindestens zwei Personen reicht somit der gesetzliche Mindestlohn von 11,27 Euro nicht aus, wenn nur eine Person arbeitet. Die Arbeitsarmut ("working poverty") - definiert als Anteil der Erwerbstätigen, deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegt - lag Ende 2022 bei 38,5 Prozent, so das Institut "México, Cómo Vamos". 

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, aufgeteilt auf sechs Arbeitstage mit jeweils acht Arbeitsstunden. Werden die acht Arbeitsstunden am Tag überschritten, werden Überstunden bezahlt, hier gilt das doppelte Gehalt. Vor allem in der Landwirtschaft werden Arbeiter ausgebeutet. Während der Erntezeit werden sie teilweise mit Lohnversprechen angelockt, die jedoch nur bei einer bestimmten Erntemenge ausgezahlt werden. Dies führt in einigen Fällen zu täglichen Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden. Die Lohnauszahlung erfolgt häufig nicht wöchentlich (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern erst am Ende der Ernte. Auch die Unterbringung der Erntehelfer ist häufig prekär, ohne sauberes Wasser, ohne medizinische Versorgung und nur mit einer schlechten, überteuerten Lebensmittelversorgung. Artikel 283 des Arbeitsgesetzbuches (Ley Federal del Trabajo) verpflichtet die Arbeitgeber im Agrarsektor eigentlich dazu, ihren Erntehelfern angemessene Unterkünfte und medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen.

Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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